Minijobs bleiben ein beliebtes Arbeitsmodell dank sozialrechtlicher Privilegien. Doch was passiert, wenn mehrere Minijobs zusammenkommen? Dieser Artikel erläutert, wie 2026 die Minijob-Regelungen greifen und ob die Abrechnung über die Minijob-Zentrale erfolgt .
Was gilt als Minijob in 2026?
Minijobs sind arbeitsrechtlich geringfügige Beschäftigungen. Die monatliche Verdienstgrenze liegt seit Januar 2025 bei genau 556 Euro. Liegt der Verdienst dauerhaft darunter, entstehen keine Sozialversicherungsbeiträge – von wenigen Ausnahmen abgesehen .
Wer nur einen Minijob ausübt, ist grundsätzlich von der Sozialversicherungspflicht befreit. Es gelten besondere Regeln zur Rentenversicherung; Arbeitnehmer können sich dort auf Antrag befreien lassen .
Mehrere Minijobs: Was ist erlaubt?
Im Gesetz ist klar geregelt, dass mehrere Minijobs gleichzeitig zulässig sind. Die Minijob-Grenze von 556 Euro gilt allerdings für das gesamte Monatseinkommen aus allen Minijobs zusammen. Wer mehrere Beschäftigungen hat, muss genau rechnen .
Das bedeutet: Übersteigen die addierten Verdienste aus allen Minijobs die Grenze, werden die Arbeitsverhältnisse sozialversicherungspflichtig. Die Ausnahme gilt nur, wenn zusätzlich ein sozialversicherungspflichtiger Hauptjob besteht .
Abrechnung: Die Rolle der Minijob-Zentrale
Die Minijob-Zentrale ist bundesweit die zentrale Einzugsstelle für alle geringfügigen Beschäftigungen. Arbeitgeber müssen die Beschäftigten dort anmelden und pauschale Abgaben entrichten .
Alle Minijobs – ob einzeln oder kombiniert – werden über die Minijob-Zentrale abgerechnet, solange die Grenzen eingehalten werden. Bei Überschreitung erfolgt die Meldung an die gesetzliche Sozialversicherung .
Welche Abgaben fallen bei Minijobs an?
Für Arbeitnehmer entstehen geringe Abgaben, häufig nur zur Rentenversicherung. Arbeitgeber zahlen pauschale Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung sowie zur Lohnsteuer .
Bei mehreren Minijobs steigen die Abgaben entsprechend, wenn die Grenze von 556 Euro überschritten wird. Dann fallen die vollen Sozialversicherungsbeiträge an .
Besondere Regeln für Haushaltsnahe Minijobs
Wer in Privathaushalten arbeitet, profitiert von vereinfachten Meldeverfahren. Die Minijob-Zentrale nimmt auch hier alle Meldungen entgegen. Es gelten ebenfalls die Einkommensgrenze und Abgaberegelungen .
Was passiert bei Überschreitung der Einkommensgrenze?
Wird die monatliche Grenze auch nur temporär überschritten, werden aus den Minijobs sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen. Die Meldung erfolgt dann direkt an die Krankenkasse und andere Sozialversicherungsträger .
Die Minijob-Zentrale gibt regelmäßig Hinweise und informiert Arbeitgeber und Beschäftigte über Änderungen .
Praktische Beispiele aus dem Alltag
- Arbeitnehmer mit zwei Minijobs à 300 Euro: Die Gesamtvergütung liegt bei 600 Euro; beide werden sozialversicherungspflichtig .
- Arbeitnehmer mit einem Minijob und einem Hauptjob: Nur der Minijob bleibt geringfügig, wenn unter 556 Euro monatlich 2026 steigt die Grenze auf 603 Euro .
- Drei Minijobs zu je 180 Euro: Zusammen 540 Euro, bleiben geringfügig und werden über die Minijob-Zentrale abgerechnet .
FAQ: Häufige Fragen zu mehreren Minijobs
Darf ich mehrere Minijobs haben?
Ja. Die Gesamteinkommensgrenze von 556 Euro muss eingehalten werden .
Werden alle Minijobs einzeln oder zusammen gemeldet?
Alle werden an die Minijob-Zentrale gemeldet. Die Arbeitgeber sind zur Anmeldung verpflichtet .
Was passiert, wenn die Grenze überschritten wird?
Alle Minijobs werden sozialversicherungspflichtig und an die Sozialversicherung weitergemeldet .
Ändern sich die Abgaben, wenn ich mehrere Minijobs habe?
Die Pauschalbeiträge bleiben, solange die Grenze gilt. Wird sie überschritten, gelten die normalen Sozialversicherungssätze .
Kann ich einen Minijob als Rentner ausüben?
Ja, aber auch hier muss die Einkommensgrenze beachtet werden .
Wie werden Minijobs bei Urlaub und Krankheit behandelt?
Lohnfortzahlung kann gewährt werden, sofern arbeitsrechtliche Voraussetzungen vorliegen .
Rechtlicher Hintergrund und aktuelle Gesetzeslage
Die Regelungen basieren auf § 8 Sozialgesetzbuch IV (SGB IV) und werden jährlich angepasst. Die Minijob-Zentrale informiert laufend und passt Verfahren und Grenzen dem Gesetzesstand an .
Die aktuelle Verdienstgrenze wurde Anfang 2025 auf 556 Euro angehoben und steigt 2026 auf 603 Euro. Diese ist bindend für alle geringfügigen Beschäftigungen .
Hinweise für Betroffene
Die Minijob-Zentrale bietet umfangreiche Informationsportale und persönliche Beratung. Sämtliche Anmeldungen werden digital übermittelt. Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber haben jederzeit Einblick in die abgerechneten Beträge .
Wer mehrere Minijobs ausübt, sollte regelmäßig überprüfen, ob die Einkommensgrenzen eingehalten werden. Rückmeldungen der Minijob-Zentrale erfolgen meist automatisch .
Tipps für die Praxis
- Bei mehreren Minijobs: Monatseinkommen immer addieren.
- Bei Überschreitung sofort Arbeitgeber informieren.
- Bei Fragen die Beratung der Minijob-Zentrale in Anspruch nehmen.
- Alle Beschäftigungen genau dokumentieren – besonders bei schwankendem Einkommen .
Auswirkungen auf Sozialversicherung und Steuern
Die Sozialversicherungsfreiheit gilt nur bis zur Höchstgrenze. Ab dann müssen alle Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden .
Auch steuerrechtlich ist darauf zu achten: Die Lohnsteuerpauschale greift nur bei geringfügiger Beschäftigung und wird von jedem Arbeitgeber gesondert abgeführt .
Besonderheiten: Minijob & Hauptberuf
Ist einer der Jobs sozialversicherungspflichtig (z. B. Teilzeit oder Vollzeit), bleibt ein zusätzlicher Minijob weiterhin sozialversicherungsfrei, wenn er die Grenze nicht überschreitet. Weitere zusätzliche Minijobs werden dann mit dem Hauptberuf zusammengerechnet und sind voll sozialversicherungspflichtig .
Wichtige Änderungen
Die Erhöhung der Verdienstgrenze 2026 auf 603 Euro betrifft alle neuen und bestehenden Minijobs. Wer mehrere geringfügige Beschäftigungen plant oder ausübt, sollte sich unbedingt über die Auswirkungen informieren .
Die Minijob-Zentrale hat ihre Melde- und Auskunftsverfahren vereinfacht und bietet jetzt digitale Services für schnelle Abrechnung .
Fazit
Wer mehrere Minijobs ausübt, muss die Gesamteinkommensgrenze im Auge behalten. Die Abrechnung erfolgt zentral über die Minijob-Zentrale. Die aktuelle Grenze von 556 Euro in 2025 gilt für alle Beschäftigungen zusammen. Bei Überschreitung entstehen volle Sozialversicherungsbeiträge. Rechtsgrundlage ist das SGB IV und aktuelle Hinweise der Minijob-Zentrale .