Grundsicherung bzw. Bürgergeld ist zu hoch – wer das behauptet und ob das stimmt!

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Bürgergeld 2025 / 2026 – das ist die aktuelle Höhe

Das Bürgergeld ist zu hoch – es muss gekürzt werden! Das behaupten einige politische Parteien.

Falsch! Sagen wir, der Verein Für soziales Leben e.V.

Das Bürgergeld setzt sich aus mehren Bestandteilen zusammen. Diese sind

  • Sonderbedarfe

Der Bürgergeld Regelsatz beträgt im Jahr 2025 für eine alleinstehende Person 563 Euro.

Die Kosten der Unterkunft variieren von Gemeinde zu Gemeinde. Es werden nur angemessene Mieten von den Jobcentern übernommen.

Mehrbedarfe gibt es für Alleinerziehende, schwerbehinderte Menschen, für Schwangere und für bestimmte Lebenssituationen. Gleiches gilt für Sonderbedarfe.

Bei der Diskussion um die Höhe des Bürgergeldes steht der Regelsatz im Mittelpunkt. Wenn gesagt wird, das Bürgergeld sei zu hoch, so ist damit (in aller Regel) der Regelsatz, der Regelbedarf gemeint.

Eine Übersicht zur Höhe der Regelbedarfe für bestimmte Bedarfsgruppen (Alleinerziehend, Paare, Kinder), finden Sie hier: Bürgergeld Regelsatz

Wer das Bürgergeld kürzen will

Eine Partei fällt ins Auge, wenn es um die Kürzung des Bürgergeldes geht. Die AfD will das Bürgergeld kürzen.

Wohlfahrtsverbände sagen: Bürgergeld ist zu niedrig

Insbesondere der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert, dass die gegenwärtige Höhe des Bürgergeldes zu niedrig ist, um den Lebensunterhalt sicherzustellen.  So sagt Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes,  aufgrund methodischer Fehler bei der Berechnung des notwendigen Höhe des Bürgergeldes werde durch dasselbe nicht der wirkliche Bedarf  der Menschen abgedeckt.

Auch der Verein Für soziales Leben e.V. spricht sich für eine Erhöhung des Bürgergeldes aus. Gegenwärtig reicht es nicht aus, mu das Existenzminimum abzudecken!

Aktuelle Fehler bei der Berechnung des Höhe des Bürgergeldes

Zum einen, so sagt der Paritätische Wohlfahrtsverband, werde bei den Ausgaben der Referenzgruppe nicht geprüft, ob diese Gruppe durch die getätigten Ausgaben überhaupt ihre Bedarfe decken kann. Sehr wahrscheinlich werde deshalb eine Mangellage auf das Existenzminimum übertragen.

Zum anderen werden nach Ansicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes  bei der Berechnung der Bürgergeld-Höhe lediglich zwei Drittel der notwendigen Ausgaben berücksichtigt (als relevant angesehen). Nicht berücksichtigt werden beispielsweise Ausgaben für das eigene Auto, obwohl Bürgergeld Bezieher ein Auto im Rahmen des Schonvermögens besitzen dürfen. Ähnliches gelte bei Ausgaben in den Bereichen Gesundheit oder Bildung. Aber auch im Bereich Verkehr und sozialer Teilhabe würden Ausgaben als für das Bürgergeld nicht relevant angesehen.

Bürgergeld:  813 Euro plus Stromkosten sind erforderlich

Würde man „richtig“ rechnen, so musste die Bürgergeld Höhe 813 Euro betragen – also der Bürgergeld Regelsatz. Die Stromkosten müssten hinzu kommen; gegenwärtig sind sie im Regelbedarf enthalten.

813 Euro als Bürgergeld Regelsatz erhält man, wenn fälschlicherweise so genannte nicht-regelbedarfsrelevante Bereiche ebenfalls berücksichtigt werden.

Lohnabstand zum Bürgergeld: Mindestlohn muss auf 15 Euro erhöht werden

Es ist absolut nicht nachvollziehbar, den Bürgergeld Regelsatz kürzen zu wollen, um dem Lohnabstandsgebot, also einer angemessenen Differenz zwischen Bürgergeld und Gehalt gerecht zu werden.

Was gemacht werden muss, ist die Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro pro Stunde!

Diese Auffassung vertreten wir, der Verein Für soziales Leben e.V.,  genauso, wie viele andere Wohlfahrtsverbände und gemeinnützige Einrichtungen.

Vertiefende Infos zur Bürgergeld Höhe

Bürgergeld im Faktencheck

Quelle

Eigene Recherche

Paritätischer Wohlfahrtsverband

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