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Bürgergeld und Stromkosten 2025 – Was zahlt das Jobcenter? Fast nichts extra!!!

Stromkosten steigen, doch das Bürgergeld reicht oft nicht aus: Was zahlt das Jobcenter 2025 wirklich? Unser Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., zeigt Ihnen, welche Stromkosten übernommen werden, wo die Versorgungslücke liegt und mit welchen Tipps Sie Ihre finanzielle Belastung senken können. Jetzt informieren und gut vorbereitet bleiben!

Die Stromkosten stellen für viele Bürgergeld-Empfänger auch im Jahr 2025 eine große finanzielle Herausforderung dar. Immer wieder treten Unsicherheiten auf, welche Kosten das Jobcenter wirklich übernimmt und wie hoch die Zuschüsse ausfallen. Hier finden Sie eine aktuelle und ausführliche Übersicht zu Rechtslage, Berechnung und Tipps rund um das Thema „Bürgergeld Stromkosten 2025“.

Welche Stromkosten sind im Bürgergeld 2025 abgedeckt?

  • Haushaltsstrom (Strom für Beleuchtung, Kochen, Kühlschrank, Fernsehen usw.) ist im Regelsatz des Bürgergelds enthalten.
  • Im Jahr 2025 beträgt der Regelsatz für Alleinstehende 563 € monatlich. Davon sind laut Statistik etwa 8–9% für den Haushaltsstrom vorgesehen – circa 45–50 € im Monat. Bei Paaren, Kindern und weiteren Mitgliedern im Haushalt variiert der Betrag anteilig nach Regelsatz.

Übernimmt das Jobcenter Stromkosten separat?

  • Das Jobcenter übernimmt die Stromkosten nicht separat. Auch Stromnachzahlungen – z.B. nach einer Jahresabrechnung – müssen Bürgergeld-Empfänger selbst tragen. Hierfür steht ausschließlich der im Regelsatz vorgesehene Anteil zur Verfügung; eine Übernahme außerhalb von Ausnahmefällen gibt es nicht.

Ausnahmefälle:

  • Die einzige Ausnahme bilden Stromkosten für Heizung und Warmwasserbereitung, sofern diese per Strom erfolgen (z.B. bei Nachtspeicherheizungen oder Durchlauferhitzern für Warmwasser). Diese Kosten können als Teil der „Kosten der Unterkunft“ (KdU) vom Jobcenter getragen werden.

Reicht der Anteil im Regelsatz für Strom überhaupt aus?

  • Die Strompauschale im Bürgergeld-Regelsatz ist meist zu niedrig, um die echten Kosten zu decken:
    • Durchschnittliche Stromkosten für einen Einpersonenhaushalt lagen 2025 in Deutschland bei etwa 52 € pro Monat.
    • Im Regelsatz sind jedoch nur etwa 45–47 € berücksichtigt – es entsteht somit ein monatliches Defizit von etwa 5–7 € und hochgerechnet ein jährlicher Fehlbetrag von 60–80 €.
    • In einigen Regionen mit besonders hohen Strompreisen (z.B. Hamburg, Baden-Württemberg) ist die Versorgungslücke sogar noch größer.

Konsequenzen und Handlungsmöglichkeiten für Betroffene

  • Differenz ausgleichen: Bürgergeld-Empfänger müssen die fehlende Differenz meist durch Einsparungen bei anderen Posten im Regelsatz (Lebensmittel, Kleidung etc.) ausgleichen.
  • Wechsel des Stromanbieters: Experten empfehlen, auf günstige Tarife zu wechseln, um die monatliche Belastung zu senken. Verbraucherzentralen bieten hierfür Unterstützung und Vergleichsrechner an.
  • Zahlungsprobleme: Wer Stromschulden durch die steigenden Kosten bekommt, kann beim Jobcenter ein Darlehen beantragen. Dieses dient dazu, Stromsperren abzuwenden und wird später von den laufenden Regelleistungen abgezogen.
  • Kostenerstattung für Heizstrom: Ist der Stromverbrauch für Heizung oder Warmwasser höher, lohnt sich die Prüfung, ob ein Teil dieser Kosten als KdU zusätzlich übernommen werden kann.

Stromguthaben und Rückzahlungen

  • Stromguthaben, das zum Beispiel nach einer Jahresabrechnung entsteht, dürfen Bürgergeldempfänger behalten. Das Jobcenter darf solche Guthaben nicht als Einkommen auf die Grundsicherung anrechnen.

Politische Debatte – Kritik am System

  • Sozialverbände und Experten kritisieren, dass das Bürgergeld-Regelsatzsystem den tatsächlichen Bedarf beim Haushaltsstrom nicht ausreichend abbildet.
  • Die Preiserhöhungen bei Strom und die fehlende Anpassung der Regelsatzhöhe führen zu realen Kaufkraftverlusten für Bedürftige.

Für soziales Leben e.V. : Unsere Meinung zu Bürgergeld und Stromkosten

Der Verein Für soziales Leben e.V. kritisiert die aktuelle Stromkostenregelung beim Bürgergeld deutlich: Aus seiner Sicht sind die im Regelsatz vorgesehenen Beträge für Haushaltsstrom 2025 zu niedrig und oft reicht das Geld im Bürgergeldbezug nicht aus, um die tatsächlichen Stromkosten zu decken. Dadurch müssten viele Leistungsbezieher an anderer Stelle – etwa bei Lebensmitteln oder Kleidung – verzichten. Der Verein fordert eine Anpassung des Bürgergeld-Regelsatzes an die realen Strompreise!

Zusammenfassung: Bürgergeld und Stromkosten 2025

Im Jahr 2025 müssen Bürgergeld-Empfänger ihre Stromkosten weiterhin aus dem Regelsatz bezahlen. Nur in Ausnahmefällen (Heizstrom, Warmwasser über Strom) greift das Jobcenter zusätzlich ein. Die vorgesehene Strompauschale ist zu niedrig angesetzt, wodurch viele Betroffene gezwungen sind, an anderen Stellen zu sparen oder auf Unterstützungsangebote und Darlehen zurückzugreifen. Ein Anbieterwechsel, der Antrag auf Darlehen im Notfall und die Beratung durch Verbraucherzentralen sind empfehlenswerte Maßnahmen.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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