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Minijob für Rentner 2025: So nutzen Sie die neuen Regeln für Ihr Plus zur Rente!

Minijobs sind für Rentner eine beliebte Möglichkeit, die Rente steuerfrei aufzubessern – aber es gibt auch wichtige Regeln! In unserem Ratgeber klären wir, worauf Sie 2025 achten müssen: Von gesetzlichen Verdienstgrenzen über Sozialversicherungs- und Steuerfragen bis hin zu Fallstricken bei mehreren Minijobs. Erfahren Sie alles Wissenswerte – fundiert recherchiert, kompakt und praxisnah. Der Artikel stammt von Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.

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Autor: Chef-Redakteur Experte: Chef-Redakteur

Ein Minijob bietet Rentnerinnen und Rentnern die Möglichkeit, ihre Altersbezüge gezielt aufzubessern – und das oft steuerfrei sowie flexibel. Mit der Anhebung der Verdienstgrenze und des Mindestlohns zum 1. Januar 2025 ergeben sich neue Chancen, aber auch einige Fallstricke. Im folgenden Expertenartikel erfahren Sie, welche zentralen rechtlichen und steuerlichen Aspekte Sie beim Minijob im Ruhestand kennen sollten.

Die wichtigsten Neuerungen 2025 für Rentner mit Minijob

Zum 1. Januar 2025 steigt die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs auf 556 Euro. Das entspricht einem jährlichen Maximalverdienst von 6.672 Euro. Damit können Rentnerinnen und Rentner ihre Einkünfte weiter aufbessern, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden oder Steuern abführen zu müssen – sofern der Verdienst innerhalb der Grenze bleibt (siehe auch Informationen der Minijob-Zentrale zu aktuellen Verdienstgrenzen).
Parallel steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro/Stunde. Die maximale Arbeitszeit pro Monat beträgt bei Einhaltung der Verdienstgrenze etwa 43 Stunden.

Welche Minijob-Arten gibt es für Rentner?

1. Geringfügig entlohnter Minijob:
Hierbei darf im Monatsdurchschnitt die 556-Euro-Grenze nicht überschritten werden – unabhängig davon, ob regelmäßig oder saisonal gearbeitet wird.

2. Kurzfristiger Minijob:
Dieser ist auf maximal 70 Arbeitstage oder 3 Monate im Kalenderjahr begrenzt, die Verdiensthöhe ist dabei egal. Sozialversicherungsbeiträge fallen bei kurzfristigen Minijobs nicht an.

Steuerliche Aspekte beim Minijob für Rentner

Für Minijobs gilt grundsätzlich die Pauschalversteuerung: Der Arbeitgeber führt pauschal 2% Lohnsteuer (inkl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) ab. Für Rentnerinnen und Rentner spielt diese Steuer in der eigenen Steuererklärung keine Rolle. Erst wenn mehrere Jobs parallel ausgeübt und/oder Obergrenzen deutlich überschritten werden, könnten steuerliche Pflichten auftauchen.

Sozialversicherungspflicht: Das gilt im Ruhestand

Altersvollrentner:
Wer die reguläre Altersgrenze erreicht hat, ist in Minijobs von der Rentenversicherungspflicht befreit. Arbeitgeber zahlen aber weiterhin ihren Beitragsanteil. Falls Sie freiwillig auf die Versicherungsfreiheit verzichten, können Minijobs dennoch zu einer minimalen Erhöhung der gesetzlichen Rente beitragen.

Teilrentner:
Diese Gruppe ist grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und kann sich auf Antrag befreien lassen. Für sie gelten auch gesonderte Hinzuverdienstgrenzen.

Weitere Sozialversicherungen wie Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind für Minijobber grundsätzlich kein Thema, solange die Verdienstgrenze nicht überschritten wird.

Hinzuverdienstgrenzen je nach Rentenart

  • Altersvollrentner (nach Erreichen der Regelaltersgrenze):
    Beliebig hinzuverdienen, solange die Minijob-Grenze eingehalten wird, steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Teilrente/Erwerbsminderungsrente:
    Für Empfänger einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gilt eine eigene, deutlich höhere jährliche Hinzuverdienstgrenze (2025: mindestens 39.322 Euro).
  • Hinterbliebenenrente:
    Hier wird der Zuverdienst überprüft: Für das Jahr 2025 liegt der Freibetrag z.B. bei monatlich 1.038,05 Euro, mit Erhöhungen bei Kindern.

Darf ich mehrere Minijobs kombinieren?

Mehrere Minijobs sind für Rentner grundsätzlich erlaubt. Allerdings werden die Verdienste zusammengerechnet. Übersteigt die Gesamtsumme die 556-Euro-Grenze monatlich, werden sie sozialversicherungspflichtig – und gelten dann nicht mehr als Minijob.

Arbeitsrechtliche Besonderheiten

Selbst im Minijob gilt das Arbeitsrecht:

  • Mindestlohnpflicht
  • Anspruch auf bezahlten Urlaub
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Kündigungsschutz

Stolperfallen: Worauf Rentner besonders achten sollten

  • Die strikte Einhaltung der Verdienstgrenze – eine Überschreitung führt zur vollen Sozialversicherungspflicht!
  • Meldung aller Einkommen an die Deutsche Rentenversicherung und ggf. an das Finanzamt.
  • Sorgfältige Prüfung, wie sich ein Minijob mit Rentenart und Hinzuverdienstgrenze verträgt.

Fazit des Vereins Für soziales Leben e. V.

Ein Minijob bleibt für Rentner eine attraktive Gelegenheit, flexibel und steueroptimiert dazu zu verdienen. Die neuen Regeln für 2025 bieten dafür mehr Spielraum als je zuvor. Entscheidend bleibt, die gesetzlichen Grenzen und Besonderheiten für Rentner zu beachten. Informieren Sie sich sorgfältig, um Ihren Zuverdienst sorgenfrei zu genießen – und lassen Sie sich bei Unsicherheiten von Experten beraten. Ihr Verein Für soziales Leben e. V.

Wichtige Quellen:

  • Minijob-Zentrale
  • Deutsche Rentenversicherung
  • VLH Steuertipps
  • Bundesregierung

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