Alleinerziehende stehen in Deutschland vor besonderen Herausforderungen – sowohl im Alltag als auch finanziell. Um diese Belastungen abzufedern, gewährt der Staat verschiedene Leistungen und Zuschüsse, die gezielt für Alleinerziehende entwickelt wurden. Im Folgenden erhalten Sie einen aktuellen und praxisnahen Überblick über alle wichtigen finanziellen Hilfen im Jahr 2025.
1. Bürgergeld und Mehrbedarf für Alleinerziehende
Alleinerziehende, die auf das Bürgergeld angewiesen sind, erhalten neben dem Grundregelsatz einen sogenannten Mehrbedarf für Alleinerziehende. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl und dem Alter der im Haushalt lebenden Kinder:
- 1 Kind unter 7 Jahren: 36 % des Regelsatzes, das entspricht 202,68€ monatlich zusätzlich.
- 1 Kind über 7 Jahren: 12 %, also 67,56 € monatlich.
- 2 Kinder unter 16 Jahren: 36 %, also 202,68 € monatlich.
- 2 Kinder über 16 Jahren: 24 %, also 135,12 € monatlich.
- 3 Kinder: 36 %, also 202,68 € monatlich.
- 4 Kinder: 48 %, also 270,24 € monatlich.
- 5 Kinder: 60 %, also 337,80 € monatlich.
Zusätzlich übernimmt das Jobcenter die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Bei besonderen Situationen wie Schwangerschaft oder Behinderung des Kindes kann weiterer Mehrbedarf geltend gemacht werden.
2. Kindergeld
Das Kindergeld beträgt seit Anfang 2025 255 € pro Kind und Monat, unabhängig von der Kinderanzahl oder dem Einkommen der Eltern. Dieser Betrag wird meist ab Geburt bis zum vollendeten 25. Lebensjahr ausgezahlt und muss schriftlich bei der Familienkasse beantragt werden.
3. Unterhaltsvorschuss
Erhält ein Kind von einem Elternteil keinen oder unregelmäßigen Unterhalt, kann der staatliche Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Die Höhe ist nach Alter des Kindes gestaffelt:
- Kinder bis 5 Jahre: bis zu 227 € monatlich.
- Kinder von 6 bis 11 Jahren: bis zu 299 € monatlich.
- Kinder von 12 bis 17 Jahren: bis zu 394 € monatlich.
Der Unterhaltsvorschuss ist unabhängig vom Einkommen der alleinerziehenden Person und wird auf das Kindergeld angerechnet. Teilunterhaltszahlungen des zweiten Elternteils verringern den Auszahlungsbetrag entsprechend.
4. Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag unterstützt Alleinerziehende mit geringem Einkommen zusätzlich zum Kindergeld. Seit Juli 2025 beträgt dieser Zuschlag 60 € pro Kind und Monat. Voraussetzung ist ein Jahreseinkommen unter 25.725 € und der Bezug des Alleinerzieherabsetzbetrags im Vorjahr. Die Auszahlung erfolgt gemeinsam mit der Familienbeihilfe bzw. dem Kindergeld, für Kinder bis zum 18. Geburtstag.
5. Steuerliche Vorteile
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Liegt aktuell bei 4.260 € jährlich und steigt für jedes weitere Kind um 240 €. Dieser Betrag wird direkt bei der Steuerberechnung berücksichtigt und reduziert die steuerliche Belastung.
- Kinderfreibetrag: Der Kinderfreibetrag wurde auf 9.600 € angehoben und kommt insbesondere bei höheren Einkommen zur Geltung.
Weitere Hilfen & Leistungen
- Kinderkrankengeld: Bis zu 30 Tage pro Kalenderjahr können alleinerziehende Berufstätige für die Betreuung eines kranken Kindes Kinderkrankengeld erhalten.
- Wohnkostenzuschüsse & Wohngeld: Je nach Einkommen und Regionen können Alleinerziehende zusätzliche Zuschüsse zur Miete erhalten. Die Wohngemeinnützigkeit erleichtert ab 2025 den Zugang zu günstigem Wohnraum.
- Schulbedarf und weitere Sonderzahlungen: Für Schulkinder gibt es jährlich Zuschüsse zu Schulmaterial und mitunter Sonderzahlungen zu besonderen Anlässen (z.B. Einschulung).
Beantragung und Kombinationsmöglichkeiten
Viele dieser Leistungen müssen gesondert beantragt werden und können miteinander kombiniert werden – allerdings nicht alle! Es empfiehlt sich, alle Anspruchsvoraussetzungen sorgfältig zu prüfen und im Zweifel Beratungsangebote (Jobcenter, Jugendamt, Steuerberatung, Sozialverbände) wahrzunehmen.
Zusammenfassung: Geld für Alleinerziehende
Alleinerziehende haben in Deutschland vielfältige Anspruchsmöglichkeiten auf finanzielle Unterstützung. Von Bürgergeld und Mehrbedarf über Kindergeld, Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag bis hin zu steuerlichen Vorteilen und Sonderhilfen – der Staat bietet zahlreiche Hilfen, die eine Teilhabe ermöglichen und das finanzielle Risiko senken.
Mit gezieltem Ausnutzen dieser Ansprüche lässt sich der Alltag für Alleinerziehende spürbar entlasten. Wer Hilfe benötigt, findet bei Sozialverbänden, dem Jugendamt sowie Online-Plattformen wie Bürger & Geld praktische Unterstützung und aktuelle, verständliche Infos zu allen Leistungen und Anträgen.
Hinweis: Die genannten Beträge gelten für das Jahr 2025 und können sich in Folgejahren durch gesetzliche Änderungen verändern.