Die Bundesregierung plant ab 2026 eine grundlegende Reform der sozialen Sicherung für Arbeitsuchende: Das Bürgergeld wird durch die neue Grundsicherung ersetzt. Was ändert sich für die Betroffenen? Wie unterscheiden sich die Leistungen und Regelungen? Hier auf Bürger & Geld finden Sie einen aktuellen Vergleich – inklusive Tabelle.
Was ist das Bürgergeld?
Das Bürgergeld wurde 2023 als Nachfolger von Hartz IV eingeführt und sichert das Existenzminimum für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Die Regelsätze blieben 2025 unverändert: Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro monatlich, Paare je Partner 506 Euro, Kinder je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.
Was ist die neue Grundsicherung?
Ab 2026 soll die neue Grundsicherung das Bürgergeld ablösen. Die Regelsätze bleiben zunächst auf dem bisherigen Niveau, allerdings werden Anpassungsmechanismen und weitere Rahmenbedingungen überarbeitet. Ziel ist es, Pflicht und Leistung wieder stärker zu verknüpfen, Sanktionen zu verschärfen und die Vermögensprüfung zu verschärfen.
Weiterführender Hinweis: Wann das Bürgergeld durch die Neue Grundsicherung ersetzt wird!
Vergleich Regelsätze: Bürgergeld vs. neue Grundsicherung (ab 2026)
Regelbedarfstufe | Bürgergeld 2025 (Euro) | Neue Grundsicherung 2026 (geplant) |
---|---|---|
Alleinstehende/Alleinerziehende | 563 | 563 (vorerst, Anpassung möglich) |
Paare je Partner | 506 | 506 |
Volljährige in Einrichtungen | 451 | 451 |
Jugendliche (14-17 Jahre) | 471 | 471 |
Kinder 6-13 Jahre | 390 | 390 |
Kinder 0-5 Jahre | 357 | 357 |
Die wichtigsten Unterschiede im Überblick
Regelsätze:
Die monatlichen Beträge bleiben zunächst identisch. Eine Kürzung ist laut Bestandsschutz ausgeschlossen, aber ab 2027 sind geringere Steigerungen oder Anpassungen möglich.
Anpassungsmechanismus:
Während das Bürgergeld die Inflation stärker berücksichtigte, wird die neue Grundsicherung wieder an die Entwicklung von Löhnen und Preisen gekoppelt – ähnlich wie früher bei Hartz IV. Künftige Erhöhungen könnten daher geringer ausfallen.
Vermögensprüfung:
Die Schonzeit für Vermögen wird verkürzt, Freibeträge sollen künftig stärker am Alter und an den Arbeitsjahren orientiert werden. Das Vermögen wird bei Antragstellung sofort geprüft, großzügige Karenzzeiten entfallen.
Sanktionen:
Die neue Grundsicherung sieht schärfere Sanktionen vor – bei wiederholter Arbeitsverweigerung kann ein vollständiger Leistungsentzug erfolgen, allerdings im Rahmen der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Ein vollständiger Leistungsentzug (Totalsanktion) ist deshalb nicht möglich.
Hinzuverdienst:
Geplant ist, die Hinzuverdienstgrenzen zu erhöhen, damit Aufstocker mehr von ihrem Lohn behalten können.
Tabellarische Gegenüberstellung der geplanten Neuen Grundsicherung und des Bürgergeldes
Kriterium | Bürgergeld (bis 2025) | Neue Grundsicherung (ab 2026, geplant) |
---|---|---|
Regelsätze | 563 € für Alleinstehende, 506 € pro Partner in Bedarfsgemeinschaft, Kinder je nach Alter | Regelsätze bleiben zunächst identisch, Anpassungen ab 2027 voraussichtlich geringer |
Anpassungsmechanismus | Starke Berücksichtigung der Inflation, jährliche Anpassung nach Verbraucherpreisen | Rückkehr zu Mischwert aus Lohn- und Preisentwicklung wie vor Corona |
Vermögensprüfung | Großzügige Freibeträge (Karenzzeit: 40.000 € für erste Person, 15.000 € je weitere) | Karenzzeit entfällt, Freibeträge orientieren sich an Alter und Arbeitsjahren, sofortige Prüfung |
Sanktionen | Sanktionen eingeschränkt, maximal 30 % Kürzung, kein vollständiger Entzug | Schärfere Sanktionen, bei wiederholter Arbeitsverweigerung kompletter Leistungsentzug möglich (Grenzen durch Verfassungsgericht) |
Hinzuverdienst | Begrenzte Hinzuverdienstmöglichkeiten, Freibeträge gestaffelt | Geplante Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen, mehr Anreize für Erwerbstätigkeit |
Vorrang Arbeitsaufnahme | Gleichrangig mit Qualifizierung | Vorrang für Arbeitsaufnahme vor Qualifizierung, schnellere Sanktionen |
Bestandsschutz | Regelsätze bis mindestens Ende 2026 garantiert | Bestandsschutz für aktuelle Empfänger, Kürzungen erst ab 2027 möglich |
Fazit
Mit der neuen Grundsicherung und der Abschaffung des Bürgergeldes verfolgt die Bundesregierung das Ziel, das soziale Sicherungssystem effizienter und leistungsorientierter zu gestalten. Während die Regelsätze zunächst stabil bleiben, ändern sich die Regeln bei Vermögen, Sanktionen und Anpassungen. Ob das sozial gerecht ist oder ob die Armut in Deutschland dadurch vermindert wird, wird von Wohlfahrtsverbänden allerdings angezweifelt.