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Minijobs 2026: So werden mehrere geringfügige Beschäftigungen abgerechnet

Erfahre exklusiv, wie mehrere Minijobs 2025 behandelt werden – transparent, praxisnah und verständlich auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.

Minijobs bleiben ein beliebtes Arbeitsmodell dank sozialrechtlicher Privilegien. Doch was passiert, wenn mehrere Minijobs zusammenkommen? Dieser Artikel erläutert, wie 2026 die Minijob-Regelungen greifen und ob die Abrechnung über die Minijob-Zentrale erfolgt .

Was gilt als Minijob in 2026?

Minijobs sind arbeitsrechtlich geringfügige Beschäftigungen. Die monatliche Verdienstgrenze liegt seit Januar 2025 bei genau 556 Euro. Liegt der Verdienst dauerhaft darunter, entstehen keine Sozialversicherungsbeiträge – von wenigen Ausnahmen abgesehen .

Wer nur einen Minijob ausübt, ist grundsätzlich von der Sozialversicherungspflicht befreit. Es gelten besondere Regeln zur Rentenversicherung; Arbeitnehmer können sich dort auf Antrag befreien lassen .

Mehrere Minijobs: Was ist erlaubt?

Im Gesetz ist klar geregelt, dass mehrere Minijobs gleichzeitig zulässig sind. Die Minijob-Grenze von 556 Euro gilt allerdings für das gesamte Monatseinkommen aus allen Minijobs zusammen. Wer mehrere Beschäftigungen hat, muss genau rechnen .

Das bedeutet: Übersteigen die addierten Verdienste aus allen Minijobs die Grenze, werden die Arbeitsverhältnisse sozialversicherungspflichtig. Die Ausnahme gilt nur, wenn zusätzlich ein sozialversicherungspflichtiger Hauptjob besteht .

Abrechnung: Die Rolle der Minijob-Zentrale

Die Minijob-Zentrale ist bundesweit die zentrale Einzugsstelle für alle geringfügigen Beschäftigungen. Arbeitgeber müssen die Beschäftigten dort anmelden und pauschale Abgaben entrichten .

Alle Minijobs – ob einzeln oder kombiniert – werden über die Minijob-Zentrale abgerechnet, solange die Grenzen eingehalten werden. Bei Überschreitung erfolgt die Meldung an die gesetzliche Sozialversicherung .

Welche Abgaben fallen bei Minijobs an?

Für Arbeitnehmer entstehen geringe Abgaben, häufig nur zur Rentenversicherung. Arbeitgeber zahlen pauschale Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung sowie zur Lohnsteuer .

Bei mehreren Minijobs steigen die Abgaben entsprechend, wenn die Grenze von 556 Euro überschritten wird. Dann fallen die vollen Sozialversicherungsbeiträge an .

Besondere Regeln für Haushaltsnahe Minijobs

Wer in Privathaushalten arbeitet, profitiert von vereinfachten Meldeverfahren. Die Minijob-Zentrale nimmt auch hier alle Meldungen entgegen. Es gelten ebenfalls die Einkommensgrenze und Abgaberegelungen .

Was passiert bei Überschreitung der Einkommensgrenze?

Wird die monatliche Grenze auch nur temporär überschritten, werden aus den Minijobs sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen. Die Meldung erfolgt dann direkt an die Krankenkasse und andere Sozialversicherungsträger .

Die Minijob-Zentrale gibt regelmäßig Hinweise und informiert Arbeitgeber und Beschäftigte über Änderungen .

Praktische Beispiele aus dem Alltag

  • Arbeitnehmer mit zwei Minijobs à 300 Euro: Die Gesamtvergütung liegt bei 600 Euro; beide werden sozialversicherungspflichtig .
  • Arbeitnehmer mit einem Minijob und einem Hauptjob: Nur der Minijob bleibt geringfügig, wenn unter 556 Euro monatlich 2026 steigt die Grenze auf 603 Euro .
  • Drei Minijobs zu je 180 Euro: Zusammen 540 Euro, bleiben geringfügig und werden über die Minijob-Zentrale abgerechnet .

FAQ: Häufige Fragen zu mehreren Minijobs

Darf ich mehrere Minijobs haben?

Ja. Die Gesamteinkommensgrenze von 556 Euro muss eingehalten werden .

Werden alle Minijobs einzeln oder zusammen gemeldet?

Alle werden an die Minijob-Zentrale gemeldet. Die Arbeitgeber sind zur Anmeldung verpflichtet .

Was passiert, wenn die Grenze überschritten wird?

Alle Minijobs werden sozialversicherungspflichtig und an die Sozialversicherung weitergemeldet .

Ändern sich die Abgaben, wenn ich mehrere Minijobs habe?

Die Pauschalbeiträge bleiben, solange die Grenze gilt. Wird sie überschritten, gelten die normalen Sozialversicherungssätze .

Kann ich einen Minijob als Rentner ausüben?

Ja, aber auch hier muss die Einkommensgrenze beachtet werden .

Wie werden Minijobs bei Urlaub und Krankheit behandelt?

Lohnfortzahlung kann gewährt werden, sofern arbeitsrechtliche Voraussetzungen vorliegen .

Rechtlicher Hintergrund und aktuelle Gesetzeslage

Die Regelungen basieren auf § 8 Sozialgesetzbuch IV (SGB IV) und werden jährlich angepasst. Die Minijob-Zentrale informiert laufend und passt Verfahren und Grenzen dem Gesetzesstand an .

Die aktuelle Verdienstgrenze wurde Anfang 2025 auf 556 Euro angehoben und steigt 2026 auf 603 Euro. Diese ist bindend für alle geringfügigen Beschäftigungen .

Hinweise für Betroffene

Die Minijob-Zentrale bietet umfangreiche Informationsportale und persönliche Beratung. Sämtliche Anmeldungen werden digital übermittelt. Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber haben jederzeit Einblick in die abgerechneten Beträge .

Wer mehrere Minijobs ausübt, sollte regelmäßig überprüfen, ob die Einkommensgrenzen eingehalten werden. Rückmeldungen der Minijob-Zentrale erfolgen meist automatisch .

Tipps für die Praxis

  • Bei mehreren Minijobs: Monatseinkommen immer addieren.
  • Bei Überschreitung sofort Arbeitgeber informieren.
  • Bei Fragen die Beratung der Minijob-Zentrale in Anspruch nehmen.
  • Alle Beschäftigungen genau dokumentieren – besonders bei schwankendem Einkommen .

Auswirkungen auf Sozialversicherung und Steuern

Die Sozialversicherungsfreiheit gilt nur bis zur Höchstgrenze. Ab dann müssen alle Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden .

Auch steuerrechtlich ist darauf zu achten: Die Lohnsteuerpauschale greift nur bei geringfügiger Beschäftigung und wird von jedem Arbeitgeber gesondert abgeführt .

Besonderheiten: Minijob & Hauptberuf

Ist einer der Jobs sozialversicherungspflichtig (z. B. Teilzeit oder Vollzeit), bleibt ein zusätzlicher Minijob weiterhin sozialversicherungsfrei, wenn er die Grenze nicht überschreitet. Weitere zusätzliche Minijobs werden dann mit dem Hauptberuf zusammengerechnet und sind voll sozialversicherungspflichtig .

Wichtige Änderungen

Die Erhöhung der Verdienstgrenze 2026 auf 603 Euro betrifft alle neuen und bestehenden Minijobs. Wer mehrere geringfügige Beschäftigungen plant oder ausübt, sollte sich unbedingt über die Auswirkungen informieren .

Die Minijob-Zentrale hat ihre Melde- und Auskunftsverfahren vereinfacht und bietet jetzt digitale Services für schnelle Abrechnung .

Fazit

Wer mehrere Minijobs ausübt, muss die Gesamteinkommensgrenze im Auge behalten. Die Abrechnung erfolgt zentral über die Minijob-Zentrale. Die aktuelle Grenze von 556 Euro in 2025 gilt für alle Beschäftigungen zusammen. Bei Überschreitung entstehen volle Sozialversicherungsbeiträge. Rechtsgrundlage ist das SGB IV und aktuelle Hinweise der Minijob-Zentrale .

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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