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Bürgergeld – Darf das Jobcenter die Vorlage von Kontoauszügen verlangen? Für welchen Zeitraum?

Wer Bürgergeld beantragt oder bereits bezieht, wird vom Jobcenter häufig aufgefordert, Kontoauszüge vorzulegen. Doch ist diese Forderung rechtens und für welchen Zeitraum müssen die Auszüge eingereicht werden? In diesem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V., erklären wir, was das Jobcenter verlangen darf, welche Fristen gelten und wie Sie Ihre sensiblen Daten schützen können.

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Beim Bezug von Bürgergeld ist die Frage, ob das Jobcenter die Vorlage von Kontoauszügen verlangen darf und für welchen Zeitraum, für viele Betroffene von großer Bedeutung. Die Antwort ist eindeutig: Ja, das Jobcenter darf Kontoauszüge anfordern – und dies ist sogar ein fester Bestandteil des Antragsverfahrens.

Warum verlangt das Jobcenter Kontoauszüge?

Das Jobcenter prüft mit Hilfe der Kontoauszüge, ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf Bürgergeld besteht. Die Auszüge geben Aufschluss über Einkommen, Vermögen und regelmäßige Ausgaben. Nur so kann das Jobcenter sicherstellen, dass die Hilfebedürftigkeit tatsächlich vorliegt und keine verschwiegenen Einkünfte oder Vermögenswerte existieren.

Für welchen Zeitraum müssen Kontoauszüge vorgelegt werden?

In der Regel verlangt das Jobcenter die Kontoauszüge der letzten drei Monate. Dies gilt sowohl beim Erstantrag als auch bei Weiterbewilligungsanträgen. Die Kontoauszüge müssen von allen Konten eingereicht werden, die von Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft geführt werden – dazu zählen auch Gemeinschaftskonten und Online-Konten wie PayPal, sofern dort relevante Transaktionen stattfinden.

Ausnahmen: Längere Zeiträume möglich

In bestimmten Fällen kann das Jobcenter auch einen längeren Zeitraum anfordern, beispielsweise bei Selbstständigen, bei unregelmäßigem Einkommen oder wenn Unklarheiten bestehen. Dann kann es vorkommen, dass Kontoauszüge der letzten sechs Monate oder sogar noch länger verlangt werden. Dies ist jedoch die Ausnahme und muss im Einzelfall begründet werden.

Datenschutz: Was darf geschwärzt werden?

Kontoauszüge enthalten oft sensible Informationen. Das Jobcenter darf nur die Daten einsehen, die zur Leistungsprüfung notwendig sind. Angaben zu Gesundheit, Religion, politischer Überzeugung oder Gewerkschaftszugehörigkeit dürfen auf den Auszügen geschwärzt werden. Es reicht aus, Kopien der Kontoauszüge einzureichen – die Originale müssen nicht abgegeben werden.

Was passiert, wenn man die Kontoauszüge nicht vorlegt?

Wer die geforderten Kontoauszüge nicht vorlegt, verletzt seine Mitwirkungspflicht im Antragsverfahren. Das Jobcenter kann in diesem Fall die Leistungen ganz oder teilweise verweigern oder einstellen, da die Anspruchsberechtigung nicht geprüft werden kann. Die Folge ist meist ein Ablehnungsbescheid oder die Einstellung der laufenden Zahlungen.

Tipps für Antragstellende

  • Kopien einreichen: Reichen Sie immer Kopien Ihrer Kontoauszüge ein, keine Originale.
  • Alle Konten angeben: Denken Sie daran, auch Online-Konten und Gemeinschaftskonten anzugeben.
  • Sensible Daten schwärzen: Schwärzen Sie alle Informationen, die nicht zur Prüfung Ihres Anspruchs notwendig sind.
  • Fristen beachten: Halten Sie die Kontoauszüge der letzten drei Monate bereit, um Verzögerungen zu vermeiden.

Zusammenfassung: darf Jobcenter Vorlage von Kontoauszügen verlagen?

Das Jobcenter ist berechtigt, die Vorlage von Kontoauszügen zu verlangen. In der Regel werden die Auszüge der letzten drei Monate gefordert, in besonderen Fällen auch für einen längeren Zeitraum. Sensible Daten dürfen geschwärzt werden, und die Vorlage ist sowohl beim Erst- als auch beim Weiterbewilligungsantrag verpflichtend. Wer sich weigert, riskiert eine Ablehnung oder Einstellung der Leistungen.Unsere Empfehlung: die geforderten Auszüge vollständig und fristgerecht einzureichen, um einen reibungslosen Ablauf beim Bürgergeld Antrag zu gewährleisten.

Redakteure

  • ik

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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