Bürgergeld: Was gilt für Menschen mit Behinderung? Erhalten sie mehr Geld?

Bürgergeld: Was gilt für Menschen mit Behinderung? Erhalten sie mehr Geld?
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Bürgergeld bezeichnet in Deutschland die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Menschen mit Behinderungen haben auch Anspruch auf das Bürgergeld, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Wichtigste Voraussetzung ist die Erwerbsfähigkeit. Die Behinderung darf also nicht so stark sein, das Erwerbsfähigkeit nicht mehr gegeben ist. Ist das der Fall, greifen andere Sozialleistungen für behinderte Menschen, nicht das Bürgergeld. In diesem Artikel erklären wir die Details zum Bürgergeld Anspruch für Menschen mit Behinderung.

Besonderheiten und Ausnahmen für Menschen mit Behinderung in Bezug auf Bürgergeld

Gleichstellung: Menschen mit Behinderungen können beim zuständigen Integrationsamt einen Antrag auf Gleichstellung stellen. Wenn dieser Antrag genehmigt wird, haben sie bestimmte Sonderrechte, die ihren Zugang zum Arbeitsmarkt verbessern sollen.

Kein erhöhter Regelsatz, aber Anspruch auf Mehrbedarf: Menschen mit Behinderungen können Anspruch auf einen Mehrbedarf haben. Die genaue Höhe hängt von der Art der Behinderung und den individuellen Bedürfnissen ab.

Kooperationsplan: In Kooperationsplan wird festgelegt, welche Bemühungen der Leistungsempfänger unternehmen muss, um den Arbeitsmarkt zu erreichen. Bei Menschen mit Behinderungen werden diese Vereinbarungen in der Regel individuell, der Behinderung entsprechend, angepasst.


Bürgergeld Mehrbedarf bei Behinderung

“Mehrbedarf” bedeutet im Bürgergeld-Bereich eine zusätzliche finanzielle Unterstützung, die bestimmten Personengruppen gewährt wird, um besondere Bedürfnisse oder Umstände abzudecken. Menschen mit Behinderungen können in bestimmten Fällen Anspruch auf einen Mehrbedarf haben. Dieser Mehrbedarf ist in § 21 Abs. 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Bürgergeld Gesetz) geregelt.

Der Mehrbedarf bei Behinderung kann in verschiedenen Situationen gewährt werden, beispielsweise für zusätzliche Kosten, die aufgrund der Behinderung entstehen. Dies können sein:

  1. Medizinische Mehrbedarfe: Zusätzliche Kosten für Medikamente, Hilfsmittel, Therapien oder spezielle medizinische Bedürfnisse.
  2. Ernährung: Wenn aufgrund der Behinderung eine spezielle Diät oder Ernährungsweise erforderlich ist, können Mehraufwendungen für Lebensmittel berücksichtigt werden.
  3. Mobilität: Wenn die Behinderung besondere Mobilitätsbedürfnisse erfordert, können zusätzliche Kosten für den Transport oder die Anpassung von Fahrzeugen berücksichtigt werden.
  4. Kommunikation: Kosten für spezielle Kommunikationshilfen oder technische Geräte für Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
  5. Pflege: Wenn aufgrund der Behinderung besondere Pflegebedürfnisse bestehen, können Mehrkosten für Pflege und Unterstützung berücksichtigt werden.

Höhe des Mehrbedarfs für Menschen mit Behinderung

Der Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung im Bürgergeld Bezug beträgt 35 Prozent des jeweiligen Regelsatzes. Alleinstehen erhalten somit 35 Prozent von 502 Euro. Die genaue Höhe des Behinderten-Mehrbedarfs kann der Tabelle Höhe Mehrbedarf bei Behinderung entnommen werden.