Bürgergeld Faktencheck: 750 Euro Inflationsausgleich – ja oder nein?

Bürgergeld Faktencheck: 750 Euro Inflationsausgleich – ja oder nein?
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Auf fast allen Seiten im Internet, die sich mit dem Bürgergeld befassen, war in jüngster Vergangenheit oder ist noch gegenwärtig von Zusatzzahlungen an Bürgergeld Bezieher die Rede, insbesondere von einem Inflationsausgleich. Konkret geht es um die Behauptung, dass ab Oktober im Rahmen des Bürgergeldes ein Inflationsausgleich von 750 Euro vom Jobcenter gezahlt werden würde. Ein diesbezüglicher Antrag sei erforderlich. Wir beleuchten diese Behauptung in unserem Faktencheck. Vorab die Antwort: Nein, es kann kein Inflationsausgleich von 750 Euro beim Jobcenter beantragt werden, weder gegenwärtig noch im Oktober oder später.

Bewusste Falschmeldung von TikTok User

Die Behauptung, es werde ein Inflationsausgleich von 750 Euro im Rahmen des Bürgergeldes gezahlt, ist falsch Diese Falschmeldung war auf einem TikTok-Account zu lesen, der sich Fettbär nennt. Es bezeichnet sich als Satiriker.

Solche Meldungen haben unserer Meinung nach jedoch nichts mit Satire zu tun, auch nichts mit Humor. Letztendlich geht es dem Verbreiter der Behauptung zwar ums Geld, jedoch nur um das eigene. Er möchte, dass sich sein Beitrag weit verbreitet und er so möglichst viel Geld verdienen kann.

Der besagte TikTok User Fettbär ist bereits in der Vergangenheit mit falschen Behauptungen aufgefallen, die er verbreitet hat. Es ging vor allem um Sozialleistungen für Flüchtlinge.

Der User gab in einem Podcast mit der Überschrift “Fettbär und Büffelhüfte – Gemischtwarenladen” sogar zu die Dummheit anderer auszunutzen, um Reichweite und Follower zu generieren und finanzielle Gewinne zu machen.

Nunmehr hatte er in einem Video vom 23.7.23 behauptet, die Regierung wolle ab Oktober für drei Monate ein Bürgergeld von 750 Euro als Inflationsausgleich zahlen. Für diese Behauptung gibt es keine Basis oder irgendwelche Anhaltspunkte. Sie ist frei erfunden. Das ist für viele Internetnutzer nicht ersichtlich. Sie gehen von der Richtigkeit der Aussage aus.

Allgemeine Inflationsprämie für aufstockende Bezieher von Bürgergeld

Eine Inflationsprämie kann nach derzeitiger Rechtslage nur von Arbeitgebern an ihre Arbeitnehmer gezahlt werden, und zwar freiwillig bis Ende 2024 und der Höhe nach begrenzt auf maximal 3000 Euro. Diese Inflationsausgleichsprämie kann auch solchen Bürgergeld-Beziehern zu Gute kommen, die neben dem Bürgergeld Bezug erwerbstätig sind, also in einem Arbeitsverhältnis stehen.

Hintergrund: Bürgergeld kann ergänzend bzw. aufstockend bezogen werden, wenn das Einkommen auf Erwerbstätigkeit nicht ausreicht, um den eigenen Lebensunterhalt oder den der Familie abzudecken.

Inflationsprämie bzw. Inflationsausgleichsprämie, die erwerbstätige Bezieher von Bürgergeld von ihrem Arbeitgeber erhalten, wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet.

Im Einzelnen zur Inflationsprämie beim Bürgergeld siehe hier: Inflationsprämie wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet.

Zusammenfassung zu Bürgergeld und 750 Euro Inflationsprämie

Das Wichtigste zum Schluss kurz zusammengefasst.

  • Die Behauptung des Tiktok-Nutzers “Fettbär” zur Zahlung von 750 Euro Inflationsprämie im Bereich Bürgergeld ist falsch und bewusst irreführend sind. . Der Produzent dieses Videos verbreitet bewusst Falschmeldungen, um damit Geld zu verdienen.
  • Im Rahmen des Bürgergeldes gibt es keine Inflationsprämie in Höhe von 750 Euro durch das Jobcenter.
  • Erwerbstätige Bezieher von Bürgergeld können jedoch von der allgemeinen Inflationsausgleichsprämie, die Arbeitgeber zahlen können, profitieren. Sollten sie diese erhalten, wird die Inflationsprämie nicht auf das Bürgergeld angerechnet.