Bürgergeld-Aufstocker geraten 2026 gleich doppelt unter Druck: Während Regelsätze eingefroren bleiben, steigt die Bedeutung von Hinzuverdienst – ohne dass sich die strukturellen Nachteile für Erwerbstätige im Leistungsbezug spürbar verbessern. Nach Auswertung aktueller Zahlen der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit arbeitet eine sechsstellige Zahl von Menschen in Deutschland in Voll- oder Teilzeit, muss aber weiterhin Bürgergeld beziehen, um Miete und Lebensunterhalt zu sichern. Unsere Redaktion hat die neuen fachlichen Informationen und Rechtsänderungen zur Grundsicherung 2026 umfassend ausgewertet.
Doppelt benachteiligt: Arbeiten und trotzdem Bürgergeld
Bürgergeld-Aufstocker sind Erwerbstätige, deren Lohn nicht ausreicht, um den gesetzlich definierten Bedarf der Bedarfsgemeinschaft zu decken, sodass das Jobcenter ergänzend aufstocken muss. Nach aktuellen Schätzungen sind 2026 rund 750.000 bis 800.000 Personen betroffen, die trotz Arbeit weiter auf Grundsicherung angewiesen sind. Sie tragen damit zugleich die Pflichten von Arbeitnehmern und die Pflichten von Leistungsbeziehern – und genau hier beginnt die doppelte Benachteiligung.
Erstens gilt für sie das strenge Anrechnungsprinzip: Jeder zusätzliche Euro Lohn reduziert den Bürgergeld-Anspruch nach komplexen Freibetragsregeln. Zweitens unterliegen sie weiterhin sämtlichen Mitwirkungspflichten und Sanktionsrisiken der Jobcenter, obwohl sie bereits im Arbeitsmarkt integriert sind. Politisch wird die Gruppe im Zuge der Reformdiskussion über die „neue Grundsicherung 2026“ häufig übersehen – im Fokus stehen vor allem nicht erwerbstätige Leistungsbezieher und sogenannte Totalverweigerer.
Rechtslage 2026: Nullrunde bei Regelsätzen, verschärfte Flanken
Für 2026 hat die Bundesregierung eine Nullrunde beschlossen: Die Regelbedarfe beim Bürgergeld bleiben nominal auf dem Stand von 2024 und 2025, etwa 563 Euro für alleinstehende Erwachsene. Möglich wird das durch die Besitzschutzregelung in § 28a Abs. 5 SGB XII, die ein Absinken der Regelsätze verhindert, obwohl der Berechnungsmechanismus eigentlich geringere Beträge ergeben hätte. Für Aufstocker heißt das: Die staatliche Unterstützung bleibt eingefroren, während Löhne, regionale Mieten und Lebenshaltungskosten weiter steigen können.
Parallel arbeitet der Gesetzgeber an der Umgestaltung des Bürgergelds zu einer neuen Grundsicherung, mit schärferen Sanktionen und schneller greifenden Angemessenheitsprüfungen bei den Wohnkosten. Ab dem zweiten Pflichtverstoß sind Kürzungen von 30 Prozent des Regelsatzes möglich, im Wiederholungsfall bis zur vollständigen Streichung der Leistung, einschließlich der Kosten der Unterkunft. Für Aufstocker bedeutet das: Sanktionen treffen nicht nur ein theoretisches Existenzminimum, sondern konkret den ohnehin engen Spielraum zwischen Nettolohn und ergänzender Leistung.
Hinzuverdienst: Rechenbeispiel zeigt begrenzten Lohnabstand
Der zentrale Hebel für Aufstocker ist der Erwerbstätigen-Freibetrag nach §§ 11 ff. SGB II, der auch 2026 in Stufen gewährt wird. Grundsätzlich bleiben 100 Euro monatlicher Hinzuverdienst anrechnungsfrei, darüber hinaus gelten prozentuale Freibeträge bis zu bestimmten Einkommensgrenzen. Bei Minijobs ist 2026 bis zu einer Grenze von 603 Euro ein begrenzter Betrag zusätzlich zum Bürgergeld möglich.
Eine Beispielrechnung aus der Redaktion verdeutlicht das Problem:
– Alleinstehende Person, Regelbedarf 563 Euro, angemessene Warmmiete 500 Euro, Gesamtbedarf 1.063 Euro.
– Nettolohn aus Teilzeitjob: 800 Euro.
– Freibetrag (vereinfacht mit Minijobgrenze und Staffel): rund 208,90 Euro anrechnungsfreies Erwerbseinkommen.
Damit werden nur 591,10 Euro auf den Bedarf angerechnet, die Person erhält weiterhin rund 471,90 Euro Bürgergeld und Kosten der Unterkunft – und liegt trotz Arbeit insgesamt nur wenig über dem Niveau eines nicht erwerbstätigen Bürgergeld-Haushalts. Der viel diskutierte „Lohnabstand“ ist in solchen Konstellationen rechnerisch vorhanden, aber in der Lebensrealität kaum spürbar.
Ein von uns befragter Sozialrechtler bringt es auf den Punkt: „Der Gesetzgeber behauptet, Arbeit müsse sich lohnen – für Aufstocker bedeutet das bisher nur, dass sich Arbeit nicht noch stärker nicht lohnen soll.“ Gerade für Menschen in Branchen mit niedrigen Tariflöhnen und unsicheren Arbeitszeiten bleibt das Risiko, trotz Mehrarbeit in der Bedarfsgemeinschaft kaum mehr verfügbares Einkommen zu haben.
Strengere Prüfungen, höheres Risiko – besonders für Aufstocker
Zur doppelten Benachteiligung gehört auch der Verwaltungsaufwand: Aufstocker müssen dem Jobcenter regelmäßig Lohnabrechnungen, Arbeitsverträge und Änderungen der Arbeitszeit melden, da jede Schwankung unmittelbare Auswirkungen auf den Leistungsanspruch hat. Im Zuge der Reformdebatte ist vorgesehen, Vermögen und einmalige Leistungen künftig stärker zu prüfen und härtere Maßstäbe bei der Bewilligung zusätzlicher Bedarfe anzulegen. Für Haushalte mit schwankendem Einkommen kann dies längere Bearbeitungszeiten und ein höheres Ablehnungsrisiko für Nachzahlungen, etwa bei Betriebskosten, bedeuten.
Insider-Detail aus der Praxis: Fachanwälte berichten, dass Jobcenter bei Aufstockern inzwischen vermehrt „prognostische Berechnungen“ nutzen, bei denen künftige Lohnschwankungen geschätzt und im Voraus in den Bescheid eingepreist werden. In Widerspruchsverfahren spiele die Frage, ob diese Schätzung ausreichend begründet ist, eine immer größere Rolle – insbesondere wenn Überzahlungen später als Erstattungsforderung zurückverlangt werden. Juristisch geht es dabei häufig um die Auslegung der Mitwirkungspflichten, der Zumutbarkeit von Rückforderungen und der Frage, ob die Behörde ihre Amtsermittlungspflicht verletzt hat.
Für Aufstocker kann eine fehlerhafte Prognose gravierende Folgen haben: Zu hohe Vorauszahlungen führen zu Schulden beim Jobcenter, zu niedrige Vorauszahlungen zwingen Betroffene, kurzfristig Mietlücken oder Stromnachzahlungen aus einem ohnehin knappen Einkommen zu schließen. Wer zusätzlich von Sanktionen betroffen ist, etwa wegen verpasster Termine, kann in eine finanzielle Kaskade geraten, die selbst mit Vollzeitjob kaum noch auszugleichen ist.
Expertenforderung: Aufstocker gezielt entlasten
Fachverbände und Sozialökonomen weisen darauf hin, dass eine Reform der Freibeträge und eine Vereinfachung der Anrechnung dringend erforderlich wären, um Erwerbsarbeit im unteren Einkommenssegment attraktiver zu machen. Diskutiert werden unter anderem höhere pauschale Freibeträge, ein gleitender Übergang bei Überschreitung der Minijobgrenze und ein stärkerer Schutz kleiner Rücklagen, um kurzfristige finanzielle Schocks abzufedern. Eine Option wäre, Aufstocker in bestimmten Fällen von den schärfsten Sanktionsstufen auszunehmen, solange sie ihre Erwerbstätigkeit nachweisen.
Ein Arbeitsmarktexperte aus unserer Redaktion bewertet die aktuelle Entwicklung so: „Wenn 2026 die Regelsätze eingefroren bleiben, ohne dass Freibeträge und Verwaltungsverfahren reformiert werden, verfestigt sich der Status der Aufstocker als Arbeitnehmer zweiter Klasse.“ Ob das geplante Gesetz zur neuen Grundsicherung hier gegensteuert oder die Doppelbelastung weiter verschärft, wird sich erst im Verlauf der parlamentarischen Beratungen zeigen. Klar ist jedoch schon jetzt: Ohne gezielte Entlastung droht die Zahl derjenigen zu steigen, die trotz Arbeit dauerhaft in der Grundsicherung verbleiben.
Quellen:
- Bundesregierung: „Regelbedarfe 2026 – Bürgergeld und Sozialhilfe“.
- Bundesagentur für Arbeit: „Einkommen mit Bürgergeld ergänzen“.
- Bundestag: Debatte zur Umgestaltung des Bürgergelds zur neuen Grundsicherung 2026.

