Im September beginnt für viele Familien nach den Sommerferien wieder ein besonders teurer Alltag: Schulmaterial, Fahrkarten, Vereinsbeiträge oder neue Kleidung belasten das Budget. Das Kindergeld wird deshalb von vielen Haushalten fest eingeplant – doch es kommt nicht für alle Berechtigten am selben Tag. Entscheidend ist die letzte Ziffer der Kindergeldnummer. Diese große Tabelle zeigt Ihnen, wann die Familienkasse das Kindergeld im September 2026 überweist und was Sie bei einer ausbleibenden Zahlung beachten sollten.
Kindergeld im September 2026: Die große Tabelle
Die Familienkasse staffelt die Überweisungen technisch nach der Endziffer Ihrer Kindergeldnummer. Diese Nummer finden Sie auf dem Kindergeldbescheid sowie meist im Verwendungszweck früherer Überweisungen. Wer eine niedrige Endziffer hat, erhält die Zahlung bereits zu Monatsbeginn. Bei den Endziffern 8 und 9 erfolgt die Überweisung dagegen erst deutlich später im Monat.
| Endziffer der Kindergeldnummer | Überweisung durch die Familienkasse | Voraussichtlicher Kontoeingang* |
|---|---|---|
| 0 | Donnerstag, 3. September 2026 | 3. oder 4. September 2026 |
| 1 | Montag, 7. September 2026 | 7. oder 8. September 2026 |
| 2 | Dienstag, 8. September 2026 | 8. oder 9. September 2026 |
| 3 | Donnerstag, 10. September 2026 | 10. oder 11. September 2026 |
| 4 | Freitag, 11. September 2026 | 11. oder 14. September 2026 |
| 5 | Dienstag, 15. September 2026 | 15. oder 16. September 2026 |
| 6 | Mittwoch, 16. September 2026 | 16. oder 17. September 2026 |
| 7 | Donnerstag, 17. September 2026 | 17. oder 18. September 2026 |
| 8 | Freitag, 18. September 2026 | 18. oder 21. September 2026 |
| 9 | Montag, 21. September 2026 | 21. oder 22. September 2026 |
*Die genannten Termine sind Überweisungstermine der Familienkasse. Der tatsächliche Geldeingang kann je nach Bank, Buchungszeit und Wochenende abweichen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit besteht kein Anspruch darauf, dass das Geld an einem bestimmten Kalendertag auf dem Konto eingeht.
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👉 Jetzt als bevorzugte Quelle bei Google News speichern (⭐️ klicken)Warum kommt das Kindergeld nicht für alle am selben Tag?
Die Auszahlung richtet sich nicht nach dem Geburtstag des Kindes, dem Wohnort oder dem Monat der Antragstellung. Maßgeblich ist ausschließlich die letzte Zahl der Kindergeldnummer. Bei einer Nummer wie „xxxFKxxxxx5“ zählt also die 5.
Die Familienkasse nutzt diese Staffelung, um die große Zahl monatlicher Überweisungen zu organisieren. Zuerst werden die Fälle mit Endziffer 0 bearbeitet, anschließend die Endziffern 1 bis 9. Deshalb kann zwischen dem ersten und letzten Zahlungstermin eines Monats mehr als zwei Wochen liegen. Kindergeld und Kinderzuschlag werden dabei grundsätzlich zeitgleich überwiesen.
Ein typischer Fall: Eine alleinerziehende Mutter mit der Endziffer 9 plant das Geld für die Nachmittagsbetreuung ihres Kindes ein. Anfang September sieht sie noch keinen Eingang auf dem Konto und befürchtet eine Zahlungsstörung. Tatsächlich liegt ihr regulärer Überweisungstag erst am 21. September 2026. Ein fehlender Zahlungseingang ist also nicht automatisch ein Zeichen dafür, dass der Anspruch entfallen ist.
Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt das Kindergeld einheitlich 259 Euro monatlich je Kind. Die Erhöhung um 4 Euro gegenüber 2025 wurde automatisch umgesetzt. Wer bereits Kindergeld bezogen oder einen Antrag gestellt hatte, musste deshalb keinen neuen Antrag stellen.
| Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder | Kindergeld pro Monat 2026 | Kindergeld pro Jahr 2026 |
|---|---|---|
| 1 Kind | 259 Euro | 3.108 Euro |
| 2 Kinder | 518 Euro | 6.216 Euro |
| 3 Kinder | 777 Euro | 9.324 Euro |
| 4 Kinder | 1.036 Euro | 12.432 Euro |
Das Kindergeld ist einkommensunabhängig. Es wird in der Regel an den Elternteil ausgezahlt, in dessen Haushalt das Kind lebt. Leben beide Eltern mit dem Kind zusammen, können sie bestimmen, wer die Auszahlung erhalten soll.
Für welche Kinder besteht Anspruch?
Der gesetzliche Grundanspruch folgt aus § 62 EStG und den weiteren Vorschriften zum Kindergeld. Grundsätzlich wird Kindergeld für Kinder bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht der Anspruch darüber hinaus fort.
Kindergeld kann insbesondere bis zum 25. Geburtstag gezahlt werden, wenn sich das Kind in Schul- oder Berufsausbildung, Studium oder einem anerkannten Freiwilligendienst befindet. Bei arbeitslosen Kindern kann ein Anspruch bis zum 21. Geburtstag bestehen. Wichtig ist außerdem: Nach einer ersten Berufsausbildung oder einem Erststudium wird ein volljähriges Kind regelmäßig nur noch berücksichtigt, wenn es nicht mehr als 20 Stunden pro Woche regelmäßig erwerbstätig ist.
Für Eltern ist das im Alltag relevant, wenn sich nach dem Schulabschluss etwas ändert. Beginnt das Kind eine Ausbildung später als geplant, sucht es einen Ausbildungsplatz oder nimmt es eine umfangreiche Beschäftigung auf, sollte die Familienkasse zeitnah informiert werden. Das verhindert spätere Rückforderungen.
Was tun, wenn im September kein Geld kommt?
Ist der reguläre Überweisungstermin nach Ihrer Endziffer bereits vorbei, sollten Sie nicht sofort von einer Einstellung der Leistung ausgehen. Prüfen Sie zunächst das Konto bis zum nächsten Bankarbeitstag. Gerade nach einem Wochenende kann die Gutschrift später sichtbar sein als die Überweisung der Familienkasse.
Bleibt das Geld danach aus, gehen Sie am besten Schritt für Schritt vor:
- Prüfen Sie die Endziffer Ihrer Kindergeldnummer auf dem Bescheid oder einem früheren Kontoauszug.
- Kontrollieren Sie, ob sich Ihre Bankverbindung geändert hat oder eine Rückbuchung vorliegt.
- Sehen Sie nach, ob die Familienkasse Unterlagen angefordert hat, etwa eine Schul- oder Ausbildungsbescheinigung für ein volljähriges Kind.
- Kontaktieren Sie die zuständige Familienkasse über das Online-Konto der Bundesagentur für Arbeit oder telefonisch.
- Reagieren Sie unverzüglich auf Schreiben der Familienkasse, damit eine Zahlung nicht wegen fehlender Nachweise unterbrochen wird.
Die Familienkasse zahlt Kindergeld und Kinderzuschlag ausschließlich per Überweisung aus. Eine Barauszahlung ist nicht vorgesehen.
Familien mit kleinem Einkommen: Kinderzuschlag prüfen
Wenn das Einkommen zwar für die Eltern, aber nicht ausreichend für den gesamten Familienbedarf reicht, kann zusätzlich Kinderzuschlag in Betracht kommen. Der Höchstbetrag liegt 2026 bei bis zu 297 Euro monatlich pro Kind; die konkrete Höhe hängt jedoch von Einkommen, Wohnkosten, Vermögen und der familiären Situation ab.
Der Kinderzuschlag wird zusammen mit dem Kindergeld nach derselben Endziffer überwiesen. Wer den Anspruch noch nicht geprüft hat, kann dafür den KiZ-Lotsen der Familienkasse nutzen. Auch Leistungen für Bildung und Teilhabe, etwa Zuschüsse für das Schulmittagessen oder Vereinsbeiträge, können bei Bezug von Kinderzuschlag eine wichtige Entlastung sein.
Häufige Fragen zum Kindergeld im September 2026
Wann wird Kindergeld mit Endziffer 0 im September 2026 überwiesen?
Für die Endziffer 0 ist der Überweisungstermin am Donnerstag, 3. September 2026. Je nach Bank kann das Geld noch am selben Tag oder am folgenden Bankarbeitstag auf dem Konto erscheinen
Wann kommt Kindergeld bei Endziffer 9?
Bei der Endziffer 9 überweist die Familienkasse das Kindergeld im September 2026 am Montag, 21. September. Der Kontoeingang kann am 21. oder 22. September erfolgen.
Muss ich die Kindergeld-Erhöhung 2026 beantragen?
Nein. Die Erhöhung auf 259 Euro je Kind und Monat wurde bei laufenden Fällen automatisch von der Familienkasse umgesetzt. Ein zusätzlicher Antrag war nicht erforderlich.
Warum ist das Kindergeld am Überweisungstag noch nicht sichtbar?
Die Familienkasse weist darauf hin, dass der Betrag im Laufe des Überweisungstages gutgeschrieben wird. Bankinterne Buchungszeiten sowie Wochenenden und Feiertage können den sichtbaren Kontoeingang verschieben.
Fazit: Die Endziffer entscheidet über den September-Termin
Familien erhalten im September 2026 je nach Endziffer ihrer Kindergeldnummer zwischen dem 3. und 21. September eine Überweisung der Familienkasse. Pro Kind beträgt die Leistung 259 Euro im Monat. Wer auf eine bestimmte Zahlung angewiesen ist, sollte nicht nur den Überweisungstag, sondern vorsorglich auch einen möglichen Bankarbeitstag für die Gutschrift einplanen. Bleibt die Zahlung nach dem persönlichen Termin und einem weiteren Bankarbeitstag aus, ist eine Nachfrage bei der Familienkasse sinnvoll.
Quellen
- Bundesagentur für Arbeit: Kindergeld 2026 – Auszahlungstermine
- Bundesagentur für Arbeit: Kindergeld steigt 2026 – kein neuer Antrag notwendig
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Kindergeld