Väter, die Elterngeld beziehen, planten 2025 im Schnitt 3,8 Monate Auszeit, Mütter fast 15. Genau an dieser Lücke setzt die geplante Elterngeld-Reform an. Für Paare, in denen der besser verdienende Partner nicht vier Monate aus dem Job aussteigen kann, wird der Plan teuer, und das in einer Phase, in der viele Haushalte ohnehin knapp rechnen.
Elterngeld-Reform: Was der neue Entwurf vorsieht
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat am 28. Oktober einen überarbeiteten Gesetzentwurf in die Abstimmung der Ministerien gegeben. Die Bezugsdauer bleibt danach bei bis zu 14 Monaten Basiselterngeld. Neu ist die Aufteilung: Jeder Elternteil bekommt vier Monate fest reserviert, sechs weitere Monate können Paare frei untereinander verteilen.
Auch die Höhe ändert sich. In den reservierten Monaten soll das Elterngeld 80 Prozent des früheren Nettoeinkommens ersetzen, in den frei verteilbaren Monaten nur noch 50 Prozent. Heute liegt die Ersatzrate meist bei 65 Prozent. Der Höchstbetrag soll von 1.800 auf 1.900 Euro steigen, auch der Mindestbetrag soll erstmals seit 2007 angehoben werden. Alleinerziehende sollen weiterhin bis zu 14 Monate beziehen können. Elterngeld Plus bleibt möglich.
Beschlossen ist nichts. Laut ZDFheute liegt der Entwurf zur regierungsinternen Abstimmung vor, das Kabinett soll nach Priens Angaben im November entscheiden. Danach berät das Parlament (Stand: 8. November 2026).
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| Regelung | Geltendes Recht | Entwurf vom 28.10.2026 |
|---|---|---|
| Gemeinsame Bezugsdauer | bis 14 Monate | bis 14 Monate |
| Mindestanteil je Elternteil für volle Dauer | 2 Monate | 4 Monate |
| Höchstdauer für einen Elternteil | 12 Monate | 10 Monate |
| Ersatzrate | meist 65 % | 80 % reserviert, 50 % frei verteilbar |
| Höchstbetrag | 1.800 Euro | 1.900 Euro |
| Alleinerziehende | bis 14 Monate | bis 14 Monate |
Vom Sparentwurf zum 4-6-4-Modell
Im Juli hatte Prien unter Spardruck noch einen anderen Entwurf vorgelegt. Er sah nur zwölf Monate vor, davon je drei pro Elternteil reserviert. Die neuen Regeln sollten damals für Kinder gelten, die ab dem 1. November 2027 geboren werden. Nach scharfer Kritik von Verbänden, Opposition und aus der SPD ist die Kürzung vom Tisch. Prien nannte als Grund unter anderem die Eingewöhnung in der Kita, die oft erst nach dem ersten Lebensjahr beginnt.
Gespart werden soll trotzdem. Prien rechnet ab 2030 mit Einsparungen von knapp 1,3 Milliarden Euro. Der Hebel dafür sind vor allem die frei verteilbaren Monate mit 50 Prozent. Ob der Stichtag aus dem Juli-Entwurf bestehen bleibt, ist offen.
Wo die neuen Vätermonate zum Problem werden
Heute nehmen viele Väter genau die zwei Partnermonate, die für die vollen 14 Monate nötig sind. Laut Statistischem Bundesamt bezogen 2025 rund 1,61 Millionen Menschen Elterngeld, der Väteranteil lag bei 25,9 Prozent. Kann ein Vater künftig nur zwei Monate nehmen, verfallen zwei reservierte Monate. Die Mutter kann diese Lücke nicht füllen, weil für sie bei zehn Monaten Schluss ist.
Ein Rechenbeispiel mit angenommenen Werten zeigt die Folgen. Die Mutter verdient 1.800 Euro netto, der Vater 3.200 Euro. Nach heutigem Recht erhält sie zwölf Monate lang 65 Prozent, also 1.170 Euro, zusammen 14.040 Euro. Der Vater bekommt in zwei Partnermonaten den Höchstbetrag von 1.800 Euro, insgesamt 3.600 Euro. Die Familie erhält 17.640 Euro für 14 Monate.
Nach dem Entwurf sieht es anders aus. Die Mutter bekommt vier Monate lang 80 Prozent, also 1.440 Euro, und danach sechs Monate je 900 Euro. Das ergibt 11.160 Euro für zehn Monate. Nimmt der Vater seine vier reservierten Monate, erhält er wegen des Höchstbetrags je 1.900 Euro, zusammen 7.600 Euro. Die Familie käme auf 18.760 Euro, also 1.120 Euro mehr als heute.
Nimmt der Vater dagegen nur zwei Monate, bekommt er 3.800 Euro. Die Familie erhält dann 14.960 Euro für nur zwölf Monate. Das sind 2.680 Euro weniger als heute, und zwei Monate bleiben ohne Elterngeld. Zuschläge wie der Geschwisterbonus und höhere Ersatzraten für Geringverdienende sind in diesem Beispiel nicht berücksichtigt.
Wer von den 80 Prozent profitiert
Der höhere Satz in den reservierten Monaten wirkt nur bis zu einer Grenze. Weil der Höchstbetrag bei 1.900 Euro liegen soll, steigt das Elterngeld nur bis zu einem Nettoeinkommen von rund 2.375 Euro mit. Wer mehr verdient, erhält in den reservierten Monaten nicht mehr als den Höchstbetrag.
Bei kleinen Einkommen ist die Frage offen, wie die Absenkung auf 50 Prozent mit den heutigen Aufschlägen für Geringverdienende zusammenspielt. Nach geltendem Recht kann die Ersatzrate bei niedrigem Einkommen bis zu 100 Prozent betragen. Wie das im neuen Modell aussieht, lässt sich erst am Kabinettsentwurf ablesen.
Häufige Fragen zur Elterngeld-Reform
Ab wann gelten die neuen Elterngeld-Regeln?
Ein Datum steht noch nicht fest. Der Juli-Entwurf sah Geburten ab dem 1. November 2027 vor. Wer heute Elterngeld bezieht oder ein Kind erwartet, war nach diesen Plänen nicht betroffen. Ob der neue Entwurf diesen Stichtag übernimmt, entscheidet sich mit dem Kabinettsbeschluss.
Was gilt für Alleinerziehende?
Alleinerziehende sollen nach dem Entwurf weiterhin bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten können. Die Pflicht zu vier Monaten je Elternteil trifft sie damit nicht. Das entspricht im Ergebnis dem geltenden Recht.
Wie hoch ist das Elterngeld nach der Reform höchstens?
Geplant ist ein Höchstbetrag von 1.900 Euro im Monat statt bisher 1.800 Euro. Den vollen Betrag erreichen in den reservierten Monaten Eltern mit rund 2.375 Euro netto. In den frei verteilbaren Monaten ist der Höchstbetrag erst ab 3.800 Euro netto erreicht.
Was passiert, wenn ein Elternteil die vier Monate nicht nehmen kann?
Die nicht genutzten reservierten Monate verfallen. Der andere Elternteil kann höchstens zehn Monate beziehen. Bei einem Vater mit zwei Monaten Elterngeld kommt das Paar damit auf zwölf statt 14 Monate.
Einschätzung der Redaktion
Dass die 14 Monate bleiben, ist richtig. Ohne sie stünden viele Eltern vor einer Betreuungslücke bis zum Kita-Start. Das neue Modell verlagert das Risiko aber auf Familien, in denen der Vater deutlich mehr verdient oder in einem Betrieb arbeitet, der lange Auszeiten schlecht verkraftet. Für sie ist die Absenkung auf 50 Prozent in den freien Monaten die eigentliche Kürzung, auch wenn sie im Paket mit höheren Sätzen kommt. Im parlamentarischen Verfahren sollte geprüft werden, ob die freien Monate für kleine Einkommen höher bleiben. Sonst tragen ausgerechnet Familien mit knappem Budget die Kosten eines gleichstellungspolitischen Ziels.