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Pflegegeld: Über 900 Euro mehr mit Umwandlung Sachleistungsbudget!

Bei der Pflegeversicherung beträgt der monatliche Entlastungsbetrag aktuell 131 Euro. Er reicht oft nicht aus, um alle gewünschten Unterstützungsangebote zu finanzieren. Mittels Umwandlung des Sachleistungsbudgets kann man eine flexible und wertvolle Ergänzung erhalten, um das Budget für Entlastungsleistungen deutlich zu erhöhen. Über 900 Euro mehr Pflegegeld sind möglich! Wie das funktioniert, erklären wir in unserem Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmgazin des Vereins Für soziales Leben e.V..

Mehr Pflegegeld mittels Umwandlung des Sachleistungsbudgets bei der Pflege: Höherer Entlastungsbetrag durch flexible Nutzung

Umwandlung des Sachleistungsbudgets

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher, die Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, haben die Möglichkeit, bis zu 40 Prozent ihres monatlichen Sachleistungsbudgets für zusätzliche Angebote zur Unterstützung im Alltag zu nutzen. Diese Leistungen können von anerkannten Anbietern erbracht werden und umfassen beispielsweise:

  • Stundenweise Betreuung
  • Haushaltshilfen
  • Einkaufshilfen
  • Begleitdienste
  • Aktivierende Maßnahmen

Diese Angebote bieten eine wertvolle Unterstützung im Alltag und sorgen für zusätzliche Entlastung der pflegenden Angehörigen.

Höherer Entlastungsbetrag

Der reguläre Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen unabhängig vom Pflegegrad (PG) zur Verfügung und kann mit anderen Leistungen kombiniert werden. Den Entlastungsbetrag gibt es auch schon bei PG 1, das ist anders als beim Pflegegeld, das erst ab PG 2 zur Verfügung steht.

Die Umwandlung des Sachleistungsbudgets ist eine zusätzliche Option, die das Budget für Entlastungsleistungen deutlich aufstockt. Beide Leistungen können parallel genutzt werden, sodass ein größerer Betrag für Unterstützungsangebote zur Verfügung steht.

Das Sachleistungsbudget steht ab PG 2 zur Verfügung.

Rechenbeispiele: zusätzliches Budget

Die Höhe des zusätzlichen Budgets hängt vom Pflegegrad ab. Maximal können 40 Prozent des monatlichen Sachleistungsbudgets umgewandelt werden. Hier die aktuellen Werte:

PflegegradSachleistungsbudget (monatlich)Max. Umwandlungsbetrag (40 %)
PG 2796 €318,40 €
PG 31.497 €598,80 €
PG 41.859 €743,60 €
PG 52.299 €919,60 €

Beispielrechnung für Pflegegrad 3:

  • Regulärer Entlastungsbetrag: 131 €
  • Maximal umwandelbarer Betrag: 598,80 €
  • Gesamtes Budget für Entlastungsleistungen: 131 € + 598,80 € = 729,80 € pro Monat

Beispielrechnung für Pflegegrad 5:

  • Regulärer Entlastungsbetrag: 131 €
  • Maximal umwandelbarer Betrag: 919,60 €
  • Gesamtes Budget für Entlastungsleistungen: 131 € + 919,60 € = 1.050,60 € pro Monat

Mit diesen zusätzlichen Mitteln können verschiedene Unterstützungsangebote im Alltag finanziert werden, was die Pflegesituation zu Hause spürbar verbessert.

Wie geht das mit der Umwandlung in der Praxis?

Die Umwandlung erfolgt, indem pflegebedürftige Menschen oder ihre Angehörigen Rechnungen für anerkannte Leistungen bei der Pflegekasse einreichen. Ein gesonderter Antrag ist in der Regel nicht erforderlich. Die Pflegekasse prüft die eingereichten Belege und erstattet die Kosten aus dem Sachleistungsbudget.

Fazit zur Umwandlung des Sachleistungsbudgets in Entlastungsbetrag bei Pflege

Durch die Umwandlung des Sachleistungsbudgets steht pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen ein deutlich größeres Budget für Entlastungsleistungen zur Verfügung. In Kombination mit dem regulären Entlastungsbetrag können so weit mehr Unterstützungsangebote genutzt werden, die den Alltag erleichtern und pflegende Angehörige entlasten.

Redakteure

  • ik

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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  • Peter Kosick
    Experte:

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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