Bürgergeld: Bis zu 100 Euro mehr im Monat – diese versteckten Ansprüche kennen viele nicht

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Wer Bürgergeld bezieht oder aufstockt, kann sich jeden Monat bis zu 100 Euro zusätzlich sichern – ganz legal, ohne Kürzung der Leistung. Viele Betroffene kennen diese Möglichkeiten jedoch nicht oder nutzen sie aus Unsicherheit nicht konsequent. Welche Spielräume es gibt, welche Regeln gelten und worauf es beim Antrag ankommt, zeigt der folgende Überblick – alle Infos findet man auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.

Versteckte Chance: 100 Euro mehr im Monat

Der zentrale Spielraum liegt im sogenannten Grundfreibetrag beim Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Wer Bürgergeld erhält und arbeitet, darf bis zu 100 Euro im Monat hinzuverdienen, ohne dass das Jobcenter diesen Betrag auf die Leistung anrechnet. Rechtsgrundlage ist § 11b Abs. 2 SGB II, der eine pauschale Absetzung von 100 Euro vorsieht.

Das bedeutet konkret: Ein Minijob mit 100 Euro Verdienst verbessert sofort das verfügbare Haushaltsbudget – ohne Kürzung des Bürgergeldes. Erst Beträge oberhalb dieser Grenze werden teilweise angerechnet; zusätzlich greifen dann weitere prozentuale Freibeträge, etwa 20 Prozent des Einkommens zwischen 100 und 520 Euro.

So funktionieren Freibeträge beim Bürgergeld

Die Freibetragsregeln sollen Erwerbsarbeit neben dem Bürgergeld attraktiver machen. Grundsätzlich gilt:

  • Die ersten 100 Euro aus Erwerbsarbeit sind komplett anrechnungsfrei (§ 11b Abs. 2 SGB II).
  • Zwischen 100 und 520 Euro bleiben zusätzlich 20 Prozent des Bruttolohns frei (§ 11b Abs. 3 SGB II).
  • Für weitere Einkommensbereiche können höhere Freibeträge von 30 Prozent greifen.

Ein typisches Beispiel: Bei einem Minijob mit 538 Euro kann eine leistungsberechtigte Person insgesamt rund 187,60 Euro behalten – davon 100 Euro Grundfreibetrag und 20 Prozent auf den darüberliegenden Teil. Der Rest wird auf das Bürgergeld angerechnet, sodass sich das verfügbare Einkommen trotzdem deutlich erhöht.

Bildungs- und Teilhabepaket: Extra-Geld für Kinder

Neben dem Freibetrag beim Zuverdienst gibt es eine zweite wichtige Quelle für bis zu 100 Euro im Monat: Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche. Anspruchsberechtigt sind Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder einen Kinderzuschlag erhalten.

Zu den typischen Leistungen gehören:

  • Übernahme der Kosten für Schul- und Monatstickets, sofern die Fahrkarte für den Schulweg notwendig und die günstigste Variante ist.
  • Zuschüsse oder vollständige Übernahme der Kosten für Mittagessen in Kita, Schule oder bei Tagespflegepersonen.
  • Finanzierung von Nachhilfe, wenn sonst Lernziele gefährdet wären.
  • Unterstützung für Mitgliedsbeiträge im Sportverein, für Musikinstrumente oder andere Freizeitangebote.
  • Zuschüsse für persönlichen Schulbedarf sowie Klassenfahrten und Schulausflüge.

Wird dieses Paket konsequent genutzt, summieren sich die Erstattungen laut Beratungsportalen wie Gegen-Hartz.de monatlich schnell auf Beträge von bis zu 100 Euro oder mehr. Entscheidend ist, dass Eltern diese Leistungen aktiv beantragen und Nachweise fristgerecht beim Jobcenter einreichen.

Warum so viele Anspruchsberechtigte leer ausgehen

Trotz klar geregelter Ansprüche verzichten zahlreiche Bürgergeld-Haushalte auf zusätzliche Leistungen, die ihnen zustehen würden. Sozialverbände und Beratungsstellen berichten immer wieder von Informationslücken und bürokratischen Hürden. Viele Betroffene wissen nicht, dass bestimmte Ausgaben extra übernommen werden können oder fürchten, Fehler beim Antrag könnten zu Rückforderungen führen.

Hinzu kommt: Die Regelungen rund um Freibeträge, Anrechnung und Sonderleistungen sind komplex und verteilen sich auf verschiedene Vorschriften im SGB II sowie Verwaltungsvorgaben der Bundesagentur für Arbeit (BA). Wer keine Beratung nutzt, übersieht daher leicht finanzielle Spielräume, die im Alltag dringend benötigt würden.

Voraussetzungen: Wer Bürgergeld und Extras bekommt

Anspruch auf Bürgergeld besteht grundsätzlich, wenn jemand erwerbsfähig, hilfebedürftig und in Deutschland wohnhaft ist. Erwerbsfähig bedeutet, dass die betroffene Person mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann, hilfebedürftig, dass das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft nicht ausreicht, um das Existenzminimum zu sichern. Das Jobcenter prüft diese Voraussetzungen im Rahmen des Antrags und bei jeder Änderung der Verhältnisse.

Wer bereits Bürgergeld bezieht, kann zusätzliche Leistungen wie das Bildungs- und Teilhabepaket oder Mehrbedarfe für bestimmte Situationen gesondert beantragen. Offizielle Hinweise dazu liefern insbesondere das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesagentur für Arbeit. Wichtig ist, dass Belege für Ausgaben (zum Beispiel Vereinsbeiträge oder Fahrkarten) aufgehoben und dem Jobcenter vorgelegt werden.

So holt man sich die 100 Euro plus

Wer die eigenen Möglichkeiten vollständig ausschöpfen will, sollte strukturiert vorgehen.

  • Eigene Situation prüfen: Liegt bereits ein Minijob oder Teilzeitjob vor, der unter oder über 100 Euro im Monat einbringt, und wird der Freibetrag korrekt berücksichtigt?
  • Bescheide checken: In den Bürgergeld-Bescheiden ist aufgeführt, welche Einkommensbestandteile angerechnet und welche Freibeträge abgezogen wurden.
  • Familienleistungen nutzen: Eltern sollten gezielt nach Bildungs- und Teilhabeleistungen für ihre Kinder fragen und sich beraten lassen, welche Posten im Alltag übernommen werden können.
  • Beratung suchen: Sozialberatungen, Wohlfahrtsverbände oder spezialisierte Online-Portale helfen, ungenutzte Ansprüche aufzudecken.

Ein einfacher, aber oft entscheidender Schritt kann sein, eine Nebentätigkeit anzumelden, die den 100-Euro-Freibetrag ausschöpft. Gerade in Zeiten hoher Mieten und steigender Lebenshaltungskosten verschafft dieser Spielraum zumindest etwas Luft im Monatsbudget.

Politische Debatte und Zukunft des Bürgergeldes

Die Regeln rund um Freibeträge und Zusatzleistungen stehen immer wieder in der politischen Debatte. Während die eine Seite strengere Sanktionen und eine Reduzierung der Leistungen fordert, verweisen Sozialverbände auf die bereits jetzt oft prekäre Lage vieler Bürgergeld-Haushalte. Auch die geplanten Reformen der Grundsicherung und Diskussionen um härtere Kürzungen stoßen auf verfassungsrechtliche Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht bei Sanktionen gezogen hat.

Für Betroffene bleibt entscheidend, die aktuellen Regelungen bestmöglich zu nutzen, solange sie gelten. Gerade die Kombination aus 100-Euro-Einkommensfreibetrag und gezielten Unterstützungen für Kinder und Jugendliche kann über den Monat hinweg den Unterschied machen – vorausgesetzt, die Ansprüche sind bekannt und werden auch tatsächlich geltend gemacht.

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