Tabelle: Angemessene Mietobergrenzen für Bürgergeld-Empfänger in den größten deutschen Städten (2025)

Wer Bürgergeld bezieht, muss bei der Wohnungssuche bestimmte Mietobergrenzen einhalten. Dieser Artikel zeigt die aktuellen, als angemessen geltenden Mietkosten in den 30 größten deutschen Städten für 2025 im Überblick.

Datum:

Die folgende Tabelle auf Bürger & Geld zeigt die aktuellen Mietobergrenzen (Bruttokaltmiete: Miete inkl. kalte Nebenkosten, ohne Heizkosten) für Bürgergeld-Empfänger (Neue Grundsicherung / Grundsicherung für Arbeitssuchende) 2025 in den größten deutschen Städten. Diese Werte gelten als “angemessen” und werden vom jeweiligen Jobcenter übernommen, sofern die Wohnungsgröße ebenfalls im Rahmen liegt. Die Werte können sich je nach Stadt und individueller Situation leicht unterscheiden, maßgeblich sind die Angaben der jeweiligen Jobcenter!

Stadt1 Person2 Personen3 Personen4 Personen5 Personen
Berlin449 €543 €668 €772 €903 €
Hamburg573 €693 €813 €980 €1.361 €
München890 €1.092 €1.286 €1.569 €1.939 €
Köln677 €820 €976 €1.139 €1.302 €
Frankfurt/Main786 €903 €1.078 €1.219 €1.360 €
Stuttgart566 €670 €780 €923 €1.045 €
Düsseldorf546 €632 €776 €1.003 €1.317 €
Leipzig346 €450 €587 €671 €782 €
Dortmund570 €690 €820 €1.040 €1.230 €
Essen510 €610 €730 €900 €1.070 €
Bremen573 €560 €813 €789 €973 €
Dresden451 €558 €716 €814 €963 €
Hannover499 €587 €697 €834 €946 €
Nürnberg510 €620 €730 €900 €1.070 €
Duisburg480 €570 €700 €850 €1.000 €
Bochum480 €570 €700 €850 €1.000 €
Wuppertal470 €560 €680 €820 €970 €
Bielefeld480 €570 €700 €850 €1.000 €
Bonn540 €630 €760 €900 €1.050 €
Münster540 €630 €760 €900 €1.050 €
Karlsruhe540 €630 €760 €900 €1.050 €
Mannheim540 €630 €760 €900 €1.050 €
Augsburg540 €630 €760 €900 €1.050 €
Wiesbaden540 €630 €760 €900 €1.050 €
Gelsenkirchen470 €560 €680 €820 €970 €
Mönchengladbach470 €560 €680 €820 €970 €
Braunschweig480 €570 €700 €850 €1.000 €
Chemnitz350 €440 €570 €660 €750 €
Kiel480 €570 €700 €850 €1.000 €
Aachen480 €570 €700 €850 €1.000 €

Hinweise

Wichtig: Es kann keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben gegeben werden. Informieren Sie sich in jedem Fall bei Ihrem für Sie zuständigen Jobcenter!

Bei einigen Städten konnten wir nur Näherungswerte angeben, da keine aktuellen Werte für 2025 veröffentlich worden sind!

  • Die Mietobergrenzen sind Richtwerte und können im Einzelfall (z.B. bei drohender Wohnungslosigkeit oder besonderen Bedarfen) überschritten werden.
  • Die Wohnungsgröße sollte für eine Person i.d.R. 45–50 m², für zwei Personen 60–65 m² usw. nicht überschreiten.
  • Heizkosten werden zusätzlich zu diesen Obergrenzen separat übernommen.
  • Die Mietkosten stehen neben dem Regelsatz und werden separat zu diesem als KdU (Kosten der Unterkunft) übernommen.

Quellen

Die Zahlen basieren auf offiziellen Angaben der Jobcenter und aktuellen Übersichten für das Jahr 2025.

Zusammenfassung zu Mietobergrenzen beim Bürgergeld in großen Städten

Die Mietobergrenzen für Bürgergeld-Empfänger unterscheiden sich erheblich zwischen den Städten. Während in München für eine Einzelperson bis zu 849 € als angemessen gelten, sind es in Leipzig nur 345 €. Die Werte steigen mit der Haushaltsgröße an. Bürgergeld-Beziehende sollten vor Abschluss eines Mietvertrags immer die Zustimmung des zuständigen Jobcenters einholen, um die Angemessenheit und die komplette Übernahme der Miete im Rahmen der Grundsicherung sicherzustellen.

Redakteure

  • dt e1691505015533

    Unser Redaktionsmitglied Dirk van der Temme (Jahrgang 1973) hat in Düsseldorf Diplom-Sozialarbeit studiert und erfolgreich  abgeschlossen. Schon als Schüler hat er sich sozial engagiert und die Liebe zu den Menschen beibehalten. Er hat die Entwicklung der Sozialhilfe, die Hartz Gesetze und die Einführung des Bürgergeldes mit großem Interesse verfolgt. Seine Beiträge in unserem Magazin zeigen, dass er weiß, worüber er schreibt.

    Alle Beiträge ansehen
  • ik
    Experte:

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

    Alle Beiträge ansehen