Warum wurde das Pflegegeld erhöht?
Die steigenden Kosten für Lebenshaltung und Pflege ließen eine Anpassung der Leistungen notwendig werden. Deshalb hat der Gesetzgeber das Pflegegeld durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) seit Anfang 2024 um 5% und zum 1. Januar 2025 nochmals um 4,5% angehoben. Die nächste reguläre Erhöhung ist laut Bundesregierung für das Jahr 2028 angekündigt. Für das Jahr 2026 sind keine weiteren Anpassungen vorgesehen.
Wer bekommt Pflegegeld und für welche Pflegegrade?
Pflegegeld steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu, die ihre Pflege ganz oder teilweise zuhause organisieren. Pflegegrad 1 berechtigt nicht zum Bezug von Pflegegeld, sondern ausschließlich zum sogenannten Entlastungsbetrag.
Große Tabelle: Pflegegeld 2025 und 2026 – Alle Pflegegrade im Vergleich
Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat 2024 | Pflegegeld pro Monat 2025 | Pflegegeld pro Monat 2026 |
---|---|---|---|
Pflegegrad 1 | kein Anspruch | kein Anspruch | kein Anspruch |
Pflegegrad 2 | 332 € | 347 € | 347 € |
Pflegegrad 3 | 573 € | 599 € | 599 € |
Pflegegrad 4 | 765 € | 800 € | 800 € |
Pflegegrad 5 | 947 € | 990 € | 990 € |
Quelle: Bundesgesundheitsministerium
Pflegegeld 2025: Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
- Die Anspruchsberechtigung beginnt ab Pflegegrad 2.
- Der Betrag wurde für alle Pflegegrade (außer 1) zum 1. Januar 2025 erhöht.
- Die Leistung wird monatlich ausgezahlt.
- Das Pflegegeld kann flexibel mit Pflegesachleistungen kombiniert werden – etwa durch ambulante Pflegedienste.
Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?
Um Pflegegeld zu erhalten, sind diese Bedingungen nötig:
- Feststellung eines Pflegegrads ab 2 durch den Medizinischen Dienst.
- Die Pflege muss überwiegend zuhause organisiert und von Angehörigen, Freunden oder Bekannten übernommen werden.
- Ein Antrag bei der Pflegekasse ist erforderlich, die Auszahlung startet rückwirkend ab Pflegegrad-Feststellung.
Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Leistungen
Das Pflegegeld ist mit den sogenannten Pflegesachleistungen kombinierbar. Wird z.B. nur ein Teil der Sachleistungen durch einen Pflegedienst in Anspruch genommen, erhält man anteiliges Pflegegeld für den Rest. Besonders praktisch ist das für pflegende Angehörige, die flexibel entlastet werden sollen.
Pflegegeld 2026: Was ändert sich?
Für das Jahr 2026 ist beim Pflegegeld keine weitere Erhöhung vorgesehen. Die Beträge bleiben auf dem Niveau von 2025. Erst im Jahr 2028 ist wieder eine automatische Anpassung geplant, die sich an Lohn- und Preisentwicklung orientieren wird. Allerdings sind für 2026 neue Sozialleistungen wie das „Familienpflegegeld“ geplant, die pflegende Angehörige zusätzlich unterstützen sollen. Die Umsetzung ist allerdings noch offen.
Tipps für pflegende Angehörige
- Prüfe regelmäßig deinen Pflegegrad – ein höherer Bedarf kann zu mehr Pflegegeld führen.
- Beantrage parallel Entlastungsleistungen wie Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Pflegehilfsmittel.
- Nutze Beratungsgespräche bei deiner Pflegekasse: So erfährst du alle Kombinationsmöglichkeiten der Leistungen.
- Für mehr Informationen empfiehlt sich ein Blick auf die offiziellen Tabellen beim Bundesgesundheitsministerium oder Pflegekassen.
Weitere Tabellen zu den Leistungen der Pflegekasse
Hier sind die wichtigsten aktuellen Tabellen zu Entlastungsbetrag, Pflegesachleistungen und Pflegeheim-Kosten für die Jahre 2025 und 2026.
Entlastungsbetrag 2025 / 2026
Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5), die zuhause versorgt werden, erhalten einen monatlichen Entlastungsbetrag, der für Unterstützung im Alltag genutzt werden kann.
Pflegegrad | Entlastungsbetrag pro Monat 2024 | Entlastungsbetrag pro Monat 2025/2026 |
---|---|---|
1 – 5 | 125 € | 131 € |
Bei Umwandlung und Aufstockung können je nach Pflegegrad höhere Beträge zur Verfügung stehen (bis zu 1.051 € für Pflegegrad 5), aber dies gilt nur für Alltagsunterstützung wie Nachbarschaftshilfe.
Pflegesachleistungen 2025 / 2026
Pflegesachleistungen sind Mittel für professionelle Pflegedienste in der häuslichen Versorgung. Die Beträge wurden für 2025 erhöht – 2026 bleibt es bei diesen Werten.
Wichtig: wir die Pflegesachleistung (also die Kosten für de Pflegedienst) nicht ausgeschöpft, so wird der prozentuale Anteil, der nicht verbraucht wurde, als Pflegegeld ausgezahlt. Das nennt man Kombileistung!
Pflegegrad | Pflegesachleistung pro Monat 2024 | Pflegesachleistung pro Monat 2025/2026 |
---|---|---|
1 | kein Anspruch | kein Anspruch |
2 | 761 € | 796 € |
3 | 1.432 € | 1.497 € |
4 | 1.778 € | 1.859 € |
5 | 2.200 € | 2.299 € |
Pflegeheim-Kosten und Zuschüsse 2025
Die Eigenanteile für einen Pflegeheimplatz steigen weiter. Für das erste Jahr in der stationären Pflege beträgt der bundesweite Durchschnitts-Eigenanteil seit Juli 2025 rund 3.108 € monatlich.
Pflegegrad | Monatliche Gesamtkosten Pflegeheim (Ø) | Zuschuss Pflegekasse pro Monat | Ø Eigenanteil für Bewohner |
---|---|---|---|
1 | ca. 1.800 € | 125 € | ca. 1.675 € |
2 | ca. 3.950 € | 805 € | ca. 3.145 € |
3 | ca. 4.470 € | 1.319 € | ca. 3.150 € |
4 | ca. 5.000 € | 1.855 € | ca. 3.145 € |
5 | ca. 5.245 € | 2.096 € | ca. 3.150 € |
Die tatsächlichen Kosten schwanken regional und je nach Einrichtung; es gibt erhebliche Unterschiede – insbesondere bei Unterkunft und Verpflegung.
Zusammenfassung: Pflegegeld 2025 / 2026 – die Tabelle
Das Pflegegeld wurde 2025 deutlich erhöht, die Beträge bleiben allerdings im Jahr 2026 unverändert. Betroffene und Angehörige bekommen damit einen finanziellen Puffer, um die häusliche Pflege zu sichern. Vergleiche regelmäßig die aktuellen Tabellen – so kannst du bestmöglich von den gesetzlichen Pflegeleistungen der Pflegekassen profitieren!