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Elternzeit und Weihnachtsgeld – DAS ist wichtig zu wissen!

Beim Weihnachtsgeld handelt es sich um eine Sonderzahlung, die Arbeitnehmer in der Regel im Dezember erhalten. Es dient als Anerkennung für die erbrachte Leistung im vergangenen Jahr. Bei der Elternzeit handelt es sich um eine berufliche Auszeit von bis zu 3 Jahren nach der Geburt eines Kindes, die Arbeitnehmern und Beamten zusteht. Eltern in Elternzeit erhalten in aller Regel das Elterngeld. Arbeitnehmer, die sich in Elternzeit befinden, haben grundsätzlich auch Anspruch auf Weihnachtsgeld. Allerdings kann dieser Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen gekürzt werden. Wie ist es aber mit dem Weihnachtsgeld? Ist es möglich, Weihnachtsgeld während der Elternzeit zu erhalten? Die Antwort hierauf kann nicht pauschal gegeben werden; sie hängt von unterschiedlichen Bedingungen ab. Wir  beantworten diese Frage in nachfolgendem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., und erklären die Voraussetzungen, unter denen Weihnachtsgeld während der Elternzeit gezahlt bzw. beansprucht werden kann.

Tarifvertrag: Weihnachtsgeld in der Elternzeit

Arbeitnehmer, die sich in Elternzeit befinden, haben grundsätzlich auch Anspruch auf Weihnachtsgeld. Allerdings kann dieser Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen gekürzt werden.

In den meisten Fällen ist der Anspruch auf Weihnachtsgeld vertraglich geregelt. Der Vertrag sieht in der Regel vor, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf Weihnachtsgeld hat, wenn er am 31. Dezember des Jahres in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht.

Der Anspruch auf Weihnachtsgeld während der Elternzeit ist oft auch in den Tarifverträgen geregelt, die für diese Branchen gelten. Nachfolgend führen wir die zwei wichtigsten dieser Tarifverträge auf, die einen Anspruch auf Weihnachtsgeld während der Elternzeit statuieren.

Quelle: DGB

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst regelt, dass das Weihnachtsgeld anteilig für die Monate gezahlt wird, in denen Arbeitsleistung erbracht wurde. Das bedeutet: wenn man beispielsweise sieben Monate im Jahr gearbeitet und sechs Monate in Elternzeit war, hat man Anspruch auf 7/12 des vertraglichen Weihnachtsgeldes.

Tarifvertrag der IG Metall

Der Tarifvertrag der IG Metall regelt ebenfalls, dass während der Elternzeit ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht. Die Höhe des Anspruchs richtetet sich ebenfalls nach dem Verhältnis von Zeit, die gearbeitet wurde und Zeit, die in Elternzeit verbracht wurde.  Darüber hinaus spielen weitere Faktoren für die Höhe des Weihnachtsgeldes eine Rolle, etwa die Dauer der Betriebszugehörigkeit. Das gilt jedoch für alle Arbeitnehmer.

Beamtenrechtliche Vorschriften: Weihnachtsgeld während Elternzeit

Die Regelung des Weihnachtsgeldes während der Elternzeit im Beamtenrecht ist unterschiedlich, je nachdem, ob das Bundesbeamtenrecht oder die Länder-Beamtenrechte einschlägig sind.

Im allgemeinen besteht ein Anspruch auf Weihnachtsgeld während der Elternzeit für Beamten. Die Höhe des Anspruchs ist wiederum abhängig von dem Verhältnis der Zeiten der Arbeit und der Elternzeit im jeweiligen Jahr.

Weihnachtsgeld in Elternzeit aufgrund Arbeitsvertrag

Der Anspruch auf Weihnachtsgeld während der Elternzeit kann auch individuell im Einzelarbeitsvertrag geregelt werden. Oftmals gibt es eine Klausel hierzu im Arbeitsvertrag. Dort ist geregelt, in welcher Höhe und zu welchen Bedingungen man während der Elternzeit Weihnachtsgeld ausgezahlt bekommt.

Auswirkungen des Bürgergeldes / Grundsicherung auf das Weihnachtsgeld

Arbeitnehmer, die in Elternzeit sind und ergänzend Bürgergeld bzw. Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragen müssen, behalten ihren Anspruch auf Weihnachtsgeld (sofern er arbeitsvertraglich gegeben ist). Allerdings wird das Weihnachtsgeld mit dem Bürgergeld verrechnet, wenn es die Hinzuverdienstgrenzen überschreitet. Einzelheiten hier: Weihnachtsgeld und Bürgergeld

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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