Bürgergeld: Familienurlaub mit Förderung vom Staat

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Einen gemeinsamen Urlaub können sich besonders Familien angesichts steigender Preise in manchen Fällen derzeit nicht mehr leisten. Wer Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung bezieht oder nur über ein geringes Einkommen verfügt, eine Familie mit Kindern hat oder alleinerziehend ist, kann einen Antrag auf Kostenerstattung für eine Urlaubsreise stellen.

Familienzeit buchen

Die Regelungen für eine Förderung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Nordrhein-Westfalen gibt es die Familienzeit NRW. In Brandenburg wird ein Urlaubsgeld für Bedürftige gezahlt.

Nordrhein-Westfalen fördert Familienurlaub in Familienferienstätten mit weiteren 4,5 Millionen Euro

„Familienzeit NRW“ ermöglicht Familien mit geringem Einkommen eine Auszeit vom Alltag

Angesichts der immer weiter steigenden Preise ist es für viele Familien heutzutage schwierig, sich einen gemeinsamen Urlaub zu leisten. Um diesem Trend entgegenzuwirken, hat das Familienministerium ein Programm ins Leben gerufen, das speziell Familien mit geringem Einkommen dabei helfen soll, eine erholsame Auszeit vom Alltag zu erleben. Mit einem Budget von 4,5 Millionen Euro unterstützt Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr das Programm “Familienzeit NRW”, welches Familienferienstätten besondere Aufmerksamkeit schenkt. Das Programm bietet Familien die Möglichkeit, gemeinsam Zeit zu verbringen und neue Erfahrungen zu sammeln. Die Reisen sind in erster Linie auf Nordrhein-Westfalen beschränkt, können jedoch auch in anderen Regionen Deutschlands oder in für Familien geeigneten Jugendherbergen innerhalb Nordrhein-Westfalens stattfinden. Die Angebote beinhalten eine Vollverpflegung sowie eine Vielzahl familienfreundlicher und pädagogisch begleiteter Freizeitaktivitäten. Ziel ist es, dass Familien ihren Alltag hinter sich lassen und ihre gemeinsame Zeit in vollen Zügen genießen können. Darüber hinaus werden auch die Anreisekosten mit der Bahn übernommen.

Ab sofort haben interessierte Familien, insbesondere Alleinerziehende und kinderreiche Familien mit einem niedrigen Einkommen sowie Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder mindestens einem Familienmitglied mit einer Behinderung, die nach §53 Abgabenordnung förderberechtigt sind, die Möglichkeit, über den Reisedienst der Diakonie Ruhr-Hellweg e.V. unter www.familienerholung-nrw.de oder gebührenfrei unter der Rufnummer 0800 0005627 einen Familienurlaub in einer Familienferienstätte zu beantragen.

Unser Reisedienst unterstützt Sie gerne bei der Ermittlung und Berechnung Ihrer Förderfähigkeit für den Familienurlaub. Zur Teilnahme am Programm wird von jedem erwachsenen Familienmitglied ein Eigenanteil von 50 Euro und von jedem Kind 25 Euro erhoben. Sollten Sie jedoch unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegen, entfällt dieser Eigenanteil vollständig. Das benötigte Taschengeld vor Ort ist von den Familien selbst zu tragen. Wir freuen uns, Ihnen mit unserem Programm “Familienzeit NRW” erstmalig im Jahr 2021 eine Möglichkeit zur Erholung und Auszeit für Familien mit geringem Einkommen während der Corona-Pandemie bieten zu können.


Urlaubsgeld für Familien aus Brandenburg

Wenn Sie als Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung fungieren oder lediglich über ein bescheidenes Einkommen verfügen, als Familie mit Kindern oder als Alleinerziehender agieren, besteht die Möglichkeit, im Land Brandenburg einen Antrag auf Rückerstattung von Urlaubskosten zu stellen. Trotz der bereitgestellten Mittel in Höhe von circa 370.000 Euro sind bis dato nur wenige Anträge eingegangen.

Familienurlaub ermöglichen

Das Ziel der Förderung besteht darin, Familien mit geringem Einkommen die Möglichkeit zu bieten, gemeinsam Urlaub zu machen. Ein solcher Ausflug ist ein unverzichtbarer Teil des Familienlebens, stärkt das Zusammengehörigkeitsgefühl innerhalb der Familie und öffnet neue Perspektiven. Zusätzlich trägt das gemeinsame Erleben von Familienerlebnissen zum Wohlbefinden aller Familienmitglieder bei und ist ein wichtiger Faktor für die Gesundheit. Deshalb sollen Familien – unabhängig von ihrer finanziellen Lage – passende Angebote für Familienerholung nutzen können.


Wer hat Anspruch auf Urlaubsgeld?

Um einen Zuschuss für eine Reise zu erhalten, muss eine Bedürftigkeit vorliegen. Das bedeutet, dass Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag in voller Höhe oder als Aufstockung beziehen, einen Antrag stellen können. Auch Großeltern, die mit ihren Enkelkindern verreisen, sind berechtigt, einen Zuschuss zu beantragen. Die Dauer der Reise muss mindestens zwei und darf höchstens 14 Tage betragen. Der Antrag muss spätestens acht Wochen vor Reiseantritt gestellt werden. In Anbetracht der bevorstehenden Ferienzeit ist es empfehlenswert, den Antrag frühzeitig zu stellen.

Mit welcher Förderung ist zu rechnen?

Es wird jährlich ein Urlaubszuschuss von zehn Euro pro Übernachtung pro mitreisendem Familienmitglied gewährt. Die Förderung gilt für Familienurlaube in Beherbergungsbetrieben wie Hotels oder Gasthöfen, Ferienwohnungen, gemieteten Wohnwagen und Wohnmobilen sowie auf Campingplätzen. Der Landeshaushalt stellt in diesem Jahr 370.000 Euro für die Urlaubsförderung bereit. Bisher wurden nur wenige Anträge gestellt. Der Zuschuss ist ausschließlich für den Zweck der Reise bestimmt und kann während des Ferienaufenthaltes als Taschengeld genutzt werden.

Der Antrag ist beim Landesamt für Soziales und Versorgung in Cottbus zu stellen.