Die neue Bundesregierung, die auf einer Koalition aus CDU, CSU und SPD basiert, will die soziale Absicherung für Arbeitsuchende grundlegend reformieren. Das Bürgergeld, erst 2023 eingeführt, wird ab 2026 durch die „Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende“ ersetzt, so der Plan. Ziel dieser Reform ist eine stärkere und schnellere Integration in den Arbeitsmarkt, u. a. durch eine Verschärfung der Mitwirkungspflichten und Sanktionen.
Tabelle: Neue Grundsicherung 2026 – Bürgergeld
Hier ist die Vergleichstabelle zwischen Bürgergeld und Neue Grundsicherung ab 2026.
Kriterium | Bürgergeld (2023–2025) | Neue Grundsicherung (ab 2026) |
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Vermögensprüfung | Bei Antragstellung gilt eine Karenzzeit von 6 bis 12 Monaten. Während dieses Zeitraums wird Vermögen nur oberflächlich geprüft und hohe Freibeträge werden gewährt. Erst nach Ablauf der Karenzzeit erfolgt eine genauere Prüfung des Vermögens. | Ab 2026 fällt die Karenzzeit weg. Das bedeutet, dass das gesamte Vermögen ab dem Moment der Antragstellung vollständig geprüft wird. Die Höhe der geschützten Vermögensfreibeträge wird künftig individuell – abhängig von Alter und Berufsjahren – bemessen. |
Schonvermögen | Während der Karenzzeit kann jede erwachsene Person bis zu 40.000 Euro an Vermögen behalten, ohne dass dies den Anspruch auf Bürgergeld beeinträchtigt. Geringes Vermögen ist dabei besonders geschützt. | Die Höhe des geschützten Schonvermögens richtet sich nicht mehr pauschal nach einer festen Summe. Stattdessen soll das Lebenswerk, also die Lebensleistung wie z. B. zurückgelegte Berufsjahre und das Alter, berücksichtigt werden. Konkrete Freibeträge werden individuell festgelegt. |
Wohnkosten | Für Wohnung und Heizung gilt in den ersten zwölf Monaten eine sogenannte Karenzzeit. In dieser Zeit übernimmt der Staat grundsätzlich die tatsächlichen Kosten für Miete und Heizung, solange sie nicht „grob unangemessen“ sind. | Ab Einführung der neuen Grundsicherung prüft das Jobcenter sofort die Angemessenheit der Wohnkosten. Es werden nur die tatsächlich als angemessen anerkannten Kosten übernommen, unabhängig davon, wie lange die Antragstellenden bereits in ihrer Wohnung leben. |
Sanktionen | Bei Verstößen gegen die Mitwirkungspflichten sind Leistungskürzungen bis maximal 30 Prozent des Bürgergeldes möglich. Einen vollständigen Leistungsentzug gibt es nur in Ausnahmefällen; Sanktionen wurden zuletzt entschärft. | Die neuen Regeln sehen strengere Sanktionen vor: Wer mehrfach gegen Mitwirkungspflichten oder gegen die Arbeitsaufnahme verstößt, kann im Rahmen der höchstrichterlich vorgegebenen Grenzen bis zum vollständigen Entzug der Leistungen sanktioniert werden. |
Vermittlungspflicht | Das Prinzip der Vorrangvermittlung war in den Bürgergeld-Regelungen abgeschwächt. Die Integration ins Berufsleben sollte gemeinsam und freiwillig gestaltet werden, individuelle Förderung stand im Mittelpunkt. | Ab 2026 wird wieder ein klarer Vermittlungsvorrang eingeführt. Alle Leistungsberechtigten werden verpflichtet, aktiv jede zumutbare Arbeit aufzunehmen. Die Jobcenter verfolgen die Vermittlung wieder vorrangig und dokumentieren dies im Kooperationsplan. |
Hinzuverdienst | Wer als „Aufstocker“ neben dem Bürgergeld geringes Einkommen erzielt, profitiert von begrenzten Freibeträgen. Ein Teil des selbstverdienten Lohns bleibt anrechnungsfrei, um Arbeit attraktiver zu machen. | Mit der neuen Grundsicherung werden die Freibeträge für Hinzuverdienst erhöht. Das bedeutet, dass Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen künftig einen größeren Teil ihres eigenen Verdienstes behalten dürfen, damit sich Arbeit noch mehr lohnt. |
Teilnahme an Maßnahmen | Die Teilnahme an Qualifizierungs-, Weiterbildungs- und Integrationsangeboten war zwar möglich, aber häufig freiwillig oder wurde individuell vereinbart. Sanktionen bei Nichtteilnahme waren begrenzt. | Arbeitsuchende sind künftig verpflichtet, alle im Kooperationsplan vorgesehenen Maßnahmen und Integrationskurse zu absolvieren. Die regelmäßige Teilnahme wird streng kontrolliert, Verstöße können zu Leistungskürzungen führen. |
Antrag und Beratung | Der Antrag auf Bürgergeld erfolgt über das zuständige Jobcenter. | Auch künftig bleibt das Jobcenter die zentrale Anlaufstelle für die Antragstellung. |
Die obige Tabelle zum Vergleich Bürgergeld und Neue Grundsicherung zeigt, wie sich die Struktur der Sozialleistungen ab 2026 konkret verändern soll.
Die wichtigsten Ziele der neuen Grundsicherung
- Schnellere Vermittlung in Arbeit: Die sogenannte Vermittlungspflicht wird wieder eingeführt. Die Jobcenter und Bundesagentur für Arbeit stellen jedem Arbeitsuchenden „ein persönliches Angebot der Beratung, Unterstützung und Vermittlung“ bereit.
- Strengere Sanktionen bei Pflichtverletzungen: Wer mehrmals eine zumutbare Arbeit verweigert oder bei Eigenbemühungen nicht ausreichend mitwirkt, kann bis zum vollständigen Leistungsentzug sanktioniert werden – im Rahmen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, die Kürzungen über 30% untersagen.
- Verschärfte Vermögensprüfung: Die Karenzzeit für Vermögen und Wohnkosten entfällt. Das bedeutet, dass das Vermögen direkt geprüft wird und die Schonvermögensgrenzen neu definiert werden (z.B. nach Alter und Arbeitslebensjahren).
- Regelsätze bleiben stabil: Die Regelsätze orientieren sich weiterhin am Niveau des Bürgergelds von 2025 und werden politisch nach dem klassischen Hartz IV-Muster festgelegt. Eine automatische Anpassung an die Inflation ist zunächst nicht vorgesehen.
- Höhere Hinzuverdienstgrenzen: Arbeit und Eigenbemühungen werden wieder stärker belohnt, sogenannte „Aufstocker“ können künftig mehr von ihrem Lohn behalten.
Was ändert sich konkret ab 2026?
- Der Vermittlungsvorrang kehrt zurück: Arbeitslose werden stärker zur Aufnahme eines Jobs motiviert und angehalten.
- Sanktionen sind schärfer und können im Extremfall bis zur vollständigen Streichung der Leistungen gehen, sofern dies verfassungskonform ist.
- Die Karenzzeit für Vermögen entfällt komplett. Das bedeutet: Schonvermögen wird sofort geprüft, und der Freibetrag kann sich künftig nach Lebensalter und Berufserfahrung richten; eine einheitliche Obergrenze wie bisher gibt es nicht.
- Die Anpassung der Regelsätze erfolgt nicht mehr automatisch (z.B. über Preisindex), sondern muss politisch beschlossen werden.
- Aufstocker (Menschen mit geringem Einkommen und Grundsicherungsbedarf) profitieren von höheren Hinzuverdienstgrenzen.
- Verschärfte Mitwirkungspflicht: Jeder Empfänger muss sich aktiv um eine Beschäftigung bemühen und dies regelmäßig nachweisen. Beratungs- und Vermittlungsangebote der Jobcenter dürfen nicht abgelehnt werden.
Hintergründe: Zahlen und Fakten zum Bürgergeld
- Rund 3,969,000 erwerbsfähige Menschen haben 2025 Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende bezogen.
- Die Kosten des Bürgergelds lagen 2024 bei 46,9Mrd.€, die schwarz-rote Koalition will die Ausgaben durch strengere Regeln senken.
Zusammenfassung: Neue Grundsicherung ab 2026 im Vergleich zum Bürgergeld
Die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende bringt ab 2026 für viele Erwerbslose strengere Pflichten und schärfere Sanktionen. Ziel ist die rasche Integration in den Arbeitsmarkt und eine Kosteneinsparung für die öffentlichen Haushalte.