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Jobcenter zahlt Schreibtisch: So profitieren Bürgergeld-Empfänger von der einmaligen Unterstützung

Gute Nachrichten für Familien im Bürgergeldbezug: Das Jobcenter unterstützt unter bestimmten Bedingungen die Anschaffung eines Schreibtischs für Kinder. In unserem aktuellen Artikel erfahren Sie alles über den Anspruch, die Antragstellung und die regionalen Unterschiede bei der Zuschusshöhe. Der Beitrag stammt von Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.

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Ein eigenes Lernumfeld ist für den Bildungserfolg eines Kindes von zentraler Bedeutung. Doch gerade in Haushalten mit geringem Einkommen fehlt oft das nötige Budget, um einen Schreibtisch und passenden Stuhl für das Kinderzimmer anzuschaffen. Das Jobcenter kann in solchen Fällen einspringen und unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten übernehmen – ein wenig bekannter Anspruch, der im Alltag jedoch einen großen Unterschied machen kann.

Anspruch auf einen Schreibtisch: Wann zahlt das Jobcenter?

Der Gesetzgeber sieht vor, dass Bürgergeld-Empfänger für die Erstausstattung ihrer Wohnung oder bei besonderem Bedarf einmalige Zuschüsse beantragen können. Dazu zählt auch das Kinderzimmer, sofern für schulpflichtige Kinder kein geeigneter Arbeitsplatz vorhanden ist. Ein eigener Schreibtisch gilt als notwendig, damit das Kind seine Hausaufgaben in einer ruhigen und förderlichen Umgebung erledigen kann.

Entscheidend ist, dass der Bedarf individuell nachgewiesen wird. Fehlt beispielsweise jegliche Möglichkeit, die Schularbeiten abseits von Küche oder Wohnzimmer zu erledigen, entsteht ein Anspruch auf Erstausstattung nach § 24 Abs. 3 SGB II.

Wie viel Geld gibt es für den Schreibtisch? – Regionale Unterschiede

Die Höhe der Zuschüsse variiert, denn es gibt keine bundesweit einheitlichen Pauschalen. Stattdessen orientieren sich die Jobcenter an regional festgelegten Vorschriften. So wurden in den vergangenen Jahren folgende Beträge gewährt:

Stadt/KommuneZuschuss SchreibtischZuschuss StuhlGesamt (ca.)
Berlin67 €67 €
Hamburg84 €84 €
Hannover30 €15 €45 €
Essen40 €40 €80 €
Magdeburg37 €28 €65 €
Frankfurt/Main75 €
München49 €16 €65 €

Die Zuschüsse reichen in der Regel für gebrauchte Möbel; ein Anspruch auf einen neuen, hochwertigen Schreibtisch besteht nicht. Wichtig: Manche Jobcenter übernehmen auch die Kosten für eine Schreibtischlampe, wenn diese im Antrag gesondert benannt wird.

Antragstellung: So funktioniert der Weg zum eigenen Schreibtisch

Für die Beantragung der Erstausstattung gibt es kein bestimmtes Formular – ein formloser Antrag genügt. Im Antrag sollten alle gewünschten Möbelstücke (z. B. Schreibtisch, Stuhl und Lampe) einzeln aufgeführt werden. Nachweise, wie z. B. Fotos des Zimmers oder eine Bestätigung der Schule, können den Antrag unterstützen.

Der Antrag kann schriftlich, per E-Mail oder über das Jobcenter-Onlineportal eingereicht werden. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Pauschale überwiesen. Im Falle eines Ablehnungsbescheids kann Widerspruch eingelegt werden.

Was wird noch gezahlt? – Leistungen für Schulkinder im Überblick

Neben dem Schreibtisch werden oft auch weitere Einrichtungsgegenstände wie Stuhl und Lampe sowie Leistungen für Schulausstattung und digitale Endgeräte (im Rahmen des Bildungspakets) übernommen. Für Reparaturen oder den Ersatz altersbedingt abgenutzter Möbel ist jedoch das reguläre Bürgergeld vorgesehen – ein weiterer Zuschuss ist für den gleichen Zweck in der Regel ausgeschlossen.

Schulbedarf aus dem Bildungspaket

Zusätzlich zum Zuschuss für Möbel stehen jährlich Gelder für Hefte, Stifte und Ranzen zur Verfügung, um den Schulstart zu erleichtern.

Häufige Fragen: Anspruch auf einen Schreibtisch (FAQ)

Gibt es den Zuschuss auch für gebrauchte Schreibtische?

Ja, der Zuschuss ist eine Pauschale und reicht in der Regel nur für gebrauchte Möbel. Es besteht kein Anspruch auf einen neuen Schreibtisch.

Muss ich jeden Gegenstand einzeln auflisten?

Ja. Listen Sie alle gewünschten Möbelstücke im Antrag einzeln auf, damit diese auch bewilligt werden können

Wird auch eine Lampe übernommen?

In vielen Fällen ja, wenn die Lampe im Antrag aufgeführt wird. Es variiert jedoch je nach Region und örtlicher Praxisauslegung.

Was tun, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Bei einer Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen. Eine genaue Begründung kann Ihre Erfolgschancen erhöhen.

Wie häufig kann ich den Zuschuss beantragen?

Der Zuschuss wird einmalig für die Erstausstattung gewährt. Bei Beschädigung oder Verlust muss der Ersatz aus dem Regelbedarf finanziert werden.

Fazit: Ein Weg zu besserer Bildungschance

Ein eigener Schreibtisch ist mehr als nur ein Möbelstück – er ist die Voraussetzung für konzentriertes Lernen und fördert die Bildungschancen von Kindern. Bürgergeld-Empfänger sollten von ihrem Recht Gebrauch machen und das Jobcenter bei Bedarf um Unterstützung bitten. Die Beantragung ist unkompliziert und kann Eltern in finanziellen Engpässen wirksam entlasten.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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