Bürgergeld: Neue Frist bei der Löschung der Restschuldbefreiung – Schufa setzt positives Signal

Bürgergeld: Neue Frist bei der Löschung der Restschuldbefreiung - Schufa setzt positives Signal
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Bürgergeldemfänger:innen habe es finanziell schwer und viele kommen in die Situation, das sie Schulden machen und diese nicht zurückzahlen können. Eine Insolvenz droht.

Die wichtigsten Infos zur neuen Frist bei der Löschung der Restschuldbefreiung

Die Schufa hat sich dazu entschieden, Verbraucher:innen mehr Klarheit und Sicherheit zu bieten, indem sie die Restschuldbefreiung bereits nach sechs Monaten löscht. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, dass die Kreditwürdigkeit der betroffenen Personen schneller wiederhergestellt wird und ihnen somit bessere Chancen auf finanzielle Stabilität und Unabhängigkeit ermöglicht werden. Mit dieser Entscheidung unterstreicht die Schufa ihr Engagement für eine faire und transparente Bewertung der Kreditwürdigkeit und setzt ein starkes Signal für den Schutz der Verbraucher:innen.

Was ist die Restschuldbefreiung der Schufa

Die Restschuldbefreiung ist ein Verfahren, das es einer Person ermöglicht, von ihren Schulden befreit zu werden, nachdem sie diese innerhalb eines bestimmten Zeitraums abbezahlt hat. In Deutschland beträgt dieser Zeitraum in der Regel sechs Jahre. Während dieser Zeit muss die Person alle ihre Einkünfte offenlegen und diese zur Tilgung der Schulden verwenden. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die Restschuldbefreiung vom Insolvenzgericht ausgesprochen und die verbleibenden Schulden werden erlassen. Die Restschuldbefreiung ist ein wichtiges Instrument, um überschuldeten Personen einen Neuanfang zu ermöglichen und ihnen die Chance zu geben, ihre Finanzen wieder in den Griff zu bekommen.

Nach Abschluss des Verfahrens wird die Restschuldbefreiung in der Schufa vermerkt und bleibt dort für drei Jahre sichtbar. Während dieser Zeit kann es schwierig sein, Kredite oder andere Finanzprodukte zu erhalten, da die Schufa-Auskunft als negativ eingestuft wird. Diese Frist wird ab Ende April auf 6 Monate verkürzt.


Ab wann und wie wird die verkürzte Speicherdauer von 6 Monaten durchgeführt

Bis zum Ende des Monats April 2023 wird die SCHUFA ihr Verfahren umstellen und im Zuge dessen sämtliche Einträge zu einer Restschuldbefreiung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die länger als sechs Monate gespeichert sind, sowie sämtliche damit verbundenen Schulden automatisch löschen. Ab diesem Zeitpunkt wird eine automatische Löschung der Daten zur Restschuldbefreiung erfolgen, sobald die Frist von sechs Monaten erreicht ist. Dies ist ein wichtiger Schritt, um Verbraucherinnen und Verbraucher zu entlasten und ihnen eine faire Chance auf eine schuldenfreie Zukunft zu geben.

Zwei Beispiele, die das Verfahren verdeutlichen:

Herr Müller hat am 1. Februar 2023 eine Restschuldbefreiung erhalten. Die Eintragungen und die dazugehörigen Schulden werden nach 6 Monaten, also zum 1. August 2023 gelöscht.

Frau Mayer hat am 1. August 2022 eine Restschuldbefreiung erhalten. Nach der technischen Umsetzung der neuen Frist im April 2023, werden ihre Daten sofort gelöscht und haben keine negative Auswirkung mehr.

Wer kümmert sich um die Löschung meiner Restschuldbefreiung?

Die Eliminierung wird selbstständig nach einem Zeitraum von sechs Monaten durchgeführt. Es ist nicht erforderlich, dass Sie sich aktiv an die SCHUFA richten.


Werde ich informiert, ob meine Daten gelöscht wurden?

Es besteht die Option, bei der Schufa unentgeltlich eine Kopie Ihrer persönlichen Informationen anzufordern. Zusätzlich können Sie Ihre Daten mithilfe der kostenpflichtigen Dienste online einsehen und sich via E-Mail oder SMS informieren lassen, sobald kreditrelevante Anfragen oder Veränderungen Ihrer eigenen Kreditwürdigkeit oder Identifikationsdaten auftreten.

Wann ändert sich mein Score nach Löschung der Daten?

Bei der Kalkulation des Bewertungsscores werden die über eine Person gesammelten Daten berücksichtigt. Die SCHUFA hat beschlossen, Angaben zur Restschuldbefreiung sowie damit verbundene Schulden nach einem Zeitraum von sechs Monaten zu entfernen. Demzufolge werden diese nach der Löschung nicht mehr in die Scoreberechnung einbezogen. Allerdings haben einige Konsumentinnen und Konsumenten während eines laufenden Insolvenzverfahrens zusätzliche Schulden angehäuft, die nicht von der Restschuldbefreiung abgedeckt sind. Diese verbleiben auch nach Ablauf der Löschfrist für die Restschuldbefreiung weiterhin gespeichert und können somit den Score beeinflussen.