Die Diskussion um das Bürgergeld und seine künftige Entwicklung ist aktueller denn je. Nach der deutlichen Erhöhung im Jahr 2024 und einer anschließenden Nullrunde 2025 beim Regelsatz stehen Leistungsbezieher vor Unsicherheiten. Mit der geplanten Umstellung auf die „Neue Grundsicherung“ unter der schwarz-roten Regierung werden sich nicht nur Name und Sanktionsregeln ändern, sondern auch der Mechanismus zur Anpassung der Regelsätze – und das hat direkte Auswirkungen auf die Höhe der Leistungen in den kommenden Jahren 2026, 2027 und 2028. Hier auf Bürger & Geld finden Sie eine Prognose der Bürgergeld Erhöhung für diese Jahre und eine Hochrechnung, die wir in Form einer Tabelle darstellen.
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Rückblick: Starke Erhöhung, dann Stillstand
Das Bürgergeld wurde 2024 um 12 Prozent erhöht. Grund dafür war die hohe Inflation, die eine schnelle Anpassung der Regelsätze notwendig machte. Für Alleinstehende stieg der monatliche Betrag auf 563 Euro, für Paare auf 1.012 Euro und für Kinder je nach Altersstufe auf bis zu 471 Euro. Doch schon 2025 gab es keine Erhöhung, trotz weiterhin spürbarer Preissteigerungen.
2026: Bürgergeld – Nullrunde erwartet
Für das Jahr 2026 gehen Experten und das Bundesarbeitsministerium von einer weiteren Nullrunde aus. Das bedeutet: Die Regelsätze bleiben voraussichtlich auf dem Niveau von 2025. Die sich gegenwärtig abzeichnende moderate Inflation von rund zwei Prozent reicht nach der neuen Regelsatz-Berechnungsmethode nicht aus, um eine automatische Anhebung der Grundsicherung auszulösen. Wer aktuell Bürgergeld bezieht, muss sich also darauf einstellen, dass es auch 2026 keine Erhöhung gibt.
2027 und 2028: Moderate Regelsatz Steigerungen durch neue Berechnung
Ab 2027 greift ein neuer Anpassungsmechanismus, der sich wieder stärker an der Zeit vor der Corona-Pandemie orientiert. Die Regelsätze werden dann nicht mehr kurzfristig an die Inflation angepasst, sondern anhand eines Mischwerts aus Lohn- und Preisentwicklung – ähnlich wie früher zu Hartz IV Zeiten.
Das bedeutet konkret:
- Anpassungen erfolgen verzögert – Kaufkraftverluste werden erst mit bis zu 18 Monaten Verzögerung ausgeglichen.
- Erhöhungen fallen geringer aus als zuletzt unter dem Bürgergeld-Modell.
- Experten rechnen mit Steigerungen von etwa 2 % pro Jahr ab 2027, sofern die Inflation moderat bleibt.
Tabelle: Prognose der Regelsätze 2025–2028
Jahr | Alleinstehende (€) | Paare je Person (€) | Kinder 0–5 J. (€) | Kinder 6–13 J. (€) | Kinder 14–17 J. (€) |
---|---|---|---|---|---|
2025 | 563,00 | 506,00 | 357,00 | 390,00 | 471,00 |
2026 | 563,00 | 506,00 | 357,00 | 390,00 | 471,00 |
2027 | 574,26 | 516,12 | 364,14 | 397,80 | 480,42 |
2028 | 585,75 | 526,44 | 371,42 | 405,76 | 490,03 |
Die Werte für 2027 und 2028 sind Prognosen auf Basis einer jährlichen Steigerung von 2 % ab 2027.
Die folgende Tabelle zeigt die voraussichtliche Entwicklung der Bürgergeld-Regelsätze für Alleinstehende, Paare und Kinder (drei Altersstufen) auf Basis aktueller Prognosen:
- 2025: Gesetzlich festgelegte Werte.
- 2026: Keine Erhöhung („Nullrunde“), Werte bleiben wie 2025.
- 2027 & 2028: Jährliche Steigerung um 2 % (Prognose).
Prognose: Entwicklung des Bürgergeld-Regelsatzes 2026–2028
Nachfolgend noch einmal im Einzelnen die Prognose und die entspechende Begründung.
Regelsatz 2026
Für das Jahr 2026 ist sehr wahrscheinlich mit einer sogenannten „Nullrunde“ zu rechnen, d.h. die Regelsätze bleiben unverändert auf dem Stand von 2025. Diese Einschätzung wurde vom ehemaligen Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und wird auch von mehreren Fachportalen und Sozialverbänden geteilt. Grund dafür ist die aktuell moderate Inflation um 2 % und der politisch beschlossene Wechsel zu einem strengeren Anpassungsmechanismus, der weniger flexibel auf Preissteigerungen reagiert als das bisherige Bürgergeld-System.
Regelsatz 2027 und 2028
Ab 2027 ist wieder mit moderaten Erhöhungen der Regelsätze zu rechnen. Die Anpassung erfolgt dann voraussichtlich wieder nach dem alten Mischindex aus Preis- und Lohnentwicklung, wie er vor der Corona-Pandemie galt. Realistisch ist eine jährliche Steigerung um etwa 2 %, sofern sich die Inflations- und Lohnentwicklung in diesem Rahmen bewegt. Das entspricht auch den Berechnungen und Prognosen verschiedener Institute.
Begründung der Prognose-Berechnung
Politische Vorgaben: Die Bundesregierung plant, den Anpassungsmechanismus zu reformieren und wieder stärker an den Hartz-IV-Mechanismus anzulehnen. Das bedeutet: geringere und verzögerte Anpassungen, weniger Spielraum für schnelle Erhöhungen wie zuletzt beim Bürgergeld.
Inflationsentwicklung: Die EZB strebt eine Inflationsrate von etwa 2 % an. Solange diese Zielmarke eingehalten wird, sind keine außerordentlichen Anpassungen zu erwarten.
Rechtliche Schutzklausel: Eine Absenkung der Regelsätze ist ausgeschlossen. Solange die Inflation niedrig bleibt, werden die Regelsätze aber auch nicht erhöht.
Expertenmeinung: Sozialverbände, Ministerium und Forschungsinstitute gehen übereinstimmend davon aus, dass erst ab 2027 wieder mit einer Erhöhung zu rechnen ist – dann jedoch in deutlich geringerem Umfang als zuletzt.
Was bedeutet das für Leistungsbezieher?
Kurzfristig bleibt der Regelsatz stabil: Bis einschließlich 2026 ist keine Erhöhung zu erwarten.
Langfristig werden Erhöhungen seltener und geringer: Anpassungen erfolgen verzögert und fallen niedriger aus als zuletzt.
Neue Pflichten und strengere Sanktionen: Mit der „Neuen Grundsicherung“ werden strengere Mitwirkungspflichten und Sanktionen eingeführt, bis hin zum möglichen vollständigen Leistungsentzug bei wiederholter Arbeitsverweigerung .
Zusammenfassung zur Regelsatz Erhöhung 2026, 2027 und 2028
Die Zeit der schnellen und deutlichen Leistungs-Erhöhungen beim Bürgergeld bzw. der Neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende ist vorbei. Mit der Abschaffung des Bürgergeldes wird auch die Anpassung der Regelsätze ausgebremst. Wer Bürgergeld oder künftig die Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende bezieht, muss sich auf eine Zeit ohne Erhöhung und auf strengere Regeln einstellen.
Weiterführende Informationen
Bürgergeld vs Neue Grundsicherung – eine Gegenüberstellung
Bürgergeld Rechner – Bürgergeld Anspruch 2025 selbst berechnen