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Minijob trotz Krankmeldung und Rentenantrag: Wie viel Arbeit ist noch erlaubt?

Chronisch krank, im Bürgergeld-Bezug und aus der Arbeitsvermittlung raus – doch die Angst bleibt: Reicht das Geld wirklich? Der Artikel zeigt, wann ein Minijob trotz Krankmeldung und Rentenantrag erlaubt ist, ohne die Erwerbsminderungsrente zu gefährden.

Wer monatelang krankgeschrieben ist, im Bürgergeld-Bezug steckt und auf die Entscheidung über die volle Erwerbsminderungsrente wartet, lebt im Dauerstress. Die Angst: Ein falscher Schritt – etwa ein Minijob – könnte nicht nur die Krankengeschichte infrage stellen, sondern am Ende auch die Rente kosten. Gleichzeitig reicht Bürgergeld oft nicht, um alle laufenden Kosten zu stemmen. Genau in diesem Spannungsfeld zwischen Existenzdruck, Gesundheitsrisiko und strengen Sozialrechtsregeln soll dieser Artikel Orientierung geben – alle Infos findet man hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V.​

Wenn Krankmeldung, Bürgergeld und Rentenantrag zusammenkommen

Wer Bürgergeld erhält, gilt grundsätzlich als erwerbsfähig und muss dem Arbeitsmarkt mindestens drei Stunden täglich zur Verfügung stehen.​
Bei längerer Arbeitsunfähigkeit ruhen Vermittlung und Eingliederungsdruck, das Jobcenter prüft aber weiterhin die Erwerbsfähigkeit – häufig verbunden mit der Empfehlung, einen EM-Rentenantrag zu stellen.​

Mit dem Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente beginnt ein zweigleisiger Prozess.​
Die Rentenversicherung prüft medizinisch, ob weniger als drei Stunden tägliche Arbeitsfähigkeit vorliegen, während das Jobcenter absichert, dass bis zur Entscheidung weiter Leistungen fließen.​

Rechtlicher Kern: Die „magischen“ drei Stunden

Nach Rentenrecht liegt volle Erwerbsminderung vor, wenn jemand unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten kann.​
Erst wenn diese Grenze dauerhaft unterschritten wird, kommt eine volle Erwerbsminderungsrente in Betracht, ansonsten bleiben Teil-EM-Rente oder weiter Bürgergeld die Regel.​

Sozialverbände betonen deshalb regelmäßig, wie wichtig diese Drei-Stunden-Grenze für alle Entscheidungen rund um EM-Rente und Nebenjob ist.​
Der SoVD Schleswig-Holstein erklärte etwa, bis knapp unter drei Stunden täglicher Arbeit sei selbst neben voller EM-Rente grundsätzlich eine Beschäftigung möglich, solange die gesundheitliche Situation das hergibt.​

Arbeitsunfähigkeit: Was ist überhaupt erlaubt?

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bedeutet nicht, dass jede Tätigkeit verboten ist.​
Zulässig ist, was den Gesundheitszustand nicht verschlechtert, die Genesung nicht verzögert und das vom Arzt bescheinigte Leistungsbild nicht konterkariert – etwa leichte, flexible Tätigkeiten, wenn dies medizinisch plausibel ist.​

Gegen-Hartz.de betonte in einem Beitrag, dass bei Arbeitsunfähigkeit nur solche Jobs infrage kommen, die „die Genesung nicht gefährden“ und zur ärztlichen Diagnose passen.​
Wer im Krankenschein schwer körperlich eingeschränkt ist, sollte daher keine körperlich belastende Tätigkeit aufnehmen – sonst drohen Rückfragen von Krankenkasse, Jobcenter und Rentenversicherung.​

Minijob im Bürgergeld-Bezug: Grundsätzlich erlaubt

Bürgergeld-Beziehende dürfen grundsätzlich einen Minijob ausüben.​
Vom Minijob-Einkommen bleiben 100 Euro pauschal anrechnungsfrei, darüber hinaus gelten gestaffelte Freibeträge, die das Jobcenter bei der Leistungsberechnung berücksichtigt.​

Die Minijob-Zentrale weist darauf hin, dass ein Minijob bis zur Geringfügigkeitsgrenze möglich ist, gleichzeitig aber Sozialleistungen teilweise gekürzt werden können.​
Für Bürgergeld-Beziehende mit Minijob zahlt das Jobcenter in vielen Fällen zusätzlich Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung, sofern nicht auf die Rentenversicherungspflicht verzichtet wird.​

Knackpunkt: Krankmeldung, Minijob und Rentenantrag

Besonders heikel wird es, wenn jemand während bestehender Arbeitsunfähigkeit und laufendem EM-Rentenantrag einen Minijob beginnen oder fortsetzen will.​
Denn die tatsächliche Arbeitsleistung kann von Rentenversicherung, Krankenkasse und Jobcenter als Indiz gewertet werden, wie belastbar die betroffene Person wirklich ist.​

Sozialverbände warnen: Wer regelmäßig deutlich mehr arbeitet, als im EM-Verfahren behauptet oder ärztlich attestiert wurde, riskiert Zweifel an der vollen Erwerbsminderung.​
Rentenbescheid24 etwa hob hervor, dass bei Überschreiten von etwa 15 Wochenstunden die Deutsche Rentenversicherung sehr genau prüfen wird, ob nicht nur eine teilweise statt einer vollen Erwerbsminderung vorliegt.​

Ist ein Minijob mit weniger als drei Stunden täglich möglich?

Die entscheidende Frage vieler Betroffener lautet: „Darf trotz Krankschreibung und EM-Rentenantrag ein Minijob mit weniger als drei Stunden täglich ausgeübt werden?“​
Aus rentenrechtlicher Sicht gilt: Eine Tätigkeit unterhalb der Drei-Stunden-Grenze ist mit der Annahme voller Erwerbsminderung grundsätzlich vereinbar, wenn sie gesundheitlich realistisch ist.​

Der SoVD Schleswig-Holstein verdeutlichte dies in einer Stellungnahme: Wer maximal knapp unter drei Stunden pro Tag arbeitet, gefährdet die volle EM-Rente in der Regel nicht, sofern Hinzuverdienstgrenzen und medizinische Vorgaben eingehalten werden.​
Entscheidend ist, dass Einkommen und Stundenumfang dokumentiert und offen gegenüber der Rentenversicherung und dem Jobcenter kommuniziert werden.​

Minijob während des Rentenverfahrens: Risiken und Fallstricke

Während des laufenden EM-Rentenverfahrens bewertet die Deutsche Rentenversicherung jede dokumentierte Tätigkeit als Hinweis auf die tatsächliche Leistungsfähigkeit.​
Wer regelmäßig arbeitet, sendet damit ein Signal, das im Widerspruch zur behaupteten vollen Erwerbsminderung stehen kann – insbesondere bei größeren Stundenzahlen oder körperlich anstrengenden Tätigkeiten.​

Rentenberater weisen darauf hin, dass bereits ein formal kleiner Minijob problematisch wird, wenn in der Praxis über viele Monate hinweg deutlich mehr gearbeitet als vertraglich vereinbart wird.​
In solchen Fällen kann es passieren, dass die DRV nur eine teilweise EM-Rente anerkennt oder die volle Rente nach Aktenlage ablehnt.​

Einkommen, Freibeträge und Hinzuverdienstgrenzen

Beim Bürgergeld gilt für Minijobs ein Grundfreibetrag von 100 Euro monatlich, darüber hinaus bleiben weitere Teile des Nettoverdienstes je nach Höhe anrechnungsfrei.​
Die Minijob-Zentrale und Fachportale wie Hartz4Widerspruch.de erläuterten, dass sich ein 520-Euro-Job trotz Anrechnung häufig lohnt, weil ein Teil des Gehalts zusätzlich zum Bürgergeld verbleibt.​

Neben der EM-Rente gilt seit 2025 eine deutlich angehobene jährliche Hinzuverdienstgrenze, sodass auch Minijobs meist rentenunschädlich bleiben.​
Nach Angaben der Bundesregierung können Beziehende einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit seit Januar 2025 spürbar mehr hinzuverdienen, ohne dass die Rente komplett entfällt.​

Tabelle: Typische Konstellationen im Überblick

KonstellationLeistungsträgerArbeitsfähigkeit nach DefinitionMinijob grundsätzlich möglich?Zentrale Grenze / Besonderheit
Bürgergeld, arbeitsfähigJobcenterMindestens 3 Stunden täglichJa, bis Minijob-Grenze, mit Anrechnung100 Euro Grundfreibetrag, weitere gestaffelte Freibeträge ​
Bürgergeld, länger krankgeschrieben, ohne EM-RenteJobcenterAktuell arbeitsunfähig, Erwerbsfähigkeit noch zu klärenMöglich, wenn ärztlich vertretbar und Genesung nicht gefährdetTätigkeit muss mit Krankheitsbild vereinbar sein, sonst Risiko für AU-Glaubwürdigkeit ​
Bürgergeld und laufender Antrag auf volle EM-RenteJobcenter / DRVBehauptet: unter 3 Stunden täglichMöglich, wenn real unter 3 Stunden und medizinisch plausibelJede Tätigkeit wird als Hinweis zur Leistungsfähigkeit gewertet, sorgfältig dokumentieren ​
Volle EM-Rente (ohne Bürgergeld)DRVUnter 3 Stunden täglichJa, typischerweise bis knapp unter 3 Stunden, mit HinzuverdienstgrenzeMaximal ca. 15 Stunden wöchentlich, Hinzuverdienstgrenze maßgeblich ​
Teilweise EM-Rente plus ergänzendes BürgergeldDRV / JobcenterZwischen 3 und unter 6 Stunden täglichJa, auch sozialversicherungspflichtige Teilzeit möglichJobcenter darf nur in Teilzeit vermitteln, Hinzuverdienst beeinflusst ergänzendes Bürgergeld ​

Wie die Rentenversicherung Stundenzahlen bewertet

Die Rentenversicherung arbeitet stark mit der Wochenstundengrenze von rund 15 Stunden, die in vielen Fachbeiträgen als Orientierungsgröße für volle EM-Rente genannt wird.​
Wer dauerhaft darüber liegt, erfüllt aus Sicht der Verwaltung eher die Voraussetzungen für eine teilweise Erwerbsminderung.​

Rentenbescheid24 führte aus, dass § 96a SGB VI zwar vor allem Hinzuverdienstgrenzen regelt, die DRV aber zusätzlich immer prüft, wie viele Stunden tatsächlich geleistet werden.​
Wird der Minijob vollständig ausgereizt und faktisch wie eine Teilzeitstelle genutzt, ist eine Kürzung oder Umwandlung der Rente möglich.​

Besonderheit: Bürgergeld oder Grundsicherung bei voller EM?

Wird volle Erwerbsminderung dauerhaft festgestellt, fällt Bürgergeld grundsätzlich weg.​
Stattdessen besteht Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, ergänzt gegebenenfalls um Wohngeld.​

In einem Videobeitrag wurde betont, dass eine volle EM-Rente den Bedarf meist höher deckt als Bürgergeld und zugleich den Druck durch Jobcenter-Maßnahmen beendet.youtube​
Wer nur teilweise erwerbsgemindert ist, kann dagegen zusätzlich Bürgergeld erhalten, bleibt aber grundsätzlich arbeitsvermittelbar im zulässigen Stundenumfang.youtube​​

Kommunikation mit Arzt, Jobcenter und DRV

Wesentlich für einen rechtssicheren Minijob während Krankmeldung und Rentenverfahren ist eine saubere Abstimmung mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt.​
Im Idealfall ist im Attest klar erkennbar, für welche leichten Tätigkeiten und in welchem Stundenumfang noch Belastbarkeit besteht.​

Gegenüber Jobcenter und Rentenversicherung sollte jede Nebentätigkeit vollständig offengelegt werden – inklusive Arbeitsvertrag, Stundenzahl und realer Einsatzzeiten.​
Sozialverbände wie der SoVD raten, sich im Zweifel frühzeitig beraten zu lassen, um keine ungewollten Widersprüche zwischen Aktenlage und tatsächlichem Alltag entstehen zu lassen.​

Praktische Leitlinien für Betroffene

Aus den veröffentlichten Hinweisen von Sozialverbänden, Beratungsstellen und Rentenexperten lassen sich einige Faustregeln ableiten.​
Sie ersetzen zwar keine individuelle Rechtsberatung, können aber helfen, typische Fehler zu vermeiden.

Wichtige Orientierungen:

  • Beschäftigungen nur, wenn sie gesundheitlich vertretbar sind und die Genesung nicht gefährden.​
  • Stundenumfang konsequent unter drei Stunden pro Tag halten, wenn volle Erwerbsminderung angestrebt wird.​
  • Minijob-Einkommen und tatsächliche Arbeitszeiten sauber dokumentieren und offenlegen.​
  • Vor Aufnahme eines Jobs ärztlichen Rat einholen und ggf. Sozialberatung (SoVD, VdK, spezialisierte Beratungsstellen) nutzen.​
  • Keine verdeckten Mehrstunden leisten, die nicht im Vertrag stehen, aber real erbracht werden.​

FAQ: Minijob, Bürgergeld, Krankmeldung und EM-Rente

Darf während einer Krankschreibung überhaupt gearbeitet werden?

Nur, wenn die Tätigkeit den Gesundheitszustand nicht verschlechtert und der ärztlichen Einschätzung entspricht.
Unpassende oder überlastende Tätigkeiten können Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit wecken.

Gefährdet ein Minijob automatisch den Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente?

Nein, aber jede Tätigkeit ist ein Beleg für tatsächliche Leistungsfähigkeit.​
Liegt die Stundenanzahl dauerhaft über den „magischen“ drei Stunden täglich oder rund 15 Stunden wöchentlich, ist eine volle EM-Rente deutlich schwerer durchzusetzen.

Ist ein Minijob mit weniger als drei Stunden täglich während des Rentenantrags möglich?

In vielen Fällen ja, wenn dies ärztlich abgesichert ist und die Tätigkeit leicht genug ist.​
Sozialverbände betonen, dass eine Beschäftigung knapp unterhalb der Drei-Stunden-Grenze in der Regel keine automatische Ablehnung der EM-Rente auslöst.

Wie wirkt sich der Minijob auf das Bürgergeld aus?

100 Euro monatlich bleiben immer anrechnungsfrei, darüber gelten gestaffelte Freibeträge.​
Die Minijob-Zentrale wies darauf hin, dass sich ein Minijob trotz Anrechnung häufig lohnt, weil ein Teil des Einkommens zusätzlich zur Leistung bleibt.

Kann neben voller EM-Rente weiter im Minijob gearbeitet werden?

Ja, wenn weniger als drei Stunden täglich beziehungsweise rund 15 Stunden wöchentlich gearbeitet wird und die Hinzuverdienstgrenze eingehalten wird.​
So der SoVD Schleswig-Holstein, der betonte, dass viele EM-Rentner einen Minijob nutzen, um das Einkommen etwas aufzubessern.

Fazit: Minijob ja – aber streng im Rahmen bleiben

Ein Minijob trotz Krankmeldung und laufendem Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente ist möglich, aber rechtlich und medizinisch ein Balanceakt.​
Wer Bürgergeld bezieht, sollte strikt unter der Drei-Stunden-Grenze bleiben, gesundheitlich passende Tätigkeiten wählen und jede Minute Arbeit transparent machen.

Sozialverbände, Fachportale und Rentenexperten sind sich einig: Entscheidend sind die tatsächliche Belastung, die Ehrlichkeit gegenüber Jobcenter und Rentenversicherung sowie eine gute ärztliche Dokumentation.​
Wer diese Punkte beachtet, kann mit einem vorsichtig dosierten Minijob die finanzielle Lage verbessern, ohne die Chancen auf eine volle Erwerbsminderungsrente unnötig zu gefährden.​

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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