Arbeitslosengeld vereinfacht: Online Betreuung  – Neue Regeln für Arbeitsuchende?

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Online-Zeit für Arbeitslose

Die Betreuungen von arbeitslosen Menschen durch die Bundesagentur der Arbeit sollte vereinfacht werden. So sahen es Pläne der ehemaligen Bundesregierung vor. Doch aktuelle scheinen diese Pläne nicht mehr umgesetzt zu werden. Jedenfalls ist nichts neues darüber bekannt geworden.

Die Anwesenheitspflicht für Bezieher von Arbeitslosengeld vor Ort sollte entfallen. Eine Online Betreuung durch die Bundesagentur für Arbeit sollte eingeführt werden.

Die Betreuung von Arbeitslosen im Arbeitslosengeld-Bezug durch die Bundesarbeitsagentur sollte nach diesen Plänen aus dem Vor-Ort-Bereich in den Online-Bereich verschoben werden. Das würde auch heißen, dass die Pflicht, vor Ort der Arbeitsagentur zur Verfügung stehen zu müssen, entfällt. Videocall bzw. Videoanruf heißt das neue Zauberwort.

Knapp 1 Millionen arbeitslose Menschen betroffen

Gegenwärtig beziehen knapp 1 Million Menschen das Arbeitslosengeld. Ihre Betreuung durch die Bundesagentur für Arbeit sollte mehr in den Online-Bereich verschoben werden, um die Vermittlung dadurch zu vereinfachen.

Keine Pflicht für persönliche Gespräche in der Arbeitsagentur

Entsprechend den Plänen, auf die in einem Artikel von „tagesschau.de“ Bezug genommen wurde, sollte die Pflicht, vor Ort zu bleiben, entfallen. Konkret ging es um die Pflicht für persönliche Gespräche. Diese Pflicht gilt gegenwärtig. Bezieher von Arbeitslosengeld müssen vor Ort bleiben, um von der Bundesagentur für Arbeit in einen Job vermittelt zu werden. 

Die Arbeitsförderung sollte künftig durch Digitalisierung und Automatisierung moderner, bürgerfreundlicher und unbürokratischer ausgestaltet werden.

Online arbeitslos melden

Schon gegenwärtig kann man sich bei der Bundesagentur für Arbeit online arbeitsuchend und arbeitslos melden.

Der seinerzeitige Gesetzentwurf wollte diese Digitalisierungsschritte fortzusetzen. Man versprach sich so auch, junge Menschen und Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen besser erreichen zu können.

Keine Verpflichtung mehr, ortsnah zur Verfügung zu stehen

Die bisherige Verpflichtung, ortsnah zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung zu stehen, sollte entfallen. Für die Erreichbarkeit sollte es in der Zukunft genügen, dass sich die Arbeitslosen im Bundesgebiet oder im grenznahen Ausland aufhalten und Mitteilungen und Vorschläge der Agentur für Arbeit zur beruflichen Eingliederung werktäglich zur Kenntnis nehmen können.

Arbeitslosengeld soll vereinfacht berechnet werden

Die Berechnung des Arbeitslosengeldes sollte ebenfalls vereinfacht werden. Insbesondere sollten Abzugsbeträge für eine Sozialversicherungspauschale, die Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag früher berücksichtigt werden. Der Gesetzgeber wollte Nachberechnungen vermeiden.

Weitere Infos: Arbeitslosengeld Auszahlungstermine

Maßnahmen aus der Grundsicherung sollten übernommen werden

Der Gesetzentwurf sah zudem vor, dass einige Maßnahmen, die gegenwärtig jungen Menschen vorbehalten sind, die Bürgergeld erhalten, auf Leistungsbezieher mit Arbeitslosengeld erweitert werden. Es sollten Jugendberufsagenturen  gestärkt sowie die Förderung von Unterkunftskosten bei Berufsorientierungspraktika erhöht werden.

Doch: der Gesetzesplan ist bis nicht umgesetzt worden. Es ist sehr fraglich, ob das überhaupt je geschehen wird.

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