Wer eine russische Altersrente bezieht, kann in Deutschland kein Bürgergeld (Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende) erhalten. Wird der Bezug verschwiegen, droht die Rückzahlung der Leistungen. Hierzu gibt es ein neues Urteil des Bundessozialgericht, allerdings zum alten Arbeitslosengeld II. Die Hintergründe des Urteils erklären wir hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.!
Was hat das Bundessozialgericht zum Bürgergeld und zur russischen Rente entschieden?
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit aktuellem Urteil unter dem Az. L 4 SO 87/23 klargestellt: Wer eine russische Altersrente bezieht, hat keinen Anspruch auf Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II, künftig Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende). Verschweigt jemand diese Rente beim Antrag oder in Folgeanträgen, kann das Jobcenter die bereits gezahlten Leistungen zurückfordern. Dies gilt insbesondere, wenn das Verschweigen grob fahrlässig oder vorsätzlich geschieht.
Im konkreten Fall hatte eine Frau aus Jena seit 2004 eine russische Altersrente bezogen, diese aber bei ihren Anträgen auf Arbeitslosengeld II (heute Bürgergeld) nicht angegeben. Nachdem das Jobcenter davon erfuhr, forderte es rund 2.500 Euro zurück. Das BSG bestätigte diese Rückforderung, da die Frau ihre Mitteilungspflicht verletzt hatte und die russische Rente als Einkommen zu berücksichtigen ist.
Warum schließt die russische Rente das Bürgergeld aus?
Es gibt zwei Gründe, warm eine russische Rente den Anspruch auf Bürgergeld (Grundsicherung) ausschließen kann.
Die russische Altersrente ist einer deutschen Altersrente vergleichbar. Wer eine Altersrente bezieht (egal ob aus Deutschland oder dem Ausland), ist grundsätzlich nicht mehr erwerbsfähig im Sinne des Bürgergeldes. Damit entfällt der Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld), da diese nur für erwerbsfähige Hilfebedürftige gedacht sind.
Außerdem: Die russische Rente ist eine Einkommen. Einkommen wird auf Bürgergeld angerechnet. Dabei ist es absolut unerheblich, aus welchem Land die Rente gezahlt wird.
Was passiert, wenn die Rente dem Jobcenter verschwiegen wird?
Wer die russische Rente beim Antrag auf Bürgergeld nicht angibt, handelt mindestens grob fahrlässig. Das Jobcenter kann in solchen Fällen die gewährten Leistungen zurückfordern. Die Rückzahlungspflicht gilt ab dem Zeitpunkt, ab dem die Rente bezogen wurde und nicht angegeben war.
Gibt es Ausnahmen oder Alternativen?
Auch wenn kein Anspruch auf Bürgergeld besteht, kann unter Umständen Sozialhilfe nach dem SGB XII beantragt werden. Die russische Rente wird jedoch auch bei der Sozialhilfe als Einkommen angerechnet, es sei denn, es handelt sich um bestimmte Entschädigungsrenten (z.B. für Überlebende der Leningrader Blockade).
Generell gilt: ausländische Renten jeder Art sind dem Jobcenter mitzuteilen
Jede ausländische Rente, auch kleine Beträge, müssen dem Jobcenter oder Sozialamt gemeldet werden. Dieses prüft dann, ob die Rente (zum Teil) auf das Bürgergeld angerechnet wird oder dieses sogar ausschließt. Wer die Rente nicht angibt, riskiert Rückforderungen und ggf. strafrechtliche Konsequenzen wegen Sozialbetrugs. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, diesem mit dem Jobcenter abzuklären oder eine soziale Beratungsstelle aufzusuchen – oder einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Zusammenfassung: Kein Anspruch auf Bürgergeld bei russischer Rente
Die Frage: Anspruch auf Bürgergeld bei russischer Rente? Die Antwort: Nein! Wer eine russische Altersrente bezieht, hat keinen Anspruch auf Bürgergeld. Wird die Rente verschwiegen, droht die vollständige Rückzahlung der erhaltenen Leistungen.
Also: Kein Bürgergeld, wenn der russische Rubel rollt!