Beratungshilfe für die Prüfung eines Bürgergeld-Bescheids beantragen – Schritt für Schritt erklärt

Wenn Sie einen Bürgergeld-Bescheid erhalten und unsicher sind, ob die Berechnungen korrekt sind, können Sie Beratungshilfe beantragen. Dadurch erhalten Sie professionelle Unterstützung, um Ihren Bescheid prüfen zu lassen – ohne hohe Kosten. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Beantragung funktioniert und was Sie dafür benötigen.

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Wenn Sie einen Bürgergeld-Bescheid erhalten haben, können Sie diesen auf Fehler oder Unstimmigkeiten prüfen lassen. Besonders bei komplexen Berechnungen oder Ablehnungsbescheiden ist es oft sinnvoll, einen Rechtsanwalt, der u.U. auch Fachanwalt für Sozialrecht ist, hinzuzuziehen. Da viele Menschen mit geringem Einkommen oder Sozialleistungsbezug nicht die finanziellen Mittel für eine anwaltliche Beratung haben, gibt es die Möglichkeit, einen sogenannten Beratungshilfeschein zu beantragen. Dieser ermöglicht eine kostengünstige oder sogar kostenfreie Rechtsberatung. Wie man einen Beratungshilfeschein beantragt, erklären wir hier in nachfolgendem Beitrag auf Bürger & Geld.

Was ist Beratungshilfe?

Beratungshilfe ist ein staatliches Instrument, das Menschen mit geringem Einkommen den Zugang zu anwaltlicher Beratung ermöglicht. Mit dem Beratungshilfeschein können Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen, ohne hohe Kosten befürchten zu müssen. Für die Beratung selbst ist meist nur ein geringer Eigenanteil zu zahlen.

Wann lohnt sich die Prüfung eines Bürgergeld-Bescheids?

  • Unklare Berechnungen: Sie verstehen nicht, wie das Jobcenter zu bestimmten Beträgen gekommen ist.
  • Ablehnungsbescheid: Ihr Antrag auf Bürgergeld wurde abgelehnt.
  • Fehler im Bescheid: Sie vermuten Fehler im Bescheid, zum Beispiel bei der Anrechnung von Einkommen oder Vermögen.
  • Widerspruch einlegen: Sie möchten gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und benötigen dafür rechtliche Unterstützung.

Wie beantragen Sie Beratungshilfe?

1. Zuständiges Amtsgericht finden
Das zuständige Amtsgericht ist das Gericht, in dessen Bezirk Sie wohnen. Dort können Sie persönlich, schriftlich oder online den Antrag auf Beratungshilfe stellen.

2. Antrag ausfüllen
Füllen Sie das Beratungshilfeformular aus. Darin geben Sie Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse an und erläutern kurz, worum es in Ihrer Angelegenheit geht (z.B. Prüfung eines Bürgergeld-Bescheids).

3. Unterlagen zusammenstellen
Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Aktuellen Bürgergeld-Bescheid oder Widerspruchsbescheid
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Nachweise über Einkommen und Vermögen
  • Mietvertrag und ggf. weitere Belastungsnachweise
  • Ausweisdokument (bei persönlicher Antragstellung)

4. Antrag einreichen
Reichen Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim Amtsgericht ein. Sie können dies persönlich, schriftlich oder online tun.

5. Entscheidung abwarten
Das Amtsgericht prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Sie einen Beratungshilfeschein erhalten. In der Regel erhalten Sie den Schein sofort bei persönlicher Antragstellung.

6. Rechtsanwalt aufsuchen
Mit dem Beratungshilfeschein können Sie einen Anwalt für Sozialrecht aufsuchen. Die Beratung kostet Sie dann meist nur einen Eigenanteil von 10 bis 15 Euro.

Was kostet die Beratungshilfe?

Mit dem Beratungshilfeschein zahlen Sie für die anwaltliche Beratung nur einen geringen Eigenanteil. In vielen Fällen beträgt dieser 10 bis 15 Euro. Einige Anwälte verzichten sogar ganz auf diese Gebühr.

Welche Alternativen gibt es?

Neben der anwaltlichen Beratung mit Beratungshilfeschein gibt es weitere Möglichkeiten, Ihren Bürgergeld-Bescheid prüfen zu lassen:

  • Beratungsstellen: Wohlfahrtsverbände wie Caritas oder Diakonie bieten kostenlose Beratung an.
  • Widerspruch einlegen: Sie können selbst oder mit Unterstützung einen Widerspruch beim Jobcenter einlegen. Das Jobcenter ist dann verpflichtet, den Bescheid erneut zu prüfen.
  • Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X: Auch wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, können Sie einen Überprüfungsantrag stellen.

Zusammenfassung: Wie man Beratungshilfe beantragt

Die Beantragung von Beratungshilfe zur Prüfung eines Bürgergeld-Bescheids ist unkompliziert und ermöglicht Ihnen, professionelle rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, ohne sich finanziell überfordern zu müssen. Stellen Sie die notwendigen Unterlagen zusammen, füllen Sie das Formular aus (s.u.) und reichen Sie alles beim zuständigen Amtsgericht ein. Mit dem Beratungshilfeschein können Sie dann einen Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen und Ihren Bescheid auf Fehler überprüfen lassen.

Formular zur Beratungshilfe:

https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratungshilfe

    Redakteure

    • dt e1691505015533

      Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich  abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.

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    • Peter Kosick
      Experte:

      Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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