Bürgergeld & Nebenkosten: So senken Sie Ihre Belastung und kassieren mehr Geld!

Das Jobcenter muss neben der Nettokaltmiete auch die Mietnebenkosten zusätzlich zum Regelsatz zahlen. Wir erklären, was alles daszu gehört und wie man so zusätzlich Geld beim Jobcenter beantragen kann.

Bis zu welcher Höhe muss das Jobcenter die Mietnebenkosten übernehmen?

Im Rahmen des Bürgergeldes werden auch die Kosten der Unterkunft, also der Wohnung, übernommen. Das Jobcenter zahlt diese Kosten zusätzlich zum regulären Bürgergeld Regelsatz.

Zu den Kosten der Unterkunft gehört nicht nur die Miete sondern auch die Mietnebenkosten. Viele Bürgergeld Bezieher wissen nicht, was alles dazu gehört, und verschenken so Geld.

In unserem Beitrag erklären wir, welche Mietnebenkosten das Jobcenter erstattet und was vom Bürgergeld Bezieher hierzu zu veranlassen ist.

Mietnebenkosten werden vom Jobcenter übernommen

Mietnebenkosten müssen zusätzlich vom Jobcenter gezahlt werden.
Das Jobcenter muss die Mietnebenkosten zusätzlich zur Kaltmiete zahlen.

Das Jobcenter muss auch die Mietnebenkosten, also die allgemeinen Betriebskosten, zusätzlich zur Nettokaltmiete übernehmen. Das alles gilt unter der Prämisse der Angemessenheit. Das heißt, die Betriebskosten werden übernommen, genau wie die Miete, wenn sie angemessen sind.


Was gehört zu den Nebenkosten / Betriebskosten?

Zu den Nebenkosten gehören alle Koste, die im Mietvertrag aufgeführt sind. Es kann dort allgemein auf die Betriebskostenverordnung (BetrKV) verwiesen werden. Als Beispiele sind zu nennen, die Kosten für die Gebäudeversicherung, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Grundabgaben, Gartenpflege, Aufzug, Hausmeister, Reinigung der Heizungsanlage oder auch Ungezieferbekämpfung. Auch die Kosten  für Wasser zählen zu den Betriebskosten, und auch die für das Abwasser.

Da die Nebenkosten vom Mieter nicht ausgewählt oder abgelehnt werden können, muss das Jobcenter sie auch dann übernehmen, wenn sie im Einzelfall nicht angemessen sind, etwa die Kosten für einen Stellplatz.

Was gehört nicht zu den Nebenkosten

Nicht zu den Nebenkosten gehören Reparaturkosten, also Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten. Auch Verwaltungskosten sind keine Nebenkosten. Diese Kosten muss der Vermieter tragen und darf sie nicht auf den Mieter umlegen bzw. übertragen.


Nebenkosten müssen angemessen sein

§ 22 Abs. 1 S. 1 SGB II bestimmt, dass Nebenkosten in tatsächlicher Höhe vom Jobcenter übernommen werden müssen, wenn sie angemessen sind.

Ob die Kosten angemessen sind, ergibt sich aus einer Zusammenbetrachtung der Nebenkosten mit der Kaltmiete. Die jeweiligen Nebenkosten werden also nicht einzeln betrachtet.

Was wenn Nebenkosten unangemessen sind

Sind die Nebenkosten zu hoch, muss das Jobcenter ein Kostensenkungsverfahren durchführen. Nur danach kann es die Übernahme der unangemessenen Kosten ablehnen. Solange, bis das Kostensenkungsverfahren nicht eingeleitet oder durchgeführt wurde, muss das Jobcenter die Nebenkosten in voller Höhe übernehmen.


Karenzzeit

Im Bürgergeld Gesetz ist eine Karenzzeit vorgesehen. Diese Regelung besagt, dass die Kosten der Unterkunft im ersten Jahr des Bezugs von Bürgergeld nicht vom Jobcenter auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden. Das steht in 3 22 Abs. 1 S. 3 SGB II.

Zusammenfassung zu den Nebenkosten, die vom Jobcenter zu bezahlen sind

  • Grundsätzlich muss das Jobcenter die Nebenkosten übernehmen. Das gilt im Rahmen der Angemessenheit. Allerdings ist eine Gesamtbetrachtung von Nebenkosten und Kaltmiete notwendig. Einzelne Posten von Nebenkosten dürfen nicht allein betrachtet werden.
  • Während des ersten Jahres des Bezugs von Bürgergeld spielt die Angemessenheit keine Rolle.