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Scheidung, keine Arbeit, neue Wohnung – bekomme ich Grundsicherung /Bürgergeld?

Eine Scheidung ist ein tiefer Einschnitt, da sich die Lebensumstände schlagartig ändern. Als wäre die Belastung nicht schon groß genug, kommen oftmals noch finanzielle Sorgen hinzu. Gerade Frauen droht nach der Scheidung die Armut. Doch es gibt Wege und Mittel, um den sozialen Absturz zu verhindern. Neben Bürgergeld hat man auch Anspruch auf viele andere staatliche Leistungen. Die Einzelheiten erklären wir in nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V..

Grundsicherung / Bürgergeld bei Scheidung?

Droht eine Scheidung, dann hat man nicht grundsätzlich Anspruch auf Bürgergeld bzw. ab 2026: neue Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Scheidung kann aber ein Grund für den Erhalt von Bürgergeld sein. Entscheidend sind hier die aktuellen Lebensumstände. Für den Erhalt des Bürgergeldes gelten bei einer Scheidung folgende Voraussetzungen:

Generell muss eine Bedürftigkeit vorliegen. Das bedeutet, dass ein Ehepartner alleine nicht in der Lage ist, den erforderlichen Lebensunterhalt zu bestreiten. Eine Bedürftigkeit liegt vor, wenn das Einkommen nicht ausreicht. Zudem muss eine Erwerbsfähigkeit vorliegen und das Rentenalter darf noch nicht erreicht sein. Wer nach der Scheidung Bürgergeld beziehen will, muss dem Arbeitsmarkt am Tag mindestens für drei Stunden zur Verfügung stehen.

Diese und weitere Kriterien gelten auch, wenn die Scheidung noch nicht vollzogen ist. Nicht selten trennen sich Partner vor der Scheidung. Dann müssen eventuelle Unterhaltsansprüche oder die Versorgung von minderjährigen Kindern beim Bürgergeld-Antrag berücksichtigt werden.

Scheidungskosten: nicht vom Jobcenter

In Deutschland braucht man einen Anwalt für die Durchführung einer Scheidung. Selbst, wenn einer der Ehepartner oder sogar beide Ehepartner bedürftig ist oder sind oder Bürgergeld beziehen, muss ein Anwalt beauftragt werden. Liegt bereits eine Bedürftigkeit vor, dann sollte man sich gut überlegen, ob eine Scheidung wirklich unausweichlich ist. Das neue Bürgergeld deckt keinerlei Anwaltskosten ab. Bürgergeldbezieher können auch keinen Mehrbedarf für Anwaltskosten bei einer Scheidung geltend machen. Wer nicht in der Lage ist, die Anwaltskosten aufzubringen, sollte sich zunächst an das nächste Amtsgericht wenden. Hier erhalten Bedürftige einen sogenannten Beratungshilfeschein, der die Kosten für eine Beratung bei einem Anwalt abdeckt. Eventuell fällt eine geringe Gebühr an. Sollte nach der Beratung eine Scheidung unausweichlich sein, dann fallen trotzdem Kosten für das Scheidungsverfahren an. Die Kosten können für Bürgergeldbezieher über die Prozesskostenhilfe gedeckt werden. Entweder übernimmt der Staat die vollen Anwalts- und Gerichtskosten oder er bietet eine annehmbare Rückzahlungsoption an

Anrechnung von Unterhalt auf Grundsicherung / Bürgergeld

Sollte nach der Scheidung ein Unterhaltsanspruch bestehen, dann ergibt sich ein anderer Bürgergeld-Satz. Ob der Anspruch auf Bürgergeld dann überhaupt oder weiterhin besteht, hängt maßgeblich von der Unterhaltshöhe ab. Unterhaltszahlungen werden innerhalb des Bürgergeldes als Einkommen angerechnet. Je höher der Unterhalt, desto geringer sind die Leistungen des Bürgergeldes. Sollte der Unterhalt in etwa mit den Leistungen des Bürgergeldes übereinstimmen, dann hat der geschiedene Partner aber immer noch die Möglichkeit andere Leistungen zu beantragen. Je nach Wohnsituation besteht ein Anrecht auf Wohngeld oder Übernahme der Nebenkosten oder Heizkosten.

Scheidung und neue Wohnung

Im Gegensatz zum früheren Hartz IV wird bei der Beantragung von Bürgergeld eine sog. Karenzzeit bewilligt. Das hilft insbesondere und gerade bei einer Scheidung, die oft ein emontionaler Schock ist. Die Karenzzeit gilt hier auch in Bezug auf die Wohnung. Bleibt einer der geschiedenen Partner mit oder ohne Kinder in der gemeinsamen Wohnung, dann könnte die bei einer Bedarfsüberprüfung zu groß sein. Da aber eine Bedarfsprüfung innerhalb des ersten Jahres nach einem Bürgergeldantrag nicht vorgesehen ist, bleibt das vertraute Wohnumfeld erst einmal erhalten. Das ist gerade für Scheidungskinder ein wichtiger Aspekt. Zudem kann sich der bedürftige Ehepartner so in Ruhe wieder eine eigene Existenz aufbauen. Sollten beide Ehepartner nach der Scheidung bedürftig sein, dann muss einer zwangsläufig ausziehen und sich nach neuem Wohnraum umsehen. Unter Umständen liegt eine erstmalige Gründung eines eigenen Hausstandes vor. Entscheidend ist hier, wie die Scheidung in Bezug auf den gemeinsamen Hausstand verlaufen ist und wie die Möbel und Haushaltsgegenstände aufgeteilt wurden. Wer keine Möbel hat, kann einen Sonderbedarf geltend machen. Berücksichtigt werden hier notwendige Möbel, wie Bett, Kühlschrank oder Herd. Auch Bedarfsgegenstände, wie ein Fernseher, Bettwäsche oder Geschirr können bezuschusst werden.

Zusammenfassung: Scheidung und Grundsicherung / Bürgergeld

Im Zusammenhang mit einer Scheidung kann Bürgergeld bezogen werden. Unterhalt, den der Ex-Partner zahlt, wird auf den Bürgergeld-Anspruch angerechnet. Bürgergeld wird nicht für die Anwalts- oder Gerichtskosten gezahlt. Hier ist die Prozesskostenhilfe (PKH) das Mittel der Wahl.

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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