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Ab 2026: Höhere Pendlerpauschale – Doch Geringverdiener bleiben zurück

Mehr Geld für Millionen auf dem Weg zur Arbeit – doch die Gerechtigkeit bleibt auf der Strecke: Wer wenig verdient, wird trotz Reform weiter benachteiligt. Was sich ab 2026 ändert, wer wirklich profitiert und warum die Schwächsten leer ausgehen.

Ab 2026 bringt die Bundesregierung eine spürbare Reform für Berufspendler: Die Pendlerpauschale steigt auf 38 Cent – und das bereits ab dem allerersten Kilometer. Künftig können Millionen Beschäftigte jährlich mehrere Hundert Euro mehr an Fahrtkosten steuerlich absetzen. Für Geringverdiener bleibt die Entlastung jedoch ein Wunschtraum, denn sie profitieren kaum oder gar nicht. Wie die Gesetzespläne aussehen, welches Potenzial sie bieten und warum die Lücke zwischen Arm und Reich dabei weiter klafft – alle Infos finden Sie hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e. V..​

Was ändert sich konkret ab 2026?

Ab dem 1. Januar 2026 gilt für alle Berufspendler ein vereinheitlichter Satz: 38 Cent pro Entfernungskilometer – und das vom ersten Kilometer an. Bislang galt: Für die ersten 20 Kilometer konnten nur 30 Cent angesetzt werden, ab dem 21. Kilometer dann 38 Cent. Die Reform ist Teil der Koalitionsvereinbarungen von CDU, CSU und SPD und wurde im Bundeskabinett beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus – die Länder fordern, dass der Bund die Mehrkosten komplett übernimmt.​

Mehr Netto für Millionen: Wer profitiert?

Die Entlastung kann sich sehen lassen: Je länger der Arbeitsweg, desto größer der finanzielle Vorteil. Laut Bundesfinanzministerium steigt der Steuervorteil um 88 Euro jährlich bei 5 Kilometern Arbeitsweg, um 176 Euro bei 10 Kilometern und um 352 Euro bei 20 Kilometern. Das betrifft vor allem Beschäftigte im ländlichen Raum – eine Zielgruppe, auf die Politik und Interessenvertreter immer wieder hinweisen. Auch Kurzstreckenpendler profitieren deutlich stärker als bisher.​

Beispiel ArbeitswegAlte Pauschale (20 km x 0,30 €)Neue Pauschale (20 km x 0,38 €)Jährlicher Unterschied
10 km660 €836 €176 €
20 km1.320 €1.672 €352 €

Warum gehen Geringverdiener leer aus?

Obwohl die Pendlerpauschale ein Masseninstrument ist, profitieren gerade jene Beschäftigten nicht, die am wenigsten verdienen. Der Grund: Wer so wenig verdient, dass sein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, zahlt keine Einkommensteuer – und kann die Fahrtkosten deshalb auch nicht absetzen. Für diesen Personenkreis existiert zwar die sogenannte Mobilitätsprämie, doch diese greift nur bei mehr als 20 Kilometern Arbeitsweg und beträgt lediglich 14 % der Kürzung.​

Im Klartext: Wer kurze Wege zur Arbeit hat, aber wenig verdient, schaut beim Steuerbonus weiterhin in die Röhre.

Der Bundesrat bremst – Was stillsteht, wenn das Geld im Land fehlt

Die Länder dringen auf zusätzliche Zuschüsse des Bundes, denn sie fürchten massive Einnahmeverluste: Die Steuerausfälle durch die Erhöhung summieren sich auf rund 11,2 Milliarden Euro für die Länder und 1,4 Milliarden Euro für die Kommunen bis 2030, wie der Bundesrat mitteilte. Einigen sich Bund und Länder nicht, könnte das Vorhaben noch kippen – bislang fehlt die finale Zustimmung.​

Welche Bedeutung hat die Pauschale für das Leben in Deutschland?

Die Entlastung durch die neue Pendlerpauschale ist für viele Beschäftigte mehr als nur ein steuerlicher Vorteil. Sie bedeutet gerade vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten und bevorstehender Kindergelderhöhungen mehr Planbarkeit und Sicherheit für Familien. Insbesondere für Pendlerinnen und Pendler aus ländlichen Regionen ist die Pauschale ein bedeutender Ausgleich, wie das Bundesfinanzministerium betont.​

FAQ: Die wichtigsten Fragen zur Pendlerpauschale ab 2026

Ab wann gilt die neue Regelung?

Die neue Pendlerpauschale gilt ab dem 1. Januar 2026 – vorausgesetzt, der Bundesrat stimmt zu.

Betrifft die Reform alle Pendler?

Ja, fast alle Berufstätigen können ab 2026 den erhöhten Satz geltend machen, unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel.

Gilt die Regelung auch rückwirkend?

Nein, die neue Pauschale kann erst ab Steuerjahr 2026 genutzt werden.

Haben Geringverdiener durch die Reform Vorteile?

Nur bedingt. Für Menschen unterhalb des Grundfreibetrags gilt – wie bisher – ausschließlich die Mobilitätsprämie ab 21 km Arbeitsweg. Wer weniger fährt, profitiert nicht.

Kann ich jetzt schon für 2026 planen?

Wer seine Steuervorteile optimal nutzen möchte, sollte die neue Pauschale bereits bei der Lohn- und Steuerplanung für 2026 berücksichtigen. Arbeitgeber und Steuerberater können dazu beraten.

Fazit

Die Anhebung der Pendlerpauschale ab 2026 ist für Millionen Pendler ein echter Lichtblick und kann je nach Strecke für einige Hundert Euro mehr Netto sorgen. Doch trotz breiter Entlastung bleibt der grundsätzliche Konstruktionsfehler: Wer ohnehin wenig verdient, bleibt außen vor. Es ist der Steuerlogik geschuldet – und kein bürokratischer Zufall, wie auch die Bundesregierung und Fachportale immer wieder melden. „Mit der Erhöhung der Pendlerpauschale schaffen wir mehr Gerechtigkeit“, betonte Finanzminister Lars Klingbeil laut pta-in-love.de – doch die soziale Schere wird damit kaum geschlossen.​

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen.

    Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein.

    Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an.

    Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen.

    Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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