Zwei Jahre lang keine Erhöhung, dann ein automatischer Sprung nach oben: Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) hat eine neue Systematik eingeführt, die pflegende Angehörige ab 2028 spürbar entlasten soll. Doch die Wartezeit bis dahin stellt viele Haushalte vor finanzielle Herausforderungen.
Was steht im Gesetz zur Pflegegeld-Dynamisierung?
Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz regelt seit Mai 2023 die schrittweise Anpassung aller Pflegeleistungen. Nach Erhöhungen von 5 Prozent zum 1. Januar 2024 und weiteren 4,5 Prozent zum 1. Januar 2025 folgt nun eine zweijährige Pause. Die nächste reguläre Anpassung ist für den 1. Januar 2028 vorgesehen und erfolgt erstmals vollautomatisch.
Das Besondere: Die Erhöhung orientiert sich an der Kerninflationsrate der drei vorangegangenen Kalenderjahre, für die zum Zeitpunkt der Anpassung Daten vorliegen. Diese Form der Dynamisierung soll sicherstellen, dass Pflegeleistungen mit der tatsächlichen Preisentwicklung Schritt halten – allerdings nur, wenn die Kerninflation nicht oberhalb der Lohnentwicklung im gleichen Zeitraum liegt.
Konkret bedeutet das: Die Bundesregierung wird im Herbst 2027 die Inflationsdaten der Jahre 2024, 2025 und 2026 auswerten und daraus die prozentuale Erhöhung für 2028 berechnen. Dieser Mechanismus ist in § 30 SGB XI gesetzlich verankert.
Wie hoch könnte die Pflegegeld-Erhöhung 2028 ausfallen?
Wirtschaftsprognosen gehen derzeit von einer durchschnittlichen Kerninflation zwischen 2,3 und 2,8 Prozent pro Jahr aus. Über drei Jahre kumuliert könnte die Erhöhung somit zwischen 7 und 11,4 Prozent liegen. Diese Bandbreite ergibt sich aus unterschiedlichen Szenarien zur wirtschaftlichen Entwicklung und Lohnsteigerung.
Bei einer mittleren Annahme von etwa 9 Prozent Erhöhung würden sich folgende monatliche Pflegegeld-Beträge ab 2028 ergeben:
- Pflegegrad 2: aktuell 347 Euro → voraussichtlich ca. 378 Euro (+31 Euro)
- Pflegegrad 3: aktuell 599 Euro → voraussichtlich ca. 653 Euro (+54 Euro)
- Pflegegrad 4: aktuell 800 Euro → voraussichtlich ca. 872 Euro (+72 Euro)
- Pflegegrad 5: aktuell 990 Euro → voraussichtlich ca. 1.079 Euro (+89 Euro)
Diese Zahlen basieren auf Berechnungen verschiedener Pflegeverbände und sind als realistische Prognose zu verstehen. Die tatsächliche Höhe wird erst Ende 2027 feststehen.
Warum bleibt das Pflegegeld 2026 und 2027 eingefroren?
Die gesetzliche Regelung sieht eine Dynamisierung im dreijährigen Rhythmus vor. Nach den Erhöhungen 2024 und 2025 gilt das aktuelle Niveau von 347 Euro (Pflegegrad 2) bis 990 Euro (Pflegegrad 5) auch für die Jahre 2026 und 2027 unverändert.
Diese Wartephase stellt viele pflegende Angehörige vor Probleme: Während Lebenshaltungskosten, Energiepreise und Ausgaben für Pflegehilfsmittel weiter steigen, bleiben die Leistungen konstant. Verbraucherschützer kritisieren, dass gerade in Zeiten hoher Inflation eine zweijährige Pause die finanzielle Belastung der Haushalte erhöht.
Der Grund für diese Systematik liegt im Kompromiss zwischen Beitragsstabilität der Pflegeversicherung und angemessener Leistungsanpassung. Durch die automatische Dynamisierung ab 2028 will der Gesetzgeber künftig regelmäßige politische Debatten über Leistungserhöhungen vermeiden.
Wer profitiert von der Pflegegeld-Erhöhung 2028?
Anspruch auf Pflegegeld haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, die zuhause von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen gepflegt werden. Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden – etwa als Anerkennung für pflegende Angehörige.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Anerkannter Pflegegrad 2 bis 5 durch die Pflegekasse
- Häusliche Pflege durch nicht professionelle Pflegepersonen
- Keine oder nur teilweise Inanspruchnahme ambulanter Pflegedienste
- Wohnsitz in Deutschland
Wichtig: Wer ausschließlich Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst bezieht, erhält kein Pflegegeld. Möglich ist aber eine Kombinationsleistung aus beiden Varianten.
Die Erhöhung 2028 betrifft rund 2,8 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland, die aktuell Pflegegeld beziehen. Hinzu kommen Anpassungen bei Pflegesachleistungen, teilstationärer und vollstationärer Pflege nach demselben Mechanismus.
Wie wird die Kerninflationsrate berechnet?
Die Kerninflationsrate misst die Preisentwicklung ohne volatile Komponenten wie Energie und Nahrungsmittel. Sie gilt als stabilerer Indikator für die tatsächliche Kaufkraftentwicklung als die Gesamtinflation.
Für die Berechnung der Pflegegeld-Erhöhung 2028 wird das Statistische Bundesamt die harmonisierten Verbraucherpreisindizes (HVPI) der Jahre 2024, 2025 und 2026 heranziehen. Die kumulierte Steigerungsrate dieser drei Jahre bildet dann die Grundlage für die prozentuale Anpassung.
Eine wichtige Einschränkung: Sollte die Kerninflation stärker steigen als die Löhne im gleichen Zeitraum, greift eine Bremse. In diesem Fall würde die Erhöhung auf das Niveau der Lohnentwicklung begrenzt, um die Finanzierung der Pflegeversicherung nicht zu gefährden.
Was ändert sich noch ab 2028 in der Pflege?
Neben dem Pflegegeld steigen 2028 auch alle anderen Leistungen der Pflegeversicherung nach demselben Berechnungsschlüssel:
- Pflegesachleistungen für ambulante Pflegedienste (aktuell 796 bis 2.299 Euro monatlich)
- Teilstationäre Pflege bei Tages- und Nachtpflege (aktuell 721 bis 2.085 Euro monatlich)
- Vollstationäre Pflege mit erhöhten Zuschlägen zum Eigenanteil
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege mit dem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro
Diese umfassende Anpassung soll verhindern, dass einzelne Leistungsbereiche real entwertet werden, während andere steigen. Das Prinzip der gleichmäßigen Dynamisierung gilt für alle Pflegegrade und Versorgungsformen.
Parallel dazu plant die Bundesregierung weitere Reformen zur Entlastung pflegender Angehöriger, darunter erweiterte Freistellungsregelungen und verbesserte Rentenansprüche für Pflegepersonen.
Expertentipp der Redaktion
Nutzen Sie die Zeit bis 2028, um Ihren Pflegegrad überprüfen zu lassen. Jede zweite Einstufung ist veraltet – oft haben sich Pflegebedarf und Gesundheitszustand verschlechtert, ohne dass eine Neubegutachtung erfolgte. Ein höherer Pflegegrad bedeutet nicht nur mehr Pflegegeld, sondern auch Zugang zu erweiterten Leistungen.
Stellen Sie spätestens Anfang 2027 einen Antrag auf Höherstufung, damit die Begutachtung noch vor der Erhöhung 2028 abgeschlossen ist. So profitieren Sie vom ersten Tag an vom höheren Leistungsniveau. Die Antragstellung erfolgt formlos bei Ihrer Pflegekasse – nutzen Sie dafür am besten das Online-Portal oder rufen Sie direkt an.
Dokumentieren Sie außerdem schon jetzt den tatsächlichen Pflegeaufwand in einem Pflegetagebuch. Diese Aufzeichnungen sind bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oft entscheidend für eine realistische Einstufung.

