Der Bundestag hat das Bürgergeld offiziell abgeschafft und eine neue Grundsicherung beschlossen – Sozialverbände warnen vor sozialem Rückschritt, während die Opposition von „Strafsystem“ und verfassungsrechtlichen Risiken spricht. Unser Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., zeigt die aktuelle Stimmungslage bei den Parteien und Verbänden auf. Er zeigt zudem, was beschlossen wurde, welche Punkte besonders umstritten sind und wie sich die Reform für Millionen Leistungsbeziehende auswirken kann.
Was der Bundestag beschlossen hat
Die schwarz‑rote Koalition im Bundestag hat am 5. März 2026 die Umgestaltung des Bürgergelds zur neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende verabschiedet. In der namentlichen Abstimmung stimmten 320 Abgeordnete für das Reformgesetz, 268 dagegen, zwei enthielten sich; das Gesetz soll zum 1. Juli 2026 in Kraft treten.
Kern des Pakets ist das „Grundsicherungsgeld“ statt Bürgergeld mit härteren Mitwirkungspflichten, schnelleren und deutlich schärferen Sanktionen bis hin zur vollständigen Leistungskürzung, auch bei den Kosten der Unterkunft. Die Koalition begründet das mit mehr „Leistungsgerechtigkeit“, weniger „Schonraum“ und dem Ziel, Leistungsbeziehende schneller in Arbeit zu bringen.
Was Sozialverbände zur neuen Grundsicherung sagen
Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände kritisieren die Reform ungewöhnlich geschlossen und scharf.
Die wichtigsten Kritikpunkte:
- Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) nennt die neue Grundsicherung einen „sozialen Rückschritt“, der „nicht einen Menschen in existenzsichernde Arbeit“ bringt, sondern Existenzängste und soziale Härten verschärft.
- Ein breites Bündnis aus Paritätischem Gesamtverband, Diakonie, Caritas, SoVD, VdK, ver.di, Deutschem Mieterbund und weiteren Organisationen warnt vor mehr sozialer Not und Wohnungslosigkeit – insbesondere, weil Sanktionen bis zur Streichung der Mietkosten führen können.
- Der Paritätische spricht von einem „massiven Sozialabbau“, der Armut und Bürokratie vergrößere, statt Armut zu bekämpfen; die versprochenen Einsparungen seien „Luftbuchungen“.
Mehrere Verbände bemängeln, dass armutsfeste Regelsätze, bessere Qualifizierung und eine konsequente Bekämpfung von Steuerhinterziehung viel wirksamere Hebel wären als härtere Strafen für Leistungsbeziehende.
Wie die Parteien der Opposition reagieren
Die Opposition im Bundestag lehnt die Abschaffung des Bürgergelds und die neue Grundsicherung mehrheitlich ab, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen.
- Grünen‑Abgeordnete kritisieren die Reform als „katastrophal für die Betroffenen“, überzogen bei Sanktionen und rechtlich riskant; einzelne Regelungen könnten verfassungswidrig sein.
- Die Linkspartei spricht von einem „Strafsystem für Arme“ und fordert stattdessen höhere Regelsätze, eine sanktionsfreie Mindestsicherung und Investitionen in öffentlich geförderte Arbeit.
- Innerhalb der SPD selbst gibt es Widerstand: Die linke Flügelspitze Annika Klose bezeichnet die geplanten Vollsanktionen und Leistungseinstellungen als „populistisch“ und „potenziell verfassungswidrig“.
- Die AfD hatte einen eigenen Änderungsantrag für eine „aktivierende Grundsicherung“ mit noch stärkeren Kürzungen eingebracht, der aber von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde.
Gemeinsam ist weiten Teilen der Opposition die Sorge, dass härtere Sanktionen weder messbar mehr Arbeitsaufnahmen bringen noch nennenswert Geld sparen, dafür aber das Risiko von Armut und Obdachlosigkeit erhöhen.
Was sich konkret für Leistungsbeziehende ändert
Für rund fünf Millionen Menschen im bisherigen Bürgergeld‑System bedeutet die Reform spürbare Einschnitte.
Zentrale Verschärfungen laut Regierungs‑ und Fachberichten:
- Kürzere Schonfristen und strengere Vermögensprüfung, schnellere Pflicht zur Verwertung von Ersparnissen; das hohe Schonvermögen der Bürgergeld‑Karenzzeit entfällt.
- Deutlich schärfere Sanktionen bei Pflichtverstößen, im Extremfall vollständige Streichung des Regelbedarfs und der Übernahme der Unterkunftskosten für mehrere Monate.
- Mehr Druck durch engere Mitwirkungspflichten, etwa bei Bewerbungen, Maßnahmen und Terminen im Jobcenter; „Totalverweigerer“ sollen mit Vollsanktionierung belegt werden können.
Sozialverbände sehen darin das Risiko, dass schon kleinere Konflikte mit dem Jobcenter dazu führen können, dass Miete und Lebensunterhalt nicht mehr gesichert sind – mit entsprechender Gefahr von Schulden, Wohnungsverlust und gesundheitlichen Folgen.
Warum die Reform trotzdem kommt – und wie es weitergeht
Trotz der massiven Kritik hat die Koalition aus Union und SPD die Reform mit ihrer Parlamentsmehrheit durchgesetzt. Befürworter in Regierung und Koalitionsfraktionen argumentieren, Bürgergeld habe „falsche Anreize“ gesetzt, die neue Grundsicherung stelle das Prinzip „Fördern und Fordern“ wieder in den Mittelpunkt und stärke das Vertrauen der arbeitenden Mitte in den Sozialstaat.
Gleichzeitig kündigen Sozialverbände und Teile der Opposition an, die Wirkung der Reform genau zu beobachten und notfalls den Rechtsweg zu beschreiten, falls Regelungen gegen das Grundgesetz oder gegen Menschenwürde und Existenzminimum verstoßen. Für Leistungsbeziehende heißt das: Sie müssen sich auf strengere Regeln einstellen – haben aber weiterhin das Recht, gegen rechtswidrige Bescheide Widerspruch einzulegen und zu klagen.

