Bürgergeld für Kinder und Kindergeld: 2025 durch Kindergrundsicherung abgelöst

Bürgergeld für Kinder und Kindergeld: 2025 durch Kindergrundsicherung abgelöst
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Gegenwärtig gibt es für alle Kinder bis 18 Jahren das Kindergeld in Höhe von 250 Euro. Für Kinder aus armen Familien steht zusätzlich das Bürgergeld für Kinder zur Verfügung, damit das Existenzminimum der Kinder gesichert ist. 2025 soll beides abgeschafft werden und durch die Kindergrundsicherung ersetzt werden. Familien mit Kindern sollen dadurch besser abgesichert werden, soweit sie auf staatliche Unterstützung angewiesen sind.

Kinderarmut erschreckend hoch in Deutschland

Die Armutsquote bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland ist hoch und liegt bei knapp 21 Prozent. Hier muss gegengesteuert werden. Dies soll mittels der Kindergrundsicherung geschehen.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband und viele andere Sozialverbände und politischen Parteien fordern seit Jahren die Einführung der Kindergrundsicherung, um die Kinderarmut zurückzudrängen.

In Teilen Deutschlands ist die Kinderarmut sogar noch höher. So gilt in Berlin jedes 4 Kind als arm.


Wie hoch ist die Kindergrundsicherung?

Die genaue Höhe der Kindergrundsicherung steht noch nicht fest. Klar ist aber, dass sie aus zwei Teilen bestehen wird. Diese sind der Garantiebetrag (Grundbetrag) und der Zusatzbetrag.

Der Garantiebetrag wird der Ersatz für das Kindergeld sein. Er wird jedem Kind zustehen, ab der Geburt bis wenigstens zum 18. Lebensjahr. Wenn weiter Voraussetzungen vorliegen, sogar bis zum 25. Lebensjahr und darüber hinaus.

Der Zusatzbetrag der Kindergrundsicherung wird das Bürgergeld für Kinder ersetzen. Er steht also nur bedürftigen Kindern zur Verfügung, die gegenwärtig noch auf Sozialleistungen des Staates angewiesen sind.

Ob es beim Garantiebetrag oder bei Zusatzbetrag im Vergleich zum Kindergeld (250 Euro)  bzw. zum Bürgergeld für Kinder eine Erhöhung geben wird, ist noch nicht geklärt.

Kar ist jedenfalls, dass verschiedene staatliche Leistungen für Kinder gebündelt werden. Außerdem soll der Zugang vereinfacht werden. Es ist eventuell gar kein Antrag mehr erforderlich.

Wer hat Anspruch auf Kindergrundsicherung ab 2025?

Eltern, die derzeit Kindergeld erhalten, haben im Jahr 2024 Anspruch auf Kindergrundsicherung, sofern das Kind noch keine 18 Jahre alt ist. Liegen weitere Voraussetzungen vor, so wird die Kindergrundsicherung auch für Kinder über 18 Jahre gezahlt, etwa dann, wenn sie studieren oder eine Berufsausbildung absolvieren. Die Bildungs- und Berufsziele der jungen Menschen sollen gefördert werden.

Wer hat Anspruch auf Kindergrundsicherung? Antwort: die Eltern bzw. das Kind selbst.


Wie funktioniert der Antrag auf Kindergrundsicherung ab 2025?

Der Antrag auf Kindergrundsicherung soll sehr einfach gehalten werden. Das Gesetz will die Hürden niedrig halten, um Kindergrundsicherung zu Beantragen. Kindergrundsicherung beantragen, das soll per Email, digital und online möglich sein. Selbstverständlich aber auch auf altmodische Art und Weise per Post.

Geplant ist,  ein Online-Portal zu schaffen. Dort können Eltern den Antrag auf Kindergrundsicherung stellen,  ohne Einkommensnachweise erbringen zu müssen. Das Finanzamt wird die notwendigen Informationen direkt an die Kindergrundsicherungsstelle übermitteln. Kindergrundsicherungsstelle wird voraussichtlich die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit sein.

Durch das Online-Portal-Kindergrundsicherung wird der Verwaltungsaufwand verringert und ein effizienteres Verfahren geschaffen werden, um möglichst vielen Familien einen einfachen Zugang zur Kindergrundsicherung zu verschaffen.

Zusammenfassung zur  Kindergrundsicherung und Kindergeld Reform

Das Wichtigste kurz zusammengefasst:

  • 2025 wird die Kindergrundsicherung eingeführt. Sie ersetzt das Kindergeld und das Bürgergeld für Kinder sowie andere Sozialleistungen für Kinder.
  • Kindergrundsicherung = Garantiebetrag + Zusatzbetrag
  • Der Garantiebetrag der Kindergrundsicherung ersetzt das heutige Kindergeld. Er wird an alle Familien mit Kindern gezahlt.
  • Der Zusatzbetrag wird nur an bedürftige Kinder gezahlt. Er ersetzt das Bürgergeld für Kinder.
  • Es wird eine Online Plattform für die Kindergrundsicherung eingeführt, um alle Familien einen möglichst einfachen Zugang zur Kindergrundsicherung zu ermöglichen.