Ein eigenes Lernumfeld ist für den Bildungserfolg eines Kindes von zentraler Bedeutung. Doch gerade in Haushalten mit geringem Einkommen fehlt oft das nötige Budget, um einen Schreibtisch und passenden Stuhl für das Kinderzimmer anzuschaffen. Das Jobcenter kann in solchen Fällen einspringen und unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten übernehmen – ein wenig bekannter Anspruch, der im Alltag jedoch einen großen Unterschied machen kann.
Anspruch auf einen Schreibtisch: Wann zahlt das Jobcenter?
Der Gesetzgeber sieht vor, dass Bürgergeld-Empfänger für die Erstausstattung ihrer Wohnung oder bei besonderem Bedarf einmalige Zuschüsse beantragen können. Dazu zählt auch das Kinderzimmer, sofern für schulpflichtige Kinder kein geeigneter Arbeitsplatz vorhanden ist. Ein eigener Schreibtisch gilt als notwendig, damit das Kind seine Hausaufgaben in einer ruhigen und förderlichen Umgebung erledigen kann.
Entscheidend ist, dass der Bedarf individuell nachgewiesen wird. Fehlt beispielsweise jegliche Möglichkeit, die Schularbeiten abseits von Küche oder Wohnzimmer zu erledigen, entsteht ein Anspruch auf Erstausstattung nach § 24 Abs. 3 SGB II.
Wie viel Geld gibt es für den Schreibtisch? – Regionale Unterschiede
Die Höhe der Zuschüsse variiert, denn es gibt keine bundesweit einheitlichen Pauschalen. Stattdessen orientieren sich die Jobcenter an regional festgelegten Vorschriften. So wurden in den vergangenen Jahren folgende Beträge gewährt:
Stadt/Kommune | Zuschuss Schreibtisch | Zuschuss Stuhl | Gesamt (ca.) |
---|---|---|---|
Berlin | 67 € | – | 67 € |
Hamburg | 84 € | – | 84 € |
Hannover | 30 € | 15 € | 45 € |
Essen | 40 € | 40 € | 80 € |
Magdeburg | 37 € | 28 € | 65 € |
Frankfurt/Main | – | – | 75 € |
München | 49 € | 16 € | 65 € |
Die Zuschüsse reichen in der Regel für gebrauchte Möbel; ein Anspruch auf einen neuen, hochwertigen Schreibtisch besteht nicht. Wichtig: Manche Jobcenter übernehmen auch die Kosten für eine Schreibtischlampe, wenn diese im Antrag gesondert benannt wird.
Antragstellung: So funktioniert der Weg zum eigenen Schreibtisch
Für die Beantragung der Erstausstattung gibt es kein bestimmtes Formular – ein formloser Antrag genügt. Im Antrag sollten alle gewünschten Möbelstücke (z. B. Schreibtisch, Stuhl und Lampe) einzeln aufgeführt werden. Nachweise, wie z. B. Fotos des Zimmers oder eine Bestätigung der Schule, können den Antrag unterstützen.
Der Antrag kann schriftlich, per E-Mail oder über das Jobcenter-Onlineportal eingereicht werden. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Pauschale überwiesen. Im Falle eines Ablehnungsbescheids kann Widerspruch eingelegt werden.
Was wird noch gezahlt? – Leistungen für Schulkinder im Überblick
Neben dem Schreibtisch werden oft auch weitere Einrichtungsgegenstände wie Stuhl und Lampe sowie Leistungen für Schulausstattung und digitale Endgeräte (im Rahmen des Bildungspakets) übernommen. Für Reparaturen oder den Ersatz altersbedingt abgenutzter Möbel ist jedoch das reguläre Bürgergeld vorgesehen – ein weiterer Zuschuss ist für den gleichen Zweck in der Regel ausgeschlossen.
Schulbedarf aus dem Bildungspaket
Zusätzlich zum Zuschuss für Möbel stehen jährlich Gelder für Hefte, Stifte und Ranzen zur Verfügung, um den Schulstart zu erleichtern.
Häufige Fragen: Anspruch auf einen Schreibtisch (FAQ)
Gibt es den Zuschuss auch für gebrauchte Schreibtische?
Ja, der Zuschuss ist eine Pauschale und reicht in der Regel nur für gebrauchte Möbel. Es besteht kein Anspruch auf einen neuen Schreibtisch.
Muss ich jeden Gegenstand einzeln auflisten?
Ja. Listen Sie alle gewünschten Möbelstücke im Antrag einzeln auf, damit diese auch bewilligt werden können
Wird auch eine Lampe übernommen?
In vielen Fällen ja, wenn die Lampe im Antrag aufgeführt wird. Es variiert jedoch je nach Region und örtlicher Praxisauslegung.
Was tun, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Bei einer Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen. Eine genaue Begründung kann Ihre Erfolgschancen erhöhen.
Wie häufig kann ich den Zuschuss beantragen?
Der Zuschuss wird einmalig für die Erstausstattung gewährt. Bei Beschädigung oder Verlust muss der Ersatz aus dem Regelbedarf finanziert werden.
Fazit: Ein Weg zu besserer Bildungschance
Ein eigener Schreibtisch ist mehr als nur ein Möbelstück – er ist die Voraussetzung für konzentriertes Lernen und fördert die Bildungschancen von Kindern. Bürgergeld-Empfänger sollten von ihrem Recht Gebrauch machen und das Jobcenter bei Bedarf um Unterstützung bitten. Die Beantragung ist unkompliziert und kann Eltern in finanziellen Engpässen wirksam entlasten.