Knapp verpasst: Warum ein Mann trotz 66,25 Punkten bei Pflegegrad 3 bleibt

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Autor: Experte:

Ein Mann aus Mecklenburg-Vorpommern war nach einem Schlaganfall halbseitig gelähmt und wollte als Pflegegrad 4 eingestuft werden. Vier Gutachten später steht fest: Es bleibt bei Pflegegrad 3, obwohl das letzte Gutachten nur 3,75 Punkte unter der nächsten Stufe landete. Das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern hat die Entscheidung der Pflegekasse bestätigt, wie aus der veröffentlichten Entscheidung des Gerichts hervorgeht. Der Fall zeigt, wie starr die Punktegrenzen im deutschen Pflegerecht gehandhabt werden und warum ein knapper Abstand allein noch keinen höheren Pflegegrad bringt.

Vom Krankenhaus bis vor Gericht: der Weg eines Betroffenen

Der 1970 geborene Mann erlitt einen Schlaganfall und blieb halbseitig gelähmt zurück. Nach seiner stationären Reha beantragte er Leistungen der Pflegeversicherung. Der Medizinische Dienst stellte in einem ersten Gutachten 48,75 Punkte fest, was Pflegegrad 3 entsprach. Der Mann legte Widerspruch ein und forderte Pflegegrad 4.

Ein zweites Gutachten kam auf 62,5 Punkte, blieb damit aber ebenfalls unter der Marke von 70 Punkten, ab der Pflegegrad 4 beginnt. Der Betroffene zog vor das Sozialgericht Schwerin. Dort wurde ein drittes Gutachten eingeholt, diesmal mit einer Untersuchung direkt im häuslichen Umfeld des Klägers. Ergebnis: 66,25 Gesamtpunkte, zusammengesetzt aus 7,5 Punkten für Mobilität, 20 Punkten für Selbstversorgung, 15 Punkten für krankheits- und therapiebedingte Anforderungen sowie 11,25 Punkten für die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Auch das reichte nicht.

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Warum feste Punktegrenzen keinen Spielraum lassen

Die Einstufung in einen Pflegegrad richtet sich nach § 15 SGB XI. Pflegegrad 3 gilt von 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkten, Pflegegrad 4 beginnt exakt bei 70 Punkten. Eine Kulanzregelung oder Aufrundung bei knappem Verfehlen der Grenze sieht das Gesetz nicht vor, wie sich aus dem Gesetzestext zu § 15 SGB XI ergibt. Selbst 69,9 Punkte würden weiterhin Pflegegrad 3 bedeuten.

Vor dem Sozialgericht Schwerin argumentierte der Mann, er sei bei vielen Alltagsverrichtungen fast vollständig auf fremde Hilfe angewiesen. Die Richter sahen das anders und verwiesen darauf, dass er seine linke Hand einsetzen und dadurch bei verschiedenen Tätigkeiten mithelfen könne. Der Mann legte daraufhin Berufung beim Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern ein.

Vier Gutachten, ein Ergebnis

Auch die zweite Instanz bestätigte die Entscheidung. Die Richter betonten, dass mittlerweile vier fachliche Gutachten vorlägen und keines davon die für Pflegegrad 4 nötigen 70 Punkte erreicht habe. Dabei beließen sie es nicht bei einer reinen Punkterechnung, sondern prüften, ob wesentliche Einschränkungen in den Gutachten übersehen oder zu niedrig bewertet worden waren. Belege dafür fanden sich nicht.

Im Gegenteil: Die vom Kläger selbst eingereichten medizinischen Unterlagen widersprachen seiner Darstellung teilweise. Ein Reha-Entlassungsbericht beschrieb, dass er Transfers eigenständig durchführen konnte, nur geringe Probleme bei der Körperpflege hatte und mit einem Rollator bis zu 350 Meter zurücklegen sowie Treppen ohne Unterstützung bewältigen konnte. Ein Krankenhausbericht attestierte ein uneingeschränktes Geh- und Stehvermögen. Die Richter hielten einzelne Bewertungen in den Gutachten sogar eher für zu hoch als für zu niedrig angesetzt.

Was der Unterschied finanziell bedeutet

Der Abstand zwischen den beiden Pflegegraden ist finanziell erheblich. Bei häuslicher Pflege beträgt das Pflegegeld für Pflegegrad 3 im Jahr 2026 monatlich 599 Euro, für Pflegegrad 4 sind es 800 Euro. Das entspricht einer Differenz von 201 Euro im Monat und 2.412 Euro im Jahr. Die aktuellen Sätze gelten seit der letzten Anpassung zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent unverändert fort. Eine automatische Erhöhung ist frühestens zum 1. Januar 2028 vorgesehen, wie Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit zu den Pflegeleistungen zeigen. Für Betroffene, die knapp unter einer höheren Stufe liegen, bleibt der finanzielle Anreiz für eine sorgfältige Prüfung der Gutachten also bestehen.

PflegegradPunkteschwellePflegegeld 2026 (häusliche Pflege)
Pflegegrad 2ab 27 bis unter 47,5 Punkten347 Euro
Pflegegrad 3ab 47,5 bis unter 70 Punkten599 Euro
Pflegegrad 4ab 70 bis unter 90 Punkten800 Euro
Pflegegrad 5ab 90 Punkten990 Euro

Sechs Module entscheiden über den Pflegegrad

Das Begutachtungsinstrument des Medizinischen Dienstes bewertet sechs Bereiche: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, den Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Die Module fließen unterschiedlich gewichtet in die Gesamtpunktzahl ein. Gerade bei knappen Ergebnissen kann eine falsch oder unvollständig bewertete Alltagstätigkeit über den Pflegegrad entscheiden, etwa wenn Hilfebedarf beim Waschen, Anziehen oder bei der Medikamenteneinnahme im Gutachten nicht erfasst wurde. Der bloße Hinweis auf einen geringen Punkteabstand reicht dafür laut Gericht jedoch ausdrücklich nicht aus, es braucht einen konkret benennbaren Bewertungsfehler.

Häufige Fragen zum Fall

Wird bei 66,25 Punkten automatisch auf Pflegegrad 4 aufgerundet?

Nein. Das Gesetz sieht keine Aufrundung vor. Pflegegrad 4 beginnt erst bei exakt 70 Gesamtpunkten, unabhängig davon, wie knapp diese Grenze verfehlt wird.

Warum haben vier verschiedene Gutachten zu unterschiedlichen Ergebnissen geführt?

Jede Begutachtung erfolgt eigenständig und kann je nach Tagesform, Untersuchungssituation und Einschätzung des Gutachters leicht abweichen. Entscheidend war am Ende aber, dass keines der vier Gutachten die 70-Punkte-Schwelle erreichte.

Lohnt sich ein Widerspruch, wenn nur wenige Punkte zur nächsten Stufe fehlen?

Ein Widerspruch kann sich lohnen, wenn sich ein konkreter Bewertungsfehler im Gutachten nachweisen lässt, etwa ein übersehener Hilfebedarf. Der geringe Punkteabstand allein reicht nach der Rechtsprechung nicht als Begründung aus.

Wie groß ist der finanzielle Unterschied zwischen Pflegegrad 3 und 4?

2026 liegt das monatliche Pflegegeld bei häuslicher Pflege für Pflegegrad 3 bei 599 Euro und für Pflegegrad 4 bei 800 Euro. Das ergibt eine Differenz von 201 Euro monatlich beziehungsweise 2.412 Euro im Jahr.

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