Mit der Regierungsbildung 2025 und der neuen Koalition aus CDU, CSU und SPD steht eine umfassende Reform der sozialen Sicherung bevor: Die „Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende“ ersetzt ab 2026 das Bürgergeld. Was sich für Betroffene ändert, wie hoch die Leistungen ausfallen und welche neuen Regeln gelten, zeigt diese große Übersicht mit aktueller Tabelle auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V..
Was ist die Neue Grundsicherung?
Die Neue Grundsicherung richtet sich an alle erwerbsfähigen Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Ziel ist eine schnellere und nachhaltigere Integration in den Arbeitsmarkt. Dafür werden sowohl die Fördermaßnahmen als auch die Pflichten der Leistungsbeziehenden neu geregelt. Im Grunde handelt es sich um die bisherigen Bürgergeld – Regelungen, die modifiziert werden. Außerdem fällt der Name “Bürgergeld” weg. Vom Grundsatz her bleibt es jedoch bei den SGB II Vorschriften, die gegenwärtig schon bestehen. Diese werden jedoch modifiziert.
Die wichtigsten Ziele der Reform
- Schnellere Vermittlung in Arbeit durch Wiedereinführung des Vermittlungsvorrangs
- Strengere Sanktionen bei Pflichtverletzungen, bis hin zum vollständigen Leistungsentzug bei wiederholter Arbeitsverweigerung
- Abschaffung der Karenzzeiten für Vermögen und strengere Prüfung der Wohnkosten
- Mehr Qualifizierung und Unterstützung bei Vermittlungshemmnissen
Wie viel gibt es? – Regelsätze 2025/2026
Die Regelsätze bleiben zunächst auf dem Niveau des Bürgergelds von 2025. Eine automatische jährliche Anpassung an die Preisentwicklung gibt es nicht. Die Höhe der Leistungen wird politisch nach Hartz IV Muster neu festgelegt.
Tabelle: Regelsätze der Grundsicherung (Stand 2025/2026)
Personengruppe | Monatlicher Regelsatz 2025/2026 |
---|---|
Alleinstehende/Alleinerziehende | 563 € |
Paare (pro Partner) | 506 € |
Kinder 0–5 Jahre | 357 € |
Kinder 6–13 Jahre | 390 € |
Jugendliche 14–17 Jahre | 471 € |
Zusätzlich werden die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen, sofern sie als angemessen gelten.
Was ändert sich ab 2026?
1. Sanktionen und Pflichten
Bei mehrfacher Verweigerung einer zumutbaren Arbeit soll ein vollständiger Leistungsentzug möglich sein – im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Die Mitwirkungspflichten werden verschärft, zum Beispiel durch strengere Kontrolle der Eigenbemühungen und Teilnahme an Integrationsmaßnahmen.
2. Anpassung der Regelsätze
Die automatische jährliche Anpassung an die Preisentwicklung entfällt. Regelsätze werden künftig politisch festgelegt und können möglicherweise auch sinken. Beispiel: Wäre die neue Regelung schon 2025 in Kraft gewesen, hätte der Regelsatz nur 535 € statt 563 € betragen.
3. Vermögensprüfung und Wohnkosten
Karenzzeiten für Vermögen werden abgeschafft, das heißt, Vermögen wird sofort geprüft. Die Übernahme der Wohnkosten wird strenger geregelt und kann bei unangemessener Wohnsituation eingeschränkt werden.
Wer bekommt die Neue Grundsicherung?
Erwerbsfähige Personen, die hilfebedürftig sind und keine ausreichenden eigenen Mittel haben, erhalten die Neue Grundsicherung. Auch Angehörige in Bedarfsgemeinschaften, wie Kinder oder Partner, erhalten anteilige Leistungen.
Wichtige Voraussetzung: Wer Leistungen beziehen will, muss aktiv an der eigenen Arbeitsmarktintegration mitwirken („Fördern und Fordern“).
Zusammenfassung: Die Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende
Mit der Neuen Grundsicherung ab 2026 setzt die Bundesregierung auf mehr Eigenverantwortung, strengere Pflichten und eine stärkere Ausrichtung auf Arbeitsmarktintegration. Die Regelsätze bleiben vorerst stabil, werden aber künftig nicht mehr so schnell erhöht. Wer mehrfach zumutbare Arbeit verweigert, muss mit einem vollständigen Verlust der Leistungen rechnen. Die wichtigsten Zahlen und Regeln finden sich in der Tabelle oben – und alle aktuellen Änderungen auf einen Blick.