Ab dem 1. Januar 2025 sind verschiedene Anpassungen und Änderungen beim Minijob in Kraft getreten, die auch für die zweite Jahreshälfte 2025 maßgeblich sind. Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen und aktuelle Planungen der Bundesregierung:
Erhöhung der Verdienstgrenze und Mindestlohn
Bereits seit Januar 2025 beträgt die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs 556 Euro (Minijobgrenze). Diese Grenze wurde von zuvor 538 Euro angehoben, weil der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde gestiegen ist. Das bedeutet für Minijobber, dass sie bei Zahlung des Mindestlohns jetzt etwa 43 Stunden im Monat arbeiten dürfen.
Die Verdienstgrenze bleibt dynamisch: Sie passt sich künftig automatisch an, wenn der Mindestlohn steigt. Auch in der zweiten Hälfte des Jahres 2025 bleibt diese Regelung unverändert gültig.
Wichtige Rahmenbedingungen für das zweite Halbjahr 2025
- Maximales Jahreseinkommen: Die Obergrenze liegt nun bei 6.672 Euro pro Jahr.
- Flexibilität: In Ausnahmefällen (z.B. bei Sonderzahlungen) darf die Verdienstgrenze in bis zu zwei Monaten pro Jahr überschritten werden, solange im Durchschnitt nicht mehr als 556 Euro monatlich verdient wird.
- Arbeitszeit: Bei Zahlung des Mindestlohns sind maximal rund 43 Stunden pro Monat bzw. etwa 10 Stunden pro Woche möglich.
- Midijob-Grenze: Die Grenze für sozialversicherungspflichtige Midijobs beginnt ab 556,01 Euro bis 2.000 Euro monatlich.
Geplante Änderungen beim Minijob und politische Diskussionen für die Zukunft
- Weitere Mindestlohnerhöhungen: Für die zweite Jahreshälfte 2025 sind keine zusätzlichen Anpassungen an der Minijob-Grenze oder beim Mindestlohn angekündigt. Erst für das Folgejahr 2026 kommt eine erneute Erhöhung, die die Mindestlohnkommission beschlossen hat. Einzelheiten hier: Erhöhung Mindestlohn 2026, 2027
- Automatische Anpassung bleibt: Die Bundesregierung hält am dynamischen System fest. Das heißt, etwaige zukünftige Erhöhungen des Mindestlohns heben auch weiterhin automatisch die Minijob-Grenze an.
- Digitalisierung & Entbürokratisierung: Es gibt Initiative zur weiteren Vereinfachung von Meldeverfahren sowie der digitalen Zeiterfassung, um Bürokratie für Arbeitgeber zu reduzieren. Konkrete gesetzliche Änderungen wurden in der zweiten Jahreshälfte 2025 jedoch noch nicht umgesetzt, befinden sich aber in Vorbereitung.
- Sozialversicherung & Rentenversicherung: Diskussionen über einen stärkeren Fokus auf die Rentenversicherungspflicht dauern an. Bislang ist der Verbleib bei der bisherigen Wahlfreiheit, ob auf Versicherungsfreiheit verzichtet werden soll, erhalten geblieben.
Konkrete Auswirkungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Arbeitnehmer:
- Profitieren von mehr Verdienstmöglichkeiten bei konstantem Aufwand
- Müssen weiterhin auf die Überschreitung der Grenze achten, um ungewollte Sozialversicherungspflichten zu vermeiden
Arbeitgeber:
- Haben Planungssicherheit dank der dynamisch gekoppelten Verdienstgrenze
- Müssen Arbeitszeiten und Verdienst der Minijobber dokumentieren und die neuen Grenzen beachten
Zusammenfassung der Minijob-Regelungen ab zweiter Jahreshälfte 2025
Regelung | Stand 2. Halbjahr 2025 |
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Minijob-Verdienstgrenze | 556 Euro pro Monat |
Mindestlohn | 12,82 Euro pro Stunde |
Max. Arbeitszeit (ca.) | 43 Stunden/Monat |
Midijob-Grenze | 556,01–2.000 Euro pro Monat |
Max. Jahreseinkommen | 6.672 Euro |
Zusammenfassung: Änderungen beim Minijob ab 2025
In der zweiten Hälfte des Jahres 2025 gibt es keine weiteren unmittelbaren Änderungen an den bestehenden Minijob-Regelungen. Die Bundesregierung setzt auf Transparenz, regelmäßige Anpassungen an den Mindestlohn und bereitet sich auf zukünftige Digitalisierungsmaßnahmen vor. Größere Neuregelungen sind erst für kommende Jahre 2026 und 2027 vorgesehen – die Mindestlohnkommission hat neue Beschlüsse zur Erhöhung des Mindestlohns 2026 und 2027 bereits gefasst.