Bürgergeld: Kein Geld für die Klassenfahrt – Jobcenter muss zahlen

Bürgergeld: Kein Geld für die Klassenfahrt – Jobcenter muss zahlen

Familien mit Kindern haben es in der heutigen Zeit nicht leicht, wenn nur wenig Geld in der Haushaltskasse ist. Gerade Alleinerziehende haben neben der Kindererziehung und Kinderbetreuung nicht die Zeit, einen Vollzeitjob auszuüben, mit dem der eigene Lebensunterhalt sichergestellt werden kann. Kommen nun Sonderausgaben wie eine Klassenfahrt dazu, so fragt sich Mutter oder Vater, ob das Kind daran überhaupt teilnehmen kann. Geld für eine Klassenfahrt – wir zeigen, wie man es vom Staat beantragen kann.

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Teilnahme an einer Klassenfahrt – das ist Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, am Leben der Klassengemeinschaft. Kein Kind soll davon ausgeschlossen sein. Eltern sollen nicht überlegen müssen, ob sie ihr Kind an einer Klassenfahrt teilnehmen lassen oder nicht, weil das Geld sehr knapp ist. Der Gesetzgeber hat die sogenannten Leistungen für Bildung und Teilhabe geschaffen. Hierbei geht es um Geld für die Klassenfahrt, um Geld für einen Schulausflug, um die Teilhabe am Leben.


Wer hat Anspruch auf die Leistungen für Bildung und Teilhabe

Eltern, die Bürgergeld beziehen oder Wohngeld oder Kinderzuschlag haben für ihre Kinder einen Anspruch auf die Leistungen für Bildung und teilhabe. Sie können den Nachweis für die Kosten der Klassenfahrt, den sie von der Schule erhalten, beim Jobcenter einreichen.

Zu den Einzelheiten der Leistungen für Bildung und Teilhabe haben wir einen detaillierte Infoseite verfasst. Lesen Sie hier: Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Wie die Kostenübernahme für die Klassenfahrt beantragen?

Die Übernahme der Kosten für die Klassenfahrt muss beim örtlichen Jobcenter beantragt werden. Es ist kein förmlicher Antrag notwendig. Man muss also kein Formular ausfüllen. Es reicht, wenn man die Zahlungsaufforderung der Schule mit der Kostenaufstellung für die Klassenfahrt beim Jobcenter einreicht und bittet, die Kosten zu übernehmen. „Hiermit beantrage ich die Übernahme der Kosten für die Klassenfahrt meines Kindes laut anliegender Schulbescheinigung.“

So ein Schreiben ist ausreichend.

Man kann das auch per Email machen oder digital auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.


Zusammenfassung: Kostenübernahme für Klassenfahrt

Das Wichtigste kurz zusammengefasst:

Bezieher von Bürgergeld, von Kinderzuschlag oder Wohngeld haben einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Klassenfahrt des Kindes gegenüber dem Jobcenter.

Es handelt sich dabei um Leistungen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket.

Der Antrag auf Kostenübernahme für die Klassenfahrt des Kindes muss beim örtlichen Jobcenter gestellt werden. Er ist formlos möglich, also auch online oder per Email.