Welche Haushaltsgeräte das Jobcenter beim Bürgergeld / Grundsicherung bezahlt!

Wer Bürgergeld (Neue Grundsicherung) bezieht und eine eigene Wohnung neu einrichtet oder nach besonderen Lebenssituationen wie Trennung, Haftentlassung oder Wohnungsbrand vor dem Nichts steht, kann beim Jobcenter Unterstützung für die Anschaffung notwendiger Haushaltsgeräte beantragen. Doch welche Geräte bezahlt das Jobcenter?

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Das Jobcenter übernimmt im Rahmen des Bürgergeldes (Neue Grundsicherung für Arbeitsuchende) unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Haushaltsgeräte. Dabei wird zwischen dem regulären Regelsatz, Sonderbedarf und der Erstausstattung unterschieden. Entscheidend ist, ob es sich um eine Erstausstattung handelt oder um den Ersatz defekter Geräte. Einzelheiten in nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichten-Magazin des Vereins Für soziales Leben e.V..

Erstausstattung: Anspruch und Voraussetzungen

Eine Erstausstattung für Haushaltsgeräte wird vom Jobcenter dann übernommen, wenn jemand beispielsweise erstmals eine eigene Wohnung bezieht, sich nach einer Trennung neu einrichten muss, aus der Haft oder einer sozialen Einrichtung entlassen wird oder durch ein außergewöhnliches Ereignis wie einen Wohnungsbrand alles verloren hat.

Typische Situationen für eine Erstausstattung:

  • Erster eigener Haushalt ab 25 Jahren
  • Nach Trennung vom Partner
  • Nach Haftentlassung oder Auszug aus einer sozialen Einrichtung
  • Nach Verlust der Wohnungsausstattung durch Brand oder ähnliche Ereignisse

Welche Haushaltsgeräte werden bezahlt?

Das Jobcenter übernimmt im Rahmen der Erstausstattung die Kosten für notwendige Haushaltsgeräte, die für eine geordnete Haushaltsführung erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere:

Waschmaschine: Gilt als notwendiger Lebensbedarf, auch für Einzelpersonen. Wird bezahlt, wenn kein Zugang zu einer Gemeinschaftsmaschine besteht oder keine andere Möglichkeit zur Nutzung besteht.

Kühlschrank: Wird als unverzichtbar für die Lagerung von Lebensmitteln anerkannt.

Herd (Elektro- oder Gasherd): Für die Zubereitung von Mahlzeiten notwendig.

Staubsauger: Wird meist als Teil der Grundausstattung anerkannt.

Kleinere Haushaltsgeräte: Geräte wie Wasserkocher, Bügeleisen, Essgeschirr oder Töpfe können ebenfalls anerkannt werden, wenn sie für den Haushalt notwendig sind.

Wichtiger Hinweis:

Das Jobcenter prüft jeden Antrag individuell. Es kann vorkommen, dass bestimmte Geräte (z. B. Geschirrspüler, Mikrowelle, Trockner) nicht als zwingend notwendig anerkannt werden. Die Liste der bewilligten Geräte ist daher nicht abschließend und hängt vom Einzelfall ab.

Ersatz defekter Haushaltsgeräte

Im Bürgergeld-Regelsatz (Grundsicherung-Regelsatz) ist ein monatlicher Ansparbetrag (ca. 30 Euro) für Möbel und Haushaltsgeräte vorgesehen. Für den Ersatz defekter Geräte muss dieser Betrag eigentlich angespart werden. Da dies in der Praxis oft nicht möglich ist, kann das Jobcenter in besonderen Fällen ein Darlehen gewähren, etwa wenn eine Waschmaschine kaputtgeht und kein Ersatz vorhanden ist. Dieses Darlehen muss aus dem Regelsatz zurückgezahlt werden.

Beispiel:

Geht die Waschmaschine kaputt und ist eine Reparatur nicht wirtschaftlich, kann ein Antrag auf ein Darlehen oder in seltenen Fällen auf Übernahme als Mehrbedarf gestellt werden. Die Bewilligung liegt im Ermessen des Jobcenters und ist oft an Nachweise gebunden (z. B. Kostenvoranschlag, Nachweis der Unwirtschaftlichkeit der Reparatur).

Antragstellung: So gehen Sie vor

  • Vor dem Kauf Antrag stellen: Eine Kostenübernahme ist nur möglich, wenn der Antrag vor dem Kauf gestellt wurde.
  • Bedarfsliste beifügen: Listen Sie alle benötigten Geräte auf, um spätere Nachanträge zu vermeiden.
  • Belege und Nachweise: Fügen Sie Kostenvoranschläge, Fotos defekter Geräte oder Nachweise über den Bedarf bei.

Ermessensentscheidung: Das Jobcenter entscheidet, ob eine Pauschale, ein Gutschein für das Sozialkaufhaus oder ein Darlehen gewährt wird.

Was wird nicht übernommen?

  • Luxus- oder Komfortgeräte (z. B. Geschirrspüler, Trockner, Mikrowelle) werden in der Regel nicht bezahlt, außer es liegt ein besonderer Bedarf vor.
  • Ersatz für funktionsfähige Geräte wird nicht übernommen.
  • Bei gebrauchten Geräten kann das Jobcenter auf Sozialkaufhäuser verweisen oder Gutscheine ausstellen.

Zusammenfassung zu: Welche Haushaltsgeräte das Jobcenter beim Bürgergeld / Grundsicherung übernimmt

Das Wichtigste hier kurz zusammengefasst:

Das Jobcenter übernimmt beim Bürgergeld (Neue Grundsicherung für Arbeitsuchend) die Kosten für grundlegende Haushaltsgeräte im Rahmen der Erstausstattung oder in besonderen Notlagen. Dazu zählen vor allem Waschmaschine, Kühlschrank, Herd und Staubsauger. Für den Ersatz defekter Geräte wird meist ein Darlehen gewährt. Wichtig ist eine sorgfältige Antragstellung mit vollständiger Bedarfsliste und Nachweisen, da das Jobcenter jeden Fall individuell prüft.

Redakteure

  • so

    Simon Overberg ist Journalist aus Leidenschaft. Bereits vor seinem ersten Volontariat engagierte er sich im sozialen Bereich. Nach seinem Journalismus-Studium arbeitete er bei verschiedenen Zeitungen. Er absolvierte einen Master in Fachjournalismus. Seit mehreren Jahren schreibt er für buerger-geld.org bzw. die Schwesterplattformen.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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