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Pflegegeld 2025 / 2026: große Tabelle – So viel zahlt die Pflegekasse!

Das Pflegegeld ist eine zentrale Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung in Deutschland. Es dient Menschen, die Unterstützung im Alltag benötigen und ihre Pflege zuhause – meist durch Angehörige – organisieren. Mit dem Jahreswechsel 2025 gibt es erneut eine wichtige Anpassung: Das Pflegegeld erhöht sich um 4,5 Prozent. Für 2026 bleibt es vorerst unverändert auf dem berechneten Niveau. Hier auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erfährst du alles rund um Höhe, Berechnung und die neuen Pflegegeld-Beträge – übersichtlich in einer großen Tabelle.

Warum wurde das Pflegegeld erhöht?

Die steigenden Kosten für Lebenshaltung und Pflege ließen eine Anpassung der Leistungen notwendig werden. Deshalb hat der Gesetzgeber das Pflegegeld durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) seit Anfang 2024 um 5% und zum 1. Januar 2025 nochmals um 4,5% angehoben. Die nächste reguläre Erhöhung ist laut Bundesregierung für das Jahr 2028 angekündigt. Für das Jahr 2026 sind keine weiteren Anpassungen vorgesehen.

Wer bekommt Pflegegeld und für welche Pflegegrade?

Pflegegeld steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu, die ihre Pflege ganz oder teilweise zuhause organisieren. Pflegegrad 1 berechtigt nicht zum Bezug von Pflegegeld, sondern ausschließlich zum sogenannten Entlastungsbetrag.

Große Tabelle: Pflegegeld 2025 und 2026 – Alle Pflegegrade im Vergleich

PflegegradPflegegeld pro Monat 2024Pflegegeld pro Monat 2025Pflegegeld pro Monat 2026
Pflegegrad 1kein Anspruchkein Anspruchkein Anspruch
Pflegegrad 2332 €347 €347 €
Pflegegrad 3573 €599 €599 €
Pflegegrad 4765 €800 €800 €
Pflegegrad 5947 €990 €990 €

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

Pflegegeld 2025: Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • Die Anspruchsberechtigung beginnt ab Pflegegrad 2.
  • Der Betrag wurde für alle Pflegegrade (außer 1) zum 1. Januar 2025 erhöht.
  • Die Leistung wird monatlich ausgezahlt.
  • Das Pflegegeld kann flexibel mit Pflegesachleistungen kombiniert werden – etwa durch ambulante Pflegedienste.

Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?

Um Pflegegeld zu erhalten, sind diese Bedingungen nötig:

  • Feststellung eines Pflegegrads ab 2 durch den Medizinischen Dienst.
  • Die Pflege muss überwiegend zuhause organisiert und von Angehörigen, Freunden oder Bekannten übernommen werden.
  • Ein Antrag bei der Pflegekasse ist erforderlich, die Auszahlung startet rückwirkend ab Pflegegrad-Feststellung.

Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Leistungen

Das Pflegegeld ist mit den sogenannten Pflegesachleistungen kombinierbar. Wird z.B. nur ein Teil der Sachleistungen durch einen Pflegedienst in Anspruch genommen, erhält man anteiliges Pflegegeld für den Rest. Besonders praktisch ist das für pflegende Angehörige, die flexibel entlastet werden sollen.

Pflegegeld 2026: Was ändert sich?

Für das Jahr 2026 ist beim Pflegegeld keine weitere Erhöhung vorgesehen. Die Beträge bleiben auf dem Niveau von 2025. Erst im Jahr 2028 ist wieder eine automatische Anpassung geplant, die sich an Lohn- und Preisentwicklung orientieren wird. Allerdings sind für 2026 neue Sozialleistungen wie das „Familienpflegegeld“ geplant, die pflegende Angehörige zusätzlich unterstützen sollen. Die Umsetzung ist allerdings noch offen.

Tipps für pflegende Angehörige

  • Prüfe regelmäßig deinen Pflegegrad – ein höherer Bedarf kann zu mehr Pflegegeld führen.
  • Beantrage parallel Entlastungsleistungen wie Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Pflegehilfsmittel.
  • Nutze Beratungsgespräche bei deiner Pflegekasse: So erfährst du alle Kombinationsmöglichkeiten der Leistungen.
  • Für mehr Informationen empfiehlt sich ein Blick auf die offiziellen Tabellen beim Bundesgesundheitsministerium oder Pflegekassen.

Weitere Tabellen zu den Leistungen der Pflegekasse

Hier sind die wichtigsten aktuellen Tabellen zu Entlastungsbetrag, Pflegesachleistungen und Pflegeheim-Kosten für die Jahre 2025 und 2026.

Entlastungsbetrag 2025 / 2026

Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5), die zuhause versorgt werden, erhalten einen monatlichen Entlastungsbetrag, der für Unterstützung im Alltag genutzt werden kann.

PflegegradEntlastungsbetrag pro Monat 2024Entlastungsbetrag pro Monat 2025/2026
1 – 5125 €131 €

Bei Umwandlung und Aufstockung können je nach Pflegegrad höhere Beträge zur Verfügung stehen (bis zu 1.051 € für Pflegegrad 5), aber dies gilt nur für Alltagsunterstützung wie Nachbarschaftshilfe.

Pflegesachleistungen 2025 / 2026

Pflegesachleistungen sind Mittel für professionelle Pflegedienste in der häuslichen Versorgung. Die Beträge wurden für 2025 erhöht – 2026 bleibt es bei diesen Werten.

Wichtig: wir die Pflegesachleistung (also die Kosten für de Pflegedienst) nicht ausgeschöpft, so wird der prozentuale Anteil, der nicht verbraucht wurde, als Pflegegeld ausgezahlt. Das nennt man Kombileistung!

PflegegradPflegesachleistung pro Monat 2024Pflegesachleistung pro Monat 2025/2026
1kein Anspruchkein Anspruch
2761 €796 €
31.432 €1.497 €
41.778 €1.859 €
52.200 €2.299 €

Pflegeheim-Kosten und Zuschüsse 2025

Die Eigenanteile für einen Pflegeheimplatz steigen weiter. Für das erste Jahr in der stationären Pflege beträgt der bundesweite Durchschnitts-Eigenanteil seit Juli 2025 rund 3.108 € monatlich.

PflegegradMonatliche Gesamtkosten Pflegeheim (Ø)Zuschuss Pflegekasse pro MonatØ Eigenanteil für Bewohner
1ca. 1.800 €125 €ca. 1.675 €
2ca. 3.950 €805 €ca. 3.145 €
3ca. 4.470 €1.319 €ca. 3.150 €
4ca. 5.000 €1.855 €ca. 3.145 €
5ca. 5.245 €2.096 €ca. 3.150 €

Die tatsächlichen Kosten schwanken regional und je nach Einrichtung; es gibt erhebliche Unterschiede – insbesondere bei Unterkunft und Verpflegung.

Zusammenfassung: Pflegegeld 2025 / 2026 – die Tabelle

Das Pflegegeld wurde 2025 deutlich erhöht, die Beträge bleiben allerdings im Jahr 2026 unverändert. Betroffene und Angehörige bekommen damit einen finanziellen Puffer, um die häusliche Pflege zu sichern. Vergleiche regelmäßig die aktuellen Tabellen – so kannst du bestmöglich von den gesetzlichen Pflegeleistungen der Pflegekassen profitieren!


Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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