Bürgergeld und Unterhaltsvorschuss: Wie erfolgt die Anrechnung?

Unterhaltsvorschuss wird von der Jugendhilfe gezahlt. Kann aber gleichzeitig Bürgergeld bezogen werden? Wann ja: wie erfolgt die Anrechnung? Wir erklären das in unserem Beitrag!

Wie wird Unterhaltsvorschuss mit dem Bürgergeld verrechnet?
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Seit der Einführung des Bürgergeldes und der Erhöhung Anfang 2024 stellt sich viele Alleinerziehende die Frage: Wird der Unterhaltsvorschuss auf das Bürgergeld angerechnet?

Vorweg: Die Antwort lautet: Ja, der Unterhaltsvorschuss wird auf das Bürgergeld angerechnet.

Das liegt daran, dass sowohl der Unterhaltsvorschuss als auch das Bürgergeld Leistungen sind, die den Lebensunterhalt von Kindern sicherstellen sollen.

Doch wie funktioniert die Anrechnung von Unterhaltsvorschuss auf das Bürgergeld genau? Dies betrachten wir in unserem nachfolgenden Artikel.

Ziel des Bürgergeldes

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Unterhaltsvorschuss und Bürgergeld schließen sich grundsätzlich gegenseitig aus, d.h. es erfolgt eine Anrechnung.

Das Bürgergeld erhält, wer erwerbsfähig, aber arbeitslos und gleichzeitig hilfsbedürftig ist.  Außerdem kann man Bürgergeld ergänzend beziehen, wenn das Einkommen aus der Arbeit nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern. Auch Kinder erhalten Bürgergeld, wenn sie mit den Eltern In einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben. Sie erhalten den Kinder-Regelsatz, den es für drei Altersgruppen gibt.

Eltern leben getrennt – Mutter alleinerziehend

Wie sieht es mit dem Bürgergeld für Kinder aus, wenn die Eltern getrennt leben und das Kind oder die Kinder nur bei einem Elternteil leben? Oft ist es die Mutter, die die Kinder betreut. Der andere Elternteil muss Kindesunterhalt zahlen. Nicht selten ist er aber hierzu nicht in der Lage. Zahlt der Vater keinen Kindesunterhalt und ist das Kind bedürftig, so kann die Mutter beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. (Gleiches gilt selbstverständlich im umgekehrten Fall, wenn also der Vater das Kind betreut.)

Was geschieht in diesem Fall mit dem Bürgergeld? Wird der Unterhaltsvorschuss auf das Bürgergeld des Kindes angerechnet?

Unterhaltsvorschuss kurz erklärt

Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden, die keinen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. . Es dient der Sicherstellung des Lebensunterhaltes des  Kindes, wenn der andere Elternteil nicht, nur teilweise oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt. Dabei Laut Auskunft des Bundesfamilienministeriums gibt es hierbei keine Einkommensgrenze für den alleinerziehenden Elternteil.

Zuständig für die Zahlung von Unterhaltsvorschuss ist das örtliche Jugendamt. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses ist vom Alter des Kindes abhängig, siehe nachfolgende Tabelle zum Unterhaltsvorschuss:

  • Kinder bis zu 5 Jahren: 230 Euro monatlich
  • Kinder von 6 Jahren bis 11 Jahren:301 Euro monatlich
  • Kinder von 12 Jahren bis 17 Jahren: 395 Euro monatlich

Der Elternteil, der seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt, muss dem Jugendamt die Zahlung des Unterhaltsvorschusses erstatten, wenn er zur Unterhaltszahlung in der Lage gewesen wäre, er seiner Unterhaltspflicht aber nicht nachgekommen ist.

Übrigens kann der Unterhaltsvorschuss auch beansprucht werden, wenn nicht feststeht, wer der Vater des Kindes ist oder wenn der der Kindesvater nicht mehr lebt.

Bürgergeld und Unterhaltsvorschuss gleichzeitig – geht das?

Bürgergeld und der Unterhaltsvorschuss können gleichzeitig beantragt und beansprucht werden. Der Unterhaltsvorschuss ist aber vorrangige und wird deshalb auf das Bürgergeld, das für das Kind gezahlt wird, angerechnet.

Wie funktioniert die Anrechnung von Unterhaltsvorschuss auf das Bürgergeld

Bürgergeld (oder eine andere Sozialleistung) neben dem Unterhaltsvorschuss zu beziehen, ist nur dann möglich, wenn der Unterhaltsvorschuss  nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt des Kindes vollständig sicherzustellen. Bürgergeld wird dann ergänzend gezahlt – auf Antrag.

Für Kinder im Alter von 12 bis einschließlich 17 Jahren kann den Unterhaltsvorschuss nur erhalten, wenn es nicht auf zusätzliches Bürgergeld angewiesen ist oder wenn die alleinerziehende Mutter bzw. der alleinerziehende Vater zwar Bürgergeld bekommt, dieses aber nur ergänzend zu einem  eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto monatlich.

Wie wird der Unterhaltsvorschuss auf das Bürgergeld angerechnet?

Bürgergeld und Unterhaltsvorschuss verfolgen das gleiche Ziel. Sie wollen den Lebensunterhalt des Kindes absichern. Aus diesem Grund  wird der Unterhaltsvorschuss als Einkommen in voller Höhe auf das Bürgergeld angerechnet.

Wie viel Bürgergeld dann dem alleinerziehenden Elternteil und seinem Kind noch bleibt, kann mit dem Bürgergeld Rechner berechnet werden. Siehe hier: Bürgergeld Rechner.