Anteil für Stromkosten im Bürgergeld-Regelsatz 2025
Im Regelsatz des Bürgergeldes ist ein bestimmter Anteil für Strom, Haushaltsenergie (ohne Heizung) sowie Instandhaltung der Wohnung eingeplant. Für 2025 liegt der monatliche Regelsatz für alleinstehende Erwachsene bei 536 Euro. Laut Angaben der Bundesregierung entfallen davon rund 41,50 Euro auf Haushaltsstrom.
Dieser Betrag soll laut Berechnung ausreichen, um einen durchschnittlichen Stromverbrauch in einem Ein-Personen-Haushalt zu decken. Doch ein Blick auf die tatsächlichen Strompreise zeigt: Hier klafft eine immer größere Lücke bei den Bürgergeld Stromkosten.
Laut aktueller Analyse des Vergleichsportals Verivox ist die im Regelsatz enthaltene Stromkostenpauschale mit 45,70 Euro monatlich weiterhin zu niedrig, aber die Versorgungslücke beträgt mittlerweile nur noch wenige Euro pro Monat.
Bürgergeld und Stromkosten: Fakten 2025
Im Bürgergeld-Regelsatz ist Haushaltsstrom als Bestandteil enthalten, nicht als Extra-Leistung. Für eine Einzelperson werden rechnerisch etwa 45,70 Euro für den monatlichen Stromverbrauch angesetzt, basierend auf der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Das Vergleichsportal Verivox gibt für 2025 einen durchschnittlichen Strompreis von etwa 50 Euro pro Monat bei einem Verbrauch von 1.500 kWh im Single-Haushalt an. Damit entsteht eine Lücke von durchschnittlich 6 Euro pro Monat (ca. 72 Euro pro Jahr). Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Unterdeckung deutlich gesunken: 2024 betrug sie noch etwa 129 Euro jährlich.
Regionale Unterschiede und Spartipps
Die Höhe der Unterdeckung kann je nach Bundesland und Stromtarif variieren. In Regionen wie Brandenburg oder Sachsen-Anhalt zahlen Bürgergeldempfänger teilweise bis zu 18 Euro pro Monat mehr als vom Regelsatz abgedeckt wird. Allerdings ermöglicht ein Wechsel zu günstigeren Neukundentarifen sogar eine Versorgungslücke von null oder Ersparnisse im Vergleich zur Pauschale im Bürgergeld. Das Vergleichsportal empfiehlt daher, regelmäßig den Anbieter zu wechseln, um Kosten zu sparen.
Ursachen der Unterdeckung
Die Stromkostenpauschale im Bürgergeld wird aus älteren Verbrauchsdaten und unterdurchschnittlichen Tarifen berechnet und hinkt der tatsächlichen Preisentwicklung hinterher. Daher müssen Bürgergeld-Beziehende die Differenz aus anderen Teilen des Regelsatzes finanzieren, z.B. Lebensmittel oder Kleidung. Eine separate Übernahme der Stromkosten durch das Jobcenter findet grundsätzlich nicht statt, außer in Ausnahmefällen wie einer sehr hohen Nachforderung, für die ein Darlehen beantragt werden kann.
Entwicklung der Stromlücke im Bürgergeld
Jahr | Strompauschale Regelsatz | Realer Durchschnittspreis | Jährliche Lücke | Lücke pro Monat |
---|---|---|---|---|
2024 | 45,70 € | ca 52 € | 129 € | ca. 7 € |
2025 | 45,70 € | ca. 50 € | 74 € | ca. 6 € |
Quelle: Verivox
Stromsparen und Anbieterwechsel
- Ein Anbieterwechsel kann im Jahr über 60 Euro einsparen und die Stromlücke schließen.
- Besonders im teuren Grundversorgungstarif lohnt sich der Wechsel zu Neukundentarifen.
- Bei drohenden Nachforderungen hilft im Einzelfall ein Antrag auf ein Jobcenter-Darlehen.
Fazit: Unterdeckung leicht gesunken, aber weiterhin vorhanden
Die Stromkostenpauschale im Bürgergeld-Regelsatz 2025 reicht oft immer noch nicht ganz zur Deckung der durchschnittlichen Stromkosten aus. Die Unterdeckung beträgt aber inzwischen meist nur noch wenige Euro pro Monat – vorausgesetzt, es wird nicht im teuren Grundversorgungstarif gezahlt. Aktive Anbieterwechsel und energiesparende Maßnahmen können die Lücke deutlich verringern oder sogar vollständig eliminieren.