Pflege im öffentlichen Dienst: Diese Gehälter zahlen Kliniken und Pflegeheime 2026

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Bis zu 690.000 Pflegekräfte könnten laut dem Statistischen Bundesamt bis 2049 fehlen. Ausgerechnet in dieser Lage tritt seit dem 1. Mai 2026 eine neue Entgelttabelle für rund 560.000 Pflegekräfte bei Bund und Kommunen in Kraft – mit höheren Zulagen, mehr Weihnachtsgeld und einem festen Fahrplan zur Tarifrunde 2027.

Seit dem 1. Mai 2026 gilt eine neue Entgelttabelle für Pflegekräfte im öffentlichen Dienst. Rund 560.000 Beschäftigte in kommunalen Krankenhäusern, Pflegeheimen und Reha-Kliniken profitieren von der Anhebung, die auf die Tarifeinigung vom 6. April 2025 zurückgeht. Die sogenannte P-Tabelle staffelt das Gehalt nach Entgeltgruppen P 5 bis P 16 und bleibt bis zum 31. März 2027 in Kraft, dann beginnt die nächste Tarifrunde.

Betroffen sind Pflegehelferinnen und Pflegehelfer ebenso wie examinierte Pflegefachkräfte, Praxisanleitungen und Stationsleitungen. Nicht erfasst sind Beschäftigte an Universitätskliniken, für die der Tarifvertrag der Länder gilt, sowie Mitarbeitende kirchlicher und privater Träger mit eigenen Vergütungssystemen.

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Entgeltgruppen P 5 bis P 16: Wer wie viel verdient

Entscheidend für die Einstufung sind Ausbildung, übertragene Aufgaben und bei Leitungsfunktionen die Größe des Verantwortungsbereichs. Die folgende Übersicht zeigt das monatliche Bruttoentgelt beim Einstieg und in der Endstufe, gültig vom 1. Mai 2026 bis zum 31. März 2027.

EntgeltgruppeTätigkeitEinstiegEndstufe
P 5Pflegehelferinnen und Pflegehelfer2.907 Euro3.629 Euro
P 6Pflegehelfer mit mindestens einjähriger Ausbildung3.012 Euro4.013 Euro
P 7Pflegefachkräfte mit dreijähriger Ausbildung3.510 Euro4.305 Euro
P 8Praxisanleitung, besonders schwierige Tätigkeiten3.701 Euro4.489 Euro
P 9Pflegekräfte mit Fachweiterbildung3.992 Euro4.662 Euro
P 10Team- und Gruppenleitungen4.184 Euro4.961 Euro
P 11Leitende Pflegekräfte4.420 Euro5.234 Euro
P 12Stationsleitungen4.657 Euro5.493 Euro
P 13Stationsleitungen mit besonderer Verantwortung4.895 Euro5.779 Euro
P 14Bereichs- und Abteilungsleitungen5.014 Euro6.194 Euro
P 15Große Bereiche, hohe Verantwortung5.132 Euro6.361 Euro
P 16Höchste Leitungsfunktionen in der Pflege5.240 Euro6.938 Euro

Pflegekräfte mit Hochschulabschluss, etwa nach einem Pflegestudium, fallen nicht unter die P-Tabelle, sondern werden in der allgemeinen Entgelttabelle ab E 9b eingruppiert. Innerhalb einer Entgeltgruppe steigt das Gehalt automatisch mit der Berufserfahrung: Nach in der Regel 15 Jahren erreicht eine Pflegefachkraft die Endstufe.

Zulagen zusätzlich zum Grundgehalt

Zur Tabelle kommen Zulagen für Pflege-, Schicht- und Wechselschichtdienst hinzu. Die Wechselschichtzulage liegt in der Pflege bei 250 Euro und damit über dem Satz der übrigen Verwaltung von 200 Euro, die Schichtzulage bei 100 Euro. Beide Zulagen gelten seit Juli 2025 und werden ab 2027 dynamisiert – sie steigen künftig automatisch mit jeder weiteren Tariferhöhung mit, statt wie bisher fest zu bleiben.

Weihnachtsgeld bis zu 90 Prozent: die höchsten Sätze im gesamten TVöD

Mit dem Novemberentgelt erhalten Pflegekräfte eine Jahressonderzahlung, sofern sie am 1. Dezember in einem Arbeitsverhältnis stehen. Bemessungsgrundlage ist das durchschnittliche Tabellenentgelt der Monate Juli bis September. Seit 2026 gelten in der Pflege die höchsten Sätze im gesamten Tarifvertrag: 90 Prozent eines Monatsgehalts in den Entgeltgruppen P 5 bis P 8, 85 Prozent in P 9 bis P 16. Anders als in der Verwaltung lässt sich die Sonderzahlung in der Pflege nicht in freie Tage umwandeln – die Stationen wären sonst schwer zu besetzen gewesen. Als Ausgleich fiel der Prozentsatz höher aus als in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes.

Tarifrunde 2027: Die nächste Entscheidung steht im Frühjahr an

Der TVöD läuft am 31. März 2027 aus, für die Pflege geht es dabei um mehr als nur Prozentpunkte. Die Gewerkschaft ver.di hat in den vergangenen Runden Entlastungsregeln, bezahlte Pausen im Schichtdienst und höhere Ausbildungsvergütungen gefordert. Ob der Ausgleich beim Weihnachtsgeld auch 2027 bestehen bleibt, ist derzeit offen.

Der Fahrplan zur Tarifrunde 2027 steht bereits fest:

  • Januar/Februar 2027: Regionalkonferenzen, in denen Beschäftigte über die Forderungen diskutieren
    1. März 2027: ver.di und dbb veröffentlichen ihre Forderungen
    1. März 2027: TVöD und TV-V laufen aus
    1. April 2027: erste Verhandlungsrunde im Kongresshotel Potsdam
  • 3./4. Mai 2027: zweite Runde
    1. bis 26. Mai 2027: dritte Runde

Die Ausgangslage ist angespannt: Die kommunalen Arbeitgeber gehen mit einem Rekorddefizit von 31,9 Milliarden Euro (2025) in die Verhandlungen, viele kommunale Kliniken schreiben rote Zahlen. Gleichzeitig fehlen Pflegekräfte, und private sowie kirchliche Träger konkurrieren um dasselbe Personal. Wie zäh das werden kann, zeigte die Runde 2025: Die Gewerkschaften forderten ursprünglich acht Prozent, mindestens 350 Euro und drei freie Tage. Ein Ergebnis kam erst nach vier Verhandlungsrunden und einer Schlichtung zustande.

Gehälter in der Pflege im Langzeitvergleich: deutlicher Anstieg seit 2020

Der Blick über den aktuellen Tarifabschluss hinaus zeigt: Pflege ist beim Gehalt kein Niedriglohnsektor mehr. Das mittlere Bruttomonatsgehalt sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigter Pflegekräfte lag Ende 2020 bei rund 3.392 Euro, Ende 2024 bei rund 4.124 Euro – ein Plus von über 700 Euro beziehungsweise mehr als einem Fünftel innerhalb von vier Jahren. Über einen längeren Zeitraum betrachtet, sind die Gehälter im stationären Bereich zwischen 2011 und 2021 um etwa ein Drittel gestiegen, wie Auswertungen des Statistischen Bundesamts zeigen.

Zu dieser Entwicklung tragen mehrere Faktoren bei: die schrittweise Anhebung des Pflegemindestlohns, steigende Tarifgehälter im öffentlichen Dienst und bei kirchlichen sowie privaten Trägern, sowie der Wettbewerb um Fachkräfte. Ein wichtiger struktureller Hebel kam 2022 hinzu: Seit September jenes Jahres müssen ambulante Pflegedienste und stationäre Einrichtungen die Höhe ihrer Pflegegehälter verpflichtend an einen regionalen Tarifvertrag oder ein tarifähnliches Niveau angleichen, wie der GKV-Spitzenverband dokumentiert. Wer nicht tariflich bezahlt, muss sich seither an einem regional üblichen Entlohnungsniveau orientieren.

Hat der Pflegeberuf finanziell eine Zukunft?

Die Gehaltsentwicklung trifft auf einen Arbeitsmarkt, der unter erheblichem Druck steht. Nach einer Vorausberechnung des Statistischen Bundesamts könnten bis 2049 zwischen 280.000 und 690.000 Pflegekräfte fehlen, je nachdem, wie sich Ausbildung, Zuwanderung und Berufsverbleib entwickeln. Das Institut der deutschen Wirtschaft geht davon aus, dass allein in der stationären Versorgung bis 2035 rund 307.000 Fachkräfte fehlen könnten, branchenweit könnte die Lücke auf bis zu 500.000 wachsen. Grund ist die Alterung der Gesellschaft: Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland hat die Marke von fünf Millionen bereits überschritten, und die geburtenstarken Jahrgänge der 1950er und 1960er Jahre erreichen in den kommenden Jahren zunehmend ein Alter, in dem Pflegebedarf wahrscheinlich wird.

Für die Beschäftigten bedeutet diese Knappheit tendenziell eine gute Verhandlungsposition: Wo Personal fehlt, steigt in der Regel auch der Druck auf Arbeitgeber, Gehälter und Arbeitsbedingungen zu verbessern, um überhaupt noch Stellen besetzen zu können. Gleichzeitig treffen diese Erwartungen auf leere öffentliche Kassen. Die finanzielle Lage vieler Kommunen und Kliniken ist angespannt, was den Spielraum für weitere kräftige Erhöhungen in der Tarifrunde 2027 begrenzen dürfte. Der Pflegeberuf dürfte damit finanziell absehbar eher attraktiver als weniger attraktiv werden, ein Automatismus ist das aber nicht.

Für wen der TVöD Pflege nicht gilt

Von den rund 1,1 Millionen Beschäftigten in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen fallen etwa 560.000 unter den TVöD. Nicht erfasst sind:

  • Pflegekräfte an Universitätskliniken der Länder, für sie gilt der TV-L mit der Tabelle KR
  • Beschäftigte kirchlicher Träger, für sie gelten die AVR Caritas oder AVR Diakonie
  • Beschäftigte privater Klinikkonzerne mit eigenen Haustarifverträgen
  • Ärztinnen und Ärzte, für sie gilt der TV-Ärzte VKA

In der stationären und ambulanten Altenpflege ist der Anteil öffentlicher Träger mit unter acht Prozent gering, die meisten Beschäftigten arbeiten bei kirchlichen oder privaten Trägern. Viele dieser Träger orientieren sich an der P-Tabelle, zahlen aber nicht identisch.

Häufig gestellte Fragen zum Gehalt in der Pflege

Wie viel verdient eine Pflegefachkraft im öffentlichen Dienst 2026?

Eine examinierte Pflegefachkraft mit dreijähriger Ausbildung ist in der Regel in P 7 eingruppiert. Je nach Berufserfahrung liegt das Bruttogehalt zwischen 3.510 Euro beim Einstieg und 4.305 Euro in der Endstufe, zuzüglich Zulagen und Weihnachtsgeld.

Wann steigt das Gehalt in der Pflege als Nächstes?

Die letzte Erhöhung kam zum 1. Mai 2026 mit 2,8 Prozent. Die nächste Anpassung hängt vom Ergebnis der Tarifrunde 2027 ab, die am 9. April 2027 in Potsdam beginnt. Unabhängig davon läuft der automatische Stufenaufstieg weiter.

Wie hoch ist das Weihnachtsgeld für Pflegekräfte?

Pflegekräfte erhalten die höchsten Sätze im gesamten TVöD: 90 Prozent eines Monatsgehalts in den Entgeltgruppen P 5 bis P 8, 85 Prozent in P 9 bis P 16. Eine Umwandlung in freie Tage ist in der Pflege anders als in der Verwaltung nicht möglich.

Gilt der TVöD Pflege auch in der Altenpflege?

Nur bei kommunalen Pflegeheimen und Sozialstationen. Der Anteil öffentlicher Träger in der Altenpflege liegt unter acht Prozent, die meisten Beschäftigten arbeiten bei kirchlichen oder privaten Trägern nach eigenen Tarifwerken.

Kommentar der Redaktion

Die Zahlen zeigen eine reale Verbesserung: Pflege ist beim Gehalt nicht länger pauschal Niedriglohnsektor, und die kommenden Jahre dürften diesen Trend eher fortschreiben als brechen, weil der Personalmangel den Beschäftigten eine strukturell starke Verhandlungsposition verschafft. Wer daraus jedoch schließt, das Problem der Pflege sei vor allem ein Gehaltsproblem, greift zu kurz. Leere Kommunalkassen, ein Rekorddefizit bei den Arbeitgebern und der wachsende Bedarf durch eine alternde Gesellschaft treffen aufeinander – und Geld allein löst weder den Fachkräftemangel noch die Belastung im Schichtdienst. Entscheidend für die Zukunft des Berufs dürfte deshalb sein, ob Tarifpartner und Politik Gehalt, Personalbemessung und Arbeitsbedingungen gemeinsam weiterentwickeln, statt sich in der Tarifrunde 2027 allein auf die Prozentzahl zu konzentrieren.

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