Bürgergeld: Geld für neue Möbel beim Jobcenter beantragen – wie geht das?

Bürgergeld: Geld für neue Möbel beim Jobcenter beantragen – wie geht das?
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Der Regelsatz ist der Kernbestandteil des Bürgergeldes. Er dient zum Kauf von Nahrung, Bekleidung, Haushaltsgegenständen und auch zum Ansparen für größere Anschaffungen, wie z.B. Möbel. Doch Die Regelleistung des Bürgergeldes reicht gerade in Zeiten der hohen Inflation nicht aus, um Beträge zur Seite zu legen, um sie dann zum Kauf von Möbeln zu nutzen, wenn diese kaputt gehen. Geld für Möbel und Einrichtungsgegenstände kann man aber in besonderen Lebenslagen beim Jobcenter auf Antrag erhalten. Das ist in § 24 Abs. 3 SGB II (Bürgergeld Gesetz) geregelt. Wir erklären hier, wie man genau vorgehen sollte, wenn man Geld für Möbel oder Einrichtungsgegenstände beim Jobcenter beantragen will.

Antrag auf Möbel stellen – wann ist das möglich?

Einen Antrag auf Möbel bzw. auf Geld zum Kauf von Möbeln kann im Bürgergeld-Bezug in folgenden Lebenssituationen gestellt werden:

  • Erstausstattung der Wohnung: Wenn ein Bürgergeld Bezieher mindestens 25 Jahre alt ist und erstmals in eine eigene Wohnung zieht. Das gilt auch dann, wenn zwar schon eine eigene Wohnung vorhanden war, jedoch lediglich in Form einer möblierten Untermiete.
  • Wohnungsausstattung: Nach einer Trennung vom Ehe- oder Lebenspartner, wenn die gemeinsame Wohnungsausstattung nicht mehr nutzbar ist.
  • Wohnungsbrand oder ähnliches: Nach einem Wohnungsbrand ist die Einrichtung komplett vernichtet worden und es besteht kein realisierbarer Anspruch gegen einen Dritten oder eine Versicherung.
  • Erstausstattung nach Heimaufenthalt oder Gefängnisaufenthalt.

Der Antrag auf Möbel bedeutet nicht, dass man einen Anspruch auf Geld zum Kauf von Möbeln hat. Das Jobcenter kann ein pauschales Möbelgeld zahlen, kann aber auch Sachleistungen in Form von Gutscheinen oder gebrauchten Möbeln zur Verfügung stellen. In aller Regel wird jedoch eine pauschale Summe zur Anschaffung von Möbeln vom Jobcenter gezahlt. Klar ist, dass diese Summe nur ausreicht, um günstige Möbel anzuschaffen, oder gebrauchte.


Wichtiges Möbelstück ist defekt – auch dann Antrag auf Möbel möglich

Ein Anspruch auf den Kauf von Möbeln nachdem ein Möbelstück defekt geworden ist oder kaputt gegangen ist, besteht außerhalb des Anspruchs auf Erstausstattung der Wohnung. An sich muss hierfür der sogenannten Ansparbetrag des Regelsatzes genutzt werden. Wurde jedoch nicht angespart, kann dennoch ein Anspruch gegen das Jobcenter auf Zahlung von Geld für den Ersatz notwendiger Möbelstücke bestehen. Allerdings ist das oft nur als Darlehen möglich. Jüngst hat allerdings ein Sozialgericht entschieden, dass Geld für eine Waschmaschine nicht angespart werden muss und ein Anspruch auf Ersatz ohne Darlehen gegen das Jobcenter besteht.

Was zählt zur Ausstattung für eine Wohnung?

Geht es nicht um den Ersatz eines defekten Möbelstückes, sondern um die Erstausstattung einer Wohnung so sollte man den Antrag so genau wie möglich formulieren und alle benötigten Möbelstücke aufführen. Ausnahme: Das Jobcenter stellt einen Pauschalbetrag zur Verfügung. Dies sollte vorab mit dem Jobcenter geklärt werden. Dann kann man sich die Auflistung der benötigten Möbelstücke sparen.

Besteht das Jobcenter auf eine Auflistung, so geht man einfach Zimmer für Zimmer durch. Besser, man listet zu viel auf, als zu wenig.

Zudem sollte man Fotos von der Wohnung anfertigen, also von den einzelnen Zimmern. So kann man auch nachweisen, dass die aufgelisteten Gegenstände nicht schon in der Wohnung vorhanden sind.


Pauschalsumme für Möbel oder Gutschein für Sozialkaufhaus

Das Jobcenter entscheidet, ob es für die Anschaffung von Möbeln eine pauschalierte Summe zur Verfügung stellt oder den Antragsteller auf ein Sozialkaufhaus verweist und einen entsprechenden Gutschein hierfür zur Verfügung stellt. Sozialkaufhäuser werden oft von gemeinnützigen Einrichtungen betrieben. Dort kann man gebrauchte Möbel günstig erwerben. Aber nicht nur Möbel, sondern auch andere Haushaltsgegenstände wie Waschmaschine, Herd oder Kühlschrank.

Kinder brauchen mehr

Für Kinder kann ebenfalls ein Mehrbedarf bzw. Sonderbedarf beantragt werden. Das ist etwa anlässlich der Geburt der Fall, aber auch, wenn das Kind in der Schule kommt oder wenn sich die Lebensumstände ändern, das Kind etwa für das Kinderbett zu groß geworden ist.


Zusammenfassung Bürgergeld und Möbel

Das Wichtigste zum Schluss zusammengefasst:

  • Das Jobcenter muss im Rahmen einer Erstausstattung einer Wohnung Möbel oder Geld zum Kauf von Möbeln zur Verfügung stellen.
  • Darüber hinaus besteht auch ein Anspruch gegen das Jobcenter, Geld zum Kauf von Möbeln zur Verfügung zu stellen, wenn ein wichtiges Möbelstück kaputt gegangen oder defekt geworden ist. Möglicherweise gewährt das Jobcenter aber nur ein Darlehen.
  • Sind Kinder vorhanden, so kann man neue Möbel auch bei einer Veränderung der Verhältnisse beantragen, etwa wenn das Kinderbett zu klein geworden ist.