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Bürgergeld / Grundsicherung und Minijob – was 2026 gilt!

Ein Minijob 2026 ist eine geringfügige Beschäftigung mit einem Gehalt von maximal 603 Euro im Monat. Gegenwärtig arbeiten ca. 420.000 Bezieher von Bürgergeld / Grundsicherung für Arbeitsuchende in einem Minijob. Insgesamt gehen knapp 7 Millionen Menschen in Deutschland einem Minijob nach. Was müssen Minijobber 2026 beachten, die ihr Gehalt als Aufstockung des Bürgergeldes, der Grundsicherung nutzen möchten? Wir erklären das in unserem Beitrag auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V.!

Minijob als Hinzuverdienst zur Grundsicherung / zum Bürgergeld

Viele Bürgergeld Bezieher üben einen Minijob aus, um ihr Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende) aufzubessern. Denn ein Minijob ist eine einfache Möglichkeit, um von einem Hinzuverdienst zu profitieren. Die ersten 100 Euro aus einem 603 Euro Job sind 2026 in jedem Fall frei, werden also nicht auf das Bürgergeld / die Grundsicherung angerechnet.

Was beim Minijob  als Bezieher von Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) beachten?

Das Gehalt bzw. der Lohn, der mit dem Minijob verdient wird, ist reguläres Einkommen, dass auf das Bürgergeld angerechnet wird – jedoch nur im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen. Und diese greifen schon beim ersten Euro des Minijob-Gehalts.

Ein Minijob muss dem Jobcenter gemeldet werden, selbst dann, wenn man weniger als 100 Euro verdient. Das Jobcenter erklärt bei Bedarf genau, wie viel vom Verdienst auf das Bürgergeld / die Grundsicherung angerechnet wird.

Wie wird das Gehalt aus dem Minijob auf die Grundsicherung (Bürgergeld) angerechnet?

Für Bürgergeld-Beziehende sind beim Minijob die Freibeträge entscheidend, denn nicht jeder Zuverdienst bleibt komplett anrechnungsfrei. Im Jahr 2026 gelten voraussichtlich folgende Regelungen:

  • Die ersten 100 Euro monatlichen Einkommens bleiben grundsätzlich anrechnungsfrei.
  • Für Einkommen zwischen 101 und voraussichtlich 520 Euro bleiben 20% anrechnungsfrei, 80% werden angerechnet.
  • Einkommen von 521 bis 603 Euro sind 30% anrechnungsfrei, 70% werden angerechnet. Möglicherweise wird diese Grenze mit der Einführung der neuen Grundsicherung im Juli 2026 angepasst. Das ist noch nicht abschließend beschlossen.

​Überschreitet der Verdienst die neue Minijob-Grenze, gelten die strengeren Regeln eines sozialversicherungspflichtigen Midijobs.

Beispiel für Freibetrags-Berechnung 2026

Nimmt ein Bürgergeldempfänger einen Minijob mit 603 Euro im Monat an, könnte die Anrechnung wie folgt aussehen:

  • 100 Euro: voll anrechnungsfrei.
  • 420 Euro : 20% = 84 Euro anrechnungsfrei.
  • 83 Euro: 30 % = 24,90 euro anrechnungsfrei
  • Gesamt: etwa 208,90 Euro dürfen behalten werden, der Rest wird auf das Bürgergeld, die Grundsicherung für Arbeitsuchende angerechnet.

Minijob und Mindestlohn 2026

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit Januar 2026 steigt auf 13,90 Euro pro Stunde. Maiximal dürfen im Minijob deshalb 603 Euro verdient werden. Diese Summe erhält man, wenn man mit dem Mindestlohn ca.  43 Stunden im Monat arbeitet.

Minijob für Schüler, Auszubildende und Freiwillige: sie dürfen alles behalten

Wer einen Ferienjob als Schüler ausübt, neben der Ausbildung noch im Minijob arbeitet oder ein FSJ oder einen anderen Freiwilligendienst absolviert, der darf bis zu 603 Euro die gesamte Summe behalten, die er verdient.

Dies ist eine Sonderregelung für Schüler, Auszubildende und Freiwilligendienstler.

Rechte im Minijob?

Ein Minijob ist ein ganz normales Arbeitsverhältnis. Es findet somit das allgemeine Arbeitsrecht Anwendung.

Beispielsweise gelten folgende allgemeine arbeitsrechtliche Regelungen:

  • Kündigungsschutz,
  • Sonn- und Feiertagsregelung
  • Unfallversicherungsschutz
  • Erteilung von Arbeitszeugnis
  • Mutterschutz

Unterschied Minijob – normaler Job?

Es besteht die Möglichkeit, sich bei einem Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Außerdem fallen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und zur Kranken- und Pflegeversicherung an.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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