Auszahlungstermine August 2025: Bürgergeld, Kindergeld, Rente & mehr

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Wenn es ums Geld geht, sollte man genau wissen, wann mit den Zahlungen zu rechnen ist. Hier erhalten Sie eine Übersicht über alle wichtigen Auszahlungstermine für August 2025 – darunter Bürgergeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss, Rente, Lohn/Gehalt, Wohngeld und Pflegegeld.

Tabelle: Auszahlungstermine August 2025

LeistungAuszahlungstermin für August 2025
KindergeldJe nach Endziffer der Kindergeldnummer:
  – Endziffer 005.08.2025 (Dienstag)
  – Endziffer 106.08.2025 (Mittwoch)
  – Endziffer 207.08.2025 (Donnerstag)
  – Endziffer 308.08.2025 (Freitag)
  – Endziffer 412.08.2025 (Dienstag)
  – Endziffer 514.08.2025 (Donnerstag)
  – Endziffer 615.08.2025 (Freitag)
  – Endziffer 718.08.2025 (Montag)
  – Endziffer 819.08.2025 (Dienstag)
  – Endziffer 921.08.2025 (Donnerstag)
KinderzuschlagAnalog zum Kindergeld
Unterhaltsvorschuss31.07.2025 (Donnerstag)
Kindesunterhalt (im Voraus)31.07.2025 (Donnerstag)
Arbeitslosengeld29.08.2025 (Freitag)
Rente31.07.2025 (Donnerstag, vorschüssig)
29.08.2025 (Freitag, nachschüssig)
Lohn / Gehalt29.08.2025 (Freitag; üblicherweise)
Bürgergeld31.07.2025 (Donnerstag, im Voraus)
Grundsicherung Alter/Erwerbsminderung31.07.2025 (Donnerstag)
Sozialhilfe31.07.2025 (Donnerstag)
Wohngeld31.07.2025 (Donnerstag)
Pflegegeld31.07.2025 (Donnerstag)

Details zu den Auszahlungen

Bürgergeld: Das Bürgergeld für August 2025 wird am Donnerstag, 31. Juli 2025, ausgezahlt. Das Geld sollte spätestens am 1. August 2025 auf dem Konto sein. Die Zahlung erfolgt immer im Voraus zum Monatsbeginn.

Kindergeld & Kinderzuschlag: Die Auszahlung erfolgt gestaffelt je nach Endziffer der Kindergeldnummer zwischen dem 5. und 21. August 2025.

Rente:

  • Für Rentenbeginn vor April 2004 erfolgt die Zahlung im Voraus: 31. Juli 2025.
  • Für Rentenbeginn ab April 2004 wird die August-Rente am Monatsende, also am Freitag, 29. August 2025, ausgezahlt.

Arbeitslosengeld: Das Arbeitslosengeld für August 2025 kommt am 29. August 2025 auf das Konto.

Unterhaltsvorschuss und Kindesunterhalt: Diese Leistungen werden stets im Voraus zum Monatswechsel gezahlt – also am 31. Juli 2025.

Wohngeld und Pflegegeld: Auch diese Leistungen werden im Voraus, zum Ende des Vormonats (31. Juli 2025), ausgezahlt.

Tipp: Kommt das Geld zum Monatsanfang nicht an, prüfen Sie zunächst bei Ihrer Bank den Geldeingang am Folgetag. Bleibt die Zahlung aus, setzen Sie sich umgehend mit der zuständigen Stelle (Jobcenter, Familienkasse, Rentenversicherung etc.) in Verbindung.

Mit dieser tabellarischen Übersicht sind Sie für den August 2025 gut informiert und finanziell vorbereitet!

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