Minijob als Hinzuverdienst zur Grundsicherung / zum Bürgergeld
Viele Bürgergeld Bezieher üben einen Minijob aus, um ihr Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende) aufzubessern. Denn ein Minijob ist eine einfache Möglichkeit, um von einem Hinzuverdienst zu profitieren. Die ersten 100 Euro aus einem 603 Euro Job sind 2026 in jedem Fall frei, werden also nicht auf das Bürgergeld / die Grundsicherung angerechnet.
Was beim Minijob als Bezieher von Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) beachten?
Das Gehalt bzw. der Lohn, der mit dem Minijob verdient wird, ist reguläres Einkommen, dass auf das Bürgergeld angerechnet wird – jedoch nur im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen. Und diese greifen schon beim ersten Euro des Minijob-Gehalts.
Ein Minijob muss dem Jobcenter gemeldet werden, selbst dann, wenn man weniger als 100 Euro verdient. Das Jobcenter erklärt bei Bedarf genau, wie viel vom Verdienst auf das Bürgergeld / die Grundsicherung angerechnet wird.
Wie wird das Gehalt aus dem Minijob auf die Grundsicherung (Bürgergeld) angerechnet?
Für Bürgergeld-Beziehende sind beim Minijob die Freibeträge entscheidend, denn nicht jeder Zuverdienst bleibt komplett anrechnungsfrei. Im Jahr 2026 gelten voraussichtlich folgende Regelungen:
- Die ersten 100 Euro monatlichen Einkommens bleiben grundsätzlich anrechnungsfrei.
 - Für Einkommen zwischen 101 und voraussichtlich 520 Euro bleiben 20% anrechnungsfrei, 80% werden angerechnet.
 - Einkommen von 521 bis 603 Euro sind 30% anrechnungsfrei, 70% werden angerechnet. Möglicherweise wird diese Grenze mit der Einführung der neuen Grundsicherung im Juli 2026 angepasst. Das ist noch nicht abschließend beschlossen.
 
Überschreitet der Verdienst die neue Minijob-Grenze, gelten die strengeren Regeln eines sozialversicherungspflichtigen Midijobs.
Beispiel für Freibetrags-Berechnung 2026
Nimmt ein Bürgergeldempfänger einen Minijob mit 603 Euro im Monat an, könnte die Anrechnung wie folgt aussehen:
- 100 Euro: voll anrechnungsfrei.
 - 420 Euro : 20% = 84 Euro anrechnungsfrei.
 - 83 Euro: 30 % = 24,90 euro anrechnungsfrei
 - Gesamt: etwa 208,90 Euro dürfen behalten werden, der Rest wird auf das Bürgergeld, die Grundsicherung für Arbeitsuchende angerechnet.
 
Minijob und Mindestlohn 2026
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit Januar 2026 steigt auf 13,90 Euro pro Stunde. Maiximal dürfen im Minijob deshalb 603 Euro verdient werden. Diese Summe erhält man, wenn man mit dem Mindestlohn ca. 43 Stunden im Monat arbeitet.
Minijob für Schüler, Auszubildende und Freiwillige: sie dürfen alles behalten
Wer einen Ferienjob als Schüler ausübt, neben der Ausbildung noch im Minijob arbeitet oder ein FSJ oder einen anderen Freiwilligendienst absolviert, der darf bis zu 603 Euro die gesamte Summe behalten, die er verdient.
Dies ist eine Sonderregelung für Schüler, Auszubildende und Freiwilligendienstler.
Rechte im Minijob?
Ein Minijob ist ein ganz normales Arbeitsverhältnis. Es findet somit das allgemeine Arbeitsrecht Anwendung.
Beispielsweise gelten folgende allgemeine arbeitsrechtliche Regelungen:
- Kündigungsschutz,
 
- Sonn- und Feiertagsregelung
 
- Unfallversicherungsschutz
 
- Erteilung von Arbeitszeugnis
 
- Mutterschutz
 
Unterschied Minijob – normaler Job?
Es besteht die Möglichkeit, sich bei einem Minijob von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Außerdem fallen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und zur Kranken- und Pflegeversicherung an.
					
			
                                                                                                                                                                                                            
                                                                                                                                                                                                            
