Schwerbehinderung: knapp 200 Euro Zuschuss als Mehrbedarf monatlich

Wer eine Schwerbehinderung hat und Leistungen der Eingliederungshilfe bezieht, kann zusätzlich bis zu knapp 200 Euro als Zuschuss im Rahmen des Bürgergeldes als Mehrbedarf bei Behinderung erhalten. Wir erklären in unserem Artikel, wie das geht und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Zuschuss von knapp 200 Euro bei Schwerbehinderung als Mehrbedarf sichern!

Wer eine Schwerbehinderung hat, kann als Nachteilsausgleich knapp 200 Euro monatlich vom Staat erhalten. Dieser Anspruch steht Beziehern von Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu. Es werden 35 Prozent vom Regelsatz gezahlt.

In unserem Beitrag erklären wir, wer genau den Anspruch auf Mehrbedarf bei Schwerbehinderung hat und wie man ihn geltend macht!

Bürgergeld Mehrbedarf bei Schwerbehinderung

zuschuss bei behinderung sichern

Erwerbsfähige schwerbehinderten Menschen können einen Anspruch auf knapp 200 Euro Mehrbedarf monatlich im Rahmen des Bürgergeldes erhalten.

Eine Person mit Schwerbehinderung, die Bürgergeld bezieht, hat einen Anspruch auf Mehrbedarf. Dieser Anspruch steht allen Haushaltsmitgliedern, also den Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft zu, bei denen eine Schwerbehinderung vorliegt.

Voraussetzungen für den Mehrbedarf bei Behinderung

Die Voraussetzung für die Beanspruchung des Mehrbedarfs ist das Vorliegen einer Schwerbehinderung und der Bezug einer der nachfolgend genannten Leistungen:

  • Leistungen der Eingliederungshilfe zur Teilhabe am Arbeitsleben

    oder

  •  Eingliederungshilfe zur Förderung der Schul- oder Hochschulbildung

Diese Voraussetzungen implizieren, dass eine Erwerbsfähigkeit der schwerbehinderten Person vorliegen muss.

Höhe des Mehrbedarfs

Die Höhe des Mehrbedarfs ist abhängig vom Regelsatz, der dem Schwerbehinderten zusteht. Der Eckregelsatz beträgt 2024 563 Euro.

  • Alleinstehende erhalten 35 Prozent vom Eckregelsatz, also 197,05 Euro.
  • Volljährige Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft, insbesondere Partner erhalten : 35 Prozent von 506 Euro (90 Prozent des Regelsatze), also 177,10 Euro.

Wann liegt eine Behinderung vor, die den Zuschuss rechtfertigt?

Wann eine Schwerbehinderung vorliegt, ist in  § 2 Abs. 1 SGB IX definiert: Es muss eine körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen vorliegen, die die Betroffenen in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern.

Wie wird der Mehrbedarf bei Schwerbehinderung beantragt?

Der Mehrbedarf bei Behinderung muss nicht extra beantragt werden. Es reicht aus, wenn dem Jobcenter das Vorliegen der Behinderung im Rahmen des allgemeinen Bürgergeld Antrags nachgewiesen wird. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass Leistungen der Eingliederungshilfe bezogen werden.

Wichtig: Rückwirkend erhält man keinen Mehrbedarf bei Behinderung, ebenso wenig wie das Bürgergeld generell nicht rückwirkend gezahlt wird.

Weiterführende Informationen

Bürgergeld Mehrbedarf bei Schwerbehinderung