130 Euro zum Schulstart aus Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder – jetzt sichern!

Das Schuljahr 2024/2025 steht im nächsten Monat an. Doch Schule wird immer teurer. Hilft hier das Bildungs- und Teilhabepaket des Jobcenters? Wir erklären, wer einen Anspruch auf die 130 Euro Schulstartergeld hat.

Bürgergeld für Schüler: 116 Euro zum Schulstart aus Bildungs- und Teilhabepaket
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Das neue Schuljahr 2024/2025 startet im nächsten Monat, jetzt sind noch Ferien oder stehen unmittelbar bevor. Viele Eltern mit geringem Einkommen oder mit Anspruch auf Bürgergeld sorgen sich um die Ausstattung ihrer Kinder zum neuen Schuljahr. Schule ist teuer: Hefte, Bücher, Stifte, Schulrucksack usw. Doch das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) mit eine Zahlung von 130 Euro sorgt für einen guten Start ins neue Schuljahr für alle Kinder.

Aber wer hat Anspruch auf das BuT-Paket, das Schulstarterpaket? Müssen Eltern Bürgergeld beziehen, um diese Leistungen zu erhalten? In nachfolgendem Artikel geben wir eine Antwort.

Schulstart in Deutschland – Geld für Kinder

Schülerinnen und Schüler sitzen bald wieder auf der Schulbank, noch sind in vielen Bundesländern Ferien oder stehen unmittelbar bevor. Doch die Zeit neigt sich absehbar dem Ende zu. Viele Eltern sorgen sich um ihre Kinder. Sie möchten, dass der Start ins neue Schuljahr gut gelingt. Schulausrüstung kostet Geld. Es sind Hefte, Stifte, Malkasten, Zeichenblock, Turnbeutel und viele mehr. Die Kommunen unterstützen bedürftigen Familien wie jedes Jahr finanziell mit den Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Form von einer pauschalen Geldzahlung in Höhe von 130 Euro.


Schulstarter-Geld – wer hat Anspruch?

Für das jeweils erste Schulhalbjahr eines jeden Schuljahres erhalten Familien, die Bürgergeld beziehen, 116 Euro als Schulstarter-Geld. Pauschal. Es muss kein Nachweis über die Verwendung erbracht werden.

Aber nicht nur, wer im Bürgergeld-Bezug steht, hat Anspruch auf das Schulstarterpaket. Auch diejenigen Familien, die andere Leistungen vom Staat wie den Kinderzuschlag erhalten, haben einen Anspruch auf das Schulgeld. Der Staat will arme Familien finanziell unterstützen, damit der Schulrucksack, Sportzeug, Stift, Zirkel, Geo-Dreieck, Malkasten, Hefte, Taschenrechner und weiteres gekauft werden kann.

Schulmittagessen wird bezahlt

Aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden neben dem Schulgeld auch noch andere Leistungen gezahlt. Beispiele sind das Mittagessen in der Schule (aber auch in der Kita), der Nachhilfeunterricht bzw. Förderunterreicht oder auch sportliche und kulturelle Freizeitgestaltungen.  


Geld wichtig für die Schulleistung

Viele Experten mahnen seit Jahren, Eltern mit geringem Einkommen finanziell zu unterstützen, damit auch ihre Kinder gleiche Chancen in der Schule haben. Es ist nach wie vor so, dass Kinder aus Familien mit nur geringem Einkommen  seltener eine gymnasiale Empfehlung als Kinder, deren Eltern ein hohes Einkommen haben.

Antrag notwendig

Um in den Genuss der Leistungen für Bildung und Teilhabe zu kommen, ist ein Antrag beim Jobcenter oder Sozialamt notwendig. Das soll sich allerdings mit der Einführung der Kindergrundsicherung ändern. Denn es steht fest, dass viele Familien die ihnen an sich zustehenden Gelder nicht in Anspruch nehmen, weil die Bürokratie zu gewaltig für sie ist. Viele Eltern wissen auch gar nicht, dass sie einen Anspruch auf Geld für ihre Kinder haben.


Weitere Informationen und Quellen:

Bildungs- und Teilhabepaket:

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/informationen-zum-bildungspaket

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kinderzuschlag-und-leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe-73906