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Alleinerziehend – auf diese Gelder haben Sie Anspruch! Viele wissen das nicht!

Als Alleinerziehende stehen Sie vor besonderen finanziellen Herausforderungen – doch Sie haben Anspruch auf zahlreiche staatliche Unterstützungen! Erfahren Sie auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., welche Gelder Ihnen im Jahr 2025 zustehen und wie Sie Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Bürgergeld-Zuschläge und steuerliche Vorteile optimal für Ihre Familie nutzen. Profitieren Sie von einem schnellen Überblick und praxisnahen Tipps für mehr finanzielle Entlastung im Alltag!

Alleinerziehende stehen in Deutschland vor besonderen Herausforderungen – sowohl im Alltag als auch finanziell. Um diese Belastungen abzufedern, gewährt der Staat verschiedene Leistungen und Zuschüsse, die gezielt für Alleinerziehende entwickelt wurden. Im Folgenden erhalten Sie einen aktuellen und praxisnahen Überblick über alle wichtigen finanziellen Hilfen im Jahr 2025.


1. Bürgergeld und Mehrbedarf für Alleinerziehende

Alleinerziehende, die auf das Bürgergeld angewiesen sind, erhalten neben dem Grundregelsatz einen sogenannten Mehrbedarf für Alleinerziehende. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl und dem Alter der im Haushalt lebenden Kinder:

  • 1 Kind unter 7 Jahren: 36 % des Regelsatzes, das entspricht 202,68€ monatlich zusätzlich.
  • 1 Kind über 7 Jahren: 12 %, also 67,56 € monatlich.
  • 2 Kinder unter 16 Jahren: 36 %, also 202,68 € monatlich.
  • 2 Kinder über 16 Jahren: 24 %, also 135,12 € monatlich.
  • 3 Kinder: 36 %, also 202,68 € monatlich.
  • 4 Kinder: 48 %, also 270,24 € monatlich.
  • 5 Kinder: 60 %, also 337,80 € monatlich.

Zusätzlich übernimmt das Jobcenter die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Bei besonderen Situationen wie Schwangerschaft oder Behinderung des Kindes kann weiterer Mehrbedarf geltend gemacht werden.


2. Kindergeld

Das Kindergeld beträgt seit Anfang 2025 255 € pro Kind und Monat, unabhängig von der Kinderanzahl oder dem Einkommen der Eltern. Dieser Betrag wird meist ab Geburt bis zum vollendeten 25. Lebensjahr ausgezahlt und muss schriftlich bei der Familienkasse beantragt werden.


3. Unterhaltsvorschuss

Erhält ein Kind von einem Elternteil keinen oder unregelmäßigen Unterhalt, kann der staatliche Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Die Höhe ist nach Alter des Kindes gestaffelt:

  • Kinder bis 5 Jahre: bis zu 227 € monatlich.
  • Kinder von 6 bis 11 Jahren: bis zu 299 € monatlich.
  • Kinder von 12 bis 17 Jahren: bis zu 394 € monatlich.

Der Unterhaltsvorschuss ist unabhängig vom Einkommen der alleinerziehenden Person und wird auf das Kindergeld angerechnet. Teilunterhaltszahlungen des zweiten Elternteils verringern den Auszahlungsbetrag entsprechend.


4. Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag unterstützt Alleinerziehende mit geringem Einkommen zusätzlich zum Kindergeld. Seit Juli 2025 beträgt dieser Zuschlag 60 € pro Kind und Monat. Voraussetzung ist ein Jahreseinkommen unter 25.725 € und der Bezug des Alleinerzieherabsetzbetrags im Vorjahr. Die Auszahlung erfolgt gemeinsam mit der Familienbeihilfe bzw. dem Kindergeld, für Kinder bis zum 18. Geburtstag.


5. Steuerliche Vorteile

  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Liegt aktuell bei 4.260 € jährlich und steigt für jedes weitere Kind um 240 €. Dieser Betrag wird direkt bei der Steuerberechnung berücksichtigt und reduziert die steuerliche Belastung.
  • Kinderfreibetrag: Der Kinderfreibetrag wurde auf 9.600 € angehoben und kommt insbesondere bei höheren Einkommen zur Geltung.

Weitere Hilfen & Leistungen

  • Kinderkrankengeld: Bis zu 30 Tage pro Kalenderjahr können alleinerziehende Berufstätige für die Betreuung eines kranken Kindes Kinderkrankengeld erhalten.
  • Wohnkostenzuschüsse & Wohngeld: Je nach Einkommen und Regionen können Alleinerziehende zusätzliche Zuschüsse zur Miete erhalten. Die Wohngemeinnützigkeit erleichtert ab 2025 den Zugang zu günstigem Wohnraum.
  • Schulbedarf und weitere Sonderzahlungen: Für Schulkinder gibt es jährlich Zuschüsse zu Schulmaterial und mitunter Sonderzahlungen zu besonderen Anlässen (z.B. Einschulung).

Beantragung und Kombinationsmöglichkeiten

Viele dieser Leistungen müssen gesondert beantragt werden und können miteinander kombiniert werden – allerdings nicht alle! Es empfiehlt sich, alle Anspruchsvoraussetzungen sorgfältig zu prüfen und im Zweifel Beratungsangebote (Jobcenter, Jugendamt, Steuerberatung, Sozialverbände) wahrzunehmen.


Zusammenfassung: Geld für Alleinerziehende

Alleinerziehende haben in Deutschland vielfältige Anspruchsmöglichkeiten auf finanzielle Unterstützung. Von Bürgergeld und Mehrbedarf über Kindergeld, Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag bis hin zu steuerlichen Vorteilen und Sonderhilfen – der Staat bietet zahlreiche Hilfen, die eine Teilhabe ermöglichen und das finanzielle Risiko senken.

Mit gezieltem Ausnutzen dieser Ansprüche lässt sich der Alltag für Alleinerziehende spürbar entlasten. Wer Hilfe benötigt, findet bei Sozialverbänden, dem Jugendamt sowie Online-Plattformen wie Bürger & Geld praktische Unterstützung und aktuelle, verständliche Infos zu allen Leistungen und Anträgen.

Hinweis: Die genannten Beträge gelten für das Jahr 2025 und können sich in Folgejahren durch gesetzliche Änderungen verändern.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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