Bürgergeld und Schwarzarbeit: Strafen und Folgen

Schwarzarbeit ist in Deutschland weit verbreitet. Und das, obwohl weitreichende Konsequenzen drohen: Bußgeld und Geldstrafe. Wird Bürgergeld bezogen, liegt auch ein Betrug vor.

Bürgergeld und Schwarzarbeit: Strafen und Folgen

Schwarzarbeit ist in Deutschland nach wie vor beliebt und weit verbreitet, und das, obwohl Schwarzarbeit verboten ist. Wer gar staatliche Leistungen bezieht und einer Schwarzarbeit nachgeht, dem drohen gar doppelte schwere Rechtsfolgen.

Klar: unter der Hand dazuverdienen, ist verlockend, denn bar cash bringt sofort Geld in die Haushaltskasse. Schwarzarbeit hat aber gravierende rechtliche Folgen, insbesondere, wenn sie neben einem Bürgergeld Bezug erfolgt.

Über die möglichen Folgen von Schwarzarbeit, auch über die Auswirkungen auf das Bürgergeld, informieren wir in nachfolgendem Beitrag.

Das Wichtigste zu Schwarzarbeit und Bürgergeld vorab zusammengefasst:

  • Schwarzarbeit ist eine weit verbreitetes Phänomen in Deutschland. Sie ist verboten.
  • Es drohen Strafen und Bußgelder, sowohl für den Schwarzarbeiter als auch für den Arbeitgeber.
  • Schwarzarbeit neben dem Bezug von Bürgergeld erfüllt den Straftatbestand des Betruges.
  • Schwarzarbeit neben dem Hauptjob ist ein Grund für eine fristlose Kündigung.

Schwarzarbeit oft bei Haushaltshilfen

Bei Schwarzarbeit, auch im Haushalt, drohen Strafen. Bürgergeld und Schwarzarbeit ist Betrug.

Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine strafbare Handlung. Wird nebenher Bürgergeld bezogen, liegt der Straftatbestand des Betrugs vor, § 263 StGB!

Reinigung der Wohnung, Hilfe beim Putzen und Kochen, das sind die Aufgaben einer Haushaltshilfe. Viele Haushaltshilfen arbeiten schwarz, sie sind nicht angemeldet. Das bedeutet, für sie werden vom Arbeitgeber keine Sozialversicherungsabgaben und keine Steuern bezahlt. Vom Institut der Deutschen Wirtschaft (iW) wird geschätzt, dass über 90 Prozent der Haushaltshilfen ohne Sozialversicherung arbeiten. Sie haben dann beispielsweise auch keinen Unfallversicherungsschutz arbeiten.

Dabei besteht eine kostengünstige Alternative: Minijob für Hauhaltshilfe

Was ist Schwarzarbeit?

Schwarzarbeit ist die Ausführung von Dienst- oder Werkleistungen unter Verstoß gegen Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Mitteilungspflichten gegenüber den Behörden und Sozialträgern oder ohne Gewerbeanmeldung beziehungsweise Eintragung in die Handwerksrolle, obwohl ein Gewerbe oder Handwerk ausgeübt wird.

Schwarzarbeit wird oft mündlich vereinbart und das Entgelt bar gezahlt. Keine Schwarzarbeit sind Hilfeleistungen durch Angehörige oder Lebenspartner sowie Nachbarschaftshilfe oder Gefälligkeiten, wenn sie nicht nachhaltig auf Gewinnerzielung gerichtet sind.

Schwarzarbeit ist in Deutschland verboten und kann mit Geldbußen oder sogar Freiheitsstrafe geahndet werden.  

Gegen welche Rechtsvorschriften wird bei der Schwarzarbeit verstoßen?

  • Verstoß gegen das Steuerrecht: Bei Schwarzarbeit werden keine Steuern abgeführt. Das gilt sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer.
  • Verstoß gegen das Sozialversicherungsrecht: Bei Schwarzarbeit werden keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Das kann für den Arbeitnehmer zu erheblichen Nachteilen führen, wenn er beispielsweise krank wird oder in Rente geht.
  • Verstoß gegen Mitteilungspflichten: Bei Schwarzarbeit werden keine Meldungen an die Behörden oder Sozialträger gemacht. Das kann beispielsweise dazu führen, dass ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.
  • Ausüben eines Gewerbes oder Handwerks ohne Gewerbeanmeldung oder Eintragung in die Handwerksrolle: Bei Schwarzarbeit wird ein Gewerbe oder Handwerk ausgeübt, ohne dass die dafür erforderlichen Genehmigungen vorliegen.

Bürgergeld beziehen und Schwarzarbeit leisten: Straftat

Bürgergeld wird an hilfebedürftige, erwerbsfähige Personen und deren Angehörige gezahlt. Zu den einzelnen Voraussetzungen siehe hier: Bürgergeld Anspruch

Wird neben dem Bezug von Bürgergeld schwarz arbeitet, teilt dem Jobcenter also nicht mit, dass er Einkommen erzielt. Einkommen wird auf das Bürgergeld angerechnet, es verkürzt also den Anspruch auf das Bürgergeld. Das gilt jedenfalls, wenn das Einkommen bestimmte Freibetragsgrenzen überschreitet. Erzielt man also Einkommen, besteht der Bürgergeld-Anspruch nicht in voller Höhe. Gibt man das Einkommen nicht an, so erschleicht man sich damit staatliche Leistungen. Das erfüllt den Straftatbestand des Betrugs, § 263 Strafgesetzbuch, StGB. Bürgergeld beziehen und Schwarzarbeit leisten ist somit kein  Kavaliersdelikt, auch nicht lediglich eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe bewährt ist.  

Bußgeld bei Schwarzarbeit  bis zu 500.000 Euro

Unabhängig vom Sozialleistungsbetrug bei Schwarzarbeit und Bürgergeld, erfüllt die Schwarzarbeit an sich den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit. Arbeitnehmern droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. Möglich ist aber auch eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.

Arbeitgebern drohen ebenfalls Strafen. Schwarzarbeit beinhaltet für sie eine Steuerhinterziehung oder einen Sozialversicherungsbetrug. Hier kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden.

Schwarzarbeit als Kündigungsgrund

Wird neben dem regulären Job schwarz nach Feierabend gearbeitet, so droht eine fristlose Kündigung. Schwarzarbeit neben dem Hauptarbeitsverhältnis rechtfertigt eine verhaltensbedingte Kündigung, und zwar eine fristlose.

Weitere Folgen: bei einer solchen verhaltensbedingten Kündigung erhält man von der Bundesagentur für Arbeit eine dreimonatige Sperrzeit hinsichtlich des Bezugs von Arbeitslosengeldes. Ist man deshalb auf Bürgergeld angewiesen, gibt es auch dort Sanktionen.