Viele gesetzlich Versicherte staunten zum Jahreswechsel über steigende Beiträge – vor allem wegen höherer Zusatzbeiträge der Krankenkassen. Wer jetzt schnell reagiert, kann sich je nach Einkommen bis zu rund 700 Euro im Jahr sparen und die eigene Haushaltskasse spürbar entlasten. Noch bis Ende Januar besteht bei Beitragserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht – und der Wechsel ist einfacher, als viele denken. Welche Voraussetzungen gelten, welche Fristen unbedingt einzuhalten sind und worauf beim Kassenwechsel zu achten ist, zeigt dieser Überblick – alle Infos findet man hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..
Warum sich der Wechsel jetzt lohnt
Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag zusammen. Gerade dieser Zusatzbeitrag wurde zum Jahreswechsel von vielen Krankenkassen angehoben, teils deutlich.
Zwischen der günstigsten und der teuersten allgemein geöffneten Krankenkasse liegt je nach Bundesland inzwischen ein Abstand von mehr als zwei Beitragssatzpunkten. Bei einem Jahreseinkommen um 70.000 Euro kann die Differenz laut Vergleichsrechnern und Auswertungen schnell 700 Euro und mehr im Jahr erreichen, in manchen Fällen sogar rund 800 Euro.
Auch bei mittleren Einkommen bleibt das Einsparpotenzial attraktiv. So zeigen Beispielrechnungen, dass selbst bei etwa 48.000 Euro Jahreseinkommen noch mehrere Hundert Euro pro Jahr drin sind, wenn von einem teuren zu einem günstigeren Anbieter gewechselt wird. Wichtig: Die Ersparnis verteilt sich auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil, senkt aber insgesamt die Lohnnebenkosten.
Rechtliche Grundlage: Wahlrecht und Sonderkündigung
Die Basis für den Kassenwechsel legt § 175 SGB V, der das Wahlrecht der Versicherten und die Bindungsfristen regelt. Grundsätzlich gilt: Wer eine Krankenkasse wählt, ist mindestens zwölf Monate an diese Entscheidung gebunden. Nach Ablauf dieser Frist kann die Mitgliedschaft mit einer Frist zum Ende des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden.
Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags greift jedoch ein Sonderkündigungsrecht nach § 175 Abs. 4 SGB V. Dieses erlaubt den vorzeitigen Wechsel, auch wenn die zwölfmonatige Bindungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Entscheidend ist: Die Krankenkasse muss mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Erhöhung in einem gesonderten Schreiben auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen.
Die Frist für die Sonderkündigung läuft jeweils bis zum Ende des Monats, in dem der erhöhte Zusatzbeitrag erstmals gilt. Hebt die Kasse den Zusatzbeitrag beispielsweise zum 1. Januar an, kann die Mitgliedschaft bis zum 31. Januar gekündigt und die neue Kasse gewählt werden.
Voraussetzungen und Ablauf des Kassenwechsels
Wer von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen will, braucht vor allem eines: eine neue Krankenkasse, die ihn aufnimmt. Die Praxis ist heute deutlich unkomplizierter als früher, denn die Kündigung übernimmt in der Regel die neue Kasse elektronisch.
Wichtige Schritte im Überblick:
- Neue Krankenkasse auswählen, etwa mit Hilfe von Vergleichsportalen oder offiziellen Beitragsübersichten.
- Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse stellen – rechtzeitig bis zum Ende des Monats, in dem der höhere Zusatzbeitrag erstmals fällig wird.
- Die neue Kasse meldet die Mitgliedschaft elektronisch bei der bisherigen Krankenkasse an und löst damit die Kündigung aus.
- Die alte Kasse bestätigt das Ende der Mitgliedschaft in der Regel innerhalb von zwei Wochen über das elektronische Meldeverfahren.
Bis zum tatsächlichen Wechseltermin – meist der Beginn des zweiten oder dritten Monats nach der Kündigung – ist der erhöhte Beitrag zunächst weiter zu zahlen. Für Angestellte läuft die Umstellung über den Arbeitgeber, der von der neuen Krankenkasse automatisch informiert wird. Selbstständige und freiwillig Versicherte müssen ihre neuen Daten bei Bedarf selbst an Finanzamt oder andere Stellen weitergeben.
Worauf Versicherte unbedingt achten sollten
Der reine Beitragssatz ist wichtig, aber nicht alles. Neben dem Zusatzbeitrag unterscheiden sich Kassen auch bei Satzungsleistungen, Bonusprogrammen und Servicequalität. Wer viel spart, aber auf bislang genutzte Mehrleistungen verzichtet, kann am Ende draufzahlen, etwa wenn bisher zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder Osteopathie übernommen wurden.
Besonderes Augenmerk verdienen:
- Zusatzleistungen: Erstattung von professioneller Zahnreinigung, alternativen Heilmethoden, Präventionskursen oder Wahltarifen.
- Bonusprogramme: Prämien oder Beitragsrückerstattungen für Vorsorge, Fitness und gesundheitsbewusstes Verhalten.
- Service: Erreichbarkeit, digitale Angebote wie ePA-Apps, Online-Geschäftsstelle und schnelle Bewilligungen.
- Regionale Öffnung: Nicht jede Kasse ist bundesweit geöffnet, daher prüfen, ob die gewünschte Krankenkasse im eigenen Bundesland zugelassen ist.
Wichtig ist außerdem, Fristen genau einzuhalten und das Sonderkündigungsrecht wirklich nur dann zu nutzen, wenn die eigene Kasse den Zusatzbeitrag erhöht hat. Wer ohne Erhöhung wechseln will, bleibt an die reguläre zwölfmonatige Bindungsfrist gebunden und muss die normale Kündigungsfrist zum Ende des übernächsten Monats beachten.
Offizielle Infos und praktische Rechenbeispiele
Wer sich einen Überblick über die Rechtslage verschaffen will, findet zentrale Informationen im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) sowie bei offiziellen Stellen wie dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und den gesetzlichen Krankenkassen. Dort sind Wahlrecht, Bindungsfristen und Sonderkündigung bei Beitragserhöhungen detailliert beschrieben.
Für die konkrete Sparsumme lohnt ein Blick in Online-Rechner und Vergleichstools. Spezialisierte Krankenkassenportale zeigen, wie groß der Unterschied zwischen den einzelnen Anbietern im eigenen Bundesland ausfallen kann – für Nordrhein-Westfalen etwa liegt die maximale Ersparnis bei rund 770 Euro pro Jahr für Arbeitnehmer, bei Selbstständigen sogar deutlich über 1.500 Euro. Ergänzende Medienberichte belegen, dass gutverdienende Versicherte sogar an die 800 Euro pro Jahr sparen können, wenn sie von einer sehr teuren in eine sehr günstige Kasse wechseln.
Wer unsicher ist, kann sich außerdem an Verbraucherzentralen wenden, die regelmäßig Hinweise zu Beitragserhöhungen, Sonderkündigungsrecht und sinnvollen Wechselstrategien veröffentlichen. So lassen sich finanzielle Vorteile mit einem möglichst reibungslosen Übergang verbinden – und der Ärger über höhere Beiträge verwandelt sich im besten Fall in handfeste Entlastung im eigenen Portemonnaie.


