Wer in Deutschland lebt, kommt um den Rundfunkbeitrag kaum herum. Monatlich werden 18,36 Euro fällig – unabhängig davon, ob Sie ein Fernsehgerät besitzen oder nicht. Für viele ist die Zahlung per Überweisung Routine. Doch ab Juli 2025 ändert sich für Überweisungszahler Entscheidendes: Die bisher üblichen Zahlungserinnerungen des Beitragsservice entfallen. Was das für Sie bedeutet, wie Sie Fristen nicht verpassen und welche Optionen Sie jetzt haben, lesen Sie hier.
Was ändert sich beim Rundfunkbeitrag für Überweisungszahler?
Bisher erhielten alle, die den Rundfunkbeitrag per Überweisung zahlten, zu jedem Fälligkeitstermin eine schriftliche Zahlungsaufforderung vom Beitragsservice. Diese Erinnerungshilfen sorgten dafür, dass kaum jemand einen Zahlungstermin verpasste. Doch damit ist jetzt Schluss: Ab Juli 2025 werden diese regelmäßigen Erinnerungen eingestellt. Stattdessen wird eine einmalige Zahlungsaufforderung verschickt, die alle Zahlungstermine für das laufende Kalenderjahr enthält.
Die Einmalzahlungsaufforderung: Was steht drin?
Die neue Einmalzahlungsaufforderung listet alle relevanten Zahlungstermine für das jeweilige Jahr auf. Diese Termine gelten fortlaufend – also auch in den kommenden Jahren. Typische Fristen sind beispielsweise der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Die genauen Termine richten sich jedoch individuell danach, seit wann Sie in Ihrer Wohnung gemeldet sind. Es lohnt sich daher, das Schreiben gut aufzubewahren und die Termine in den eigenen Kalender zu übernehmen.
Wichtige Fakten zur Einmalzahlungsaufforderung:
- Sie erhalten das Schreiben einmalig pro Jahr.
- Die darin genannten Termine gelten auch in den Folgejahren.
- Es gibt keine weiteren Erinnerungen oder Mahnungen mehr vor dem Fälligkeitstag.
- Wer die Frist verpasst, riskiert Mahngebühren.
Was bedeutet die Änderung für Beitragszahler konkret?
Die Verantwortung für die rechtzeitige Überweisung liegt nun vollständig bei Ihnen. Sie müssen sich die Zahlungstermine selbst merken und dafür sorgen, dass die Überweisung pünktlich erfolgt. Wer einen Termin verpasst, muss mit zusätzlichen Kosten rechnen.
Wichtige Konsequenzen:
- Keine postalischen Erinnerungen mehr.
- Eigenverantwortung für die Einhaltung der Zahlungstermine.
- Gefahr von Mahngebühren bei verspäteter Zahlung.
Tipps: So vergessen Sie keinen Zahlungstermin
Um Zahlungsausfälle und Mahngebühren zu vermeiden, empfiehlt es sich, folgende Maßnahmen zu ergreifen:
- Dauerauftrag einrichten: Legen Sie bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag zu den angegebenen Terminen an. So wird der Beitrag automatisch überwiesen und Sie müssen sich um nichts mehr kümmern.
- Kalender nutzen: Tragen Sie die Fälligkeitstermine in Ihren analogen oder digitalen Kalender ein und aktivieren Sie Erinnerungen.
- SEPA-Lastschriftverfahren wählen: Noch bequemer ist der Wechsel zum SEPA-Lastschriftverfahren. Der Beitragsservice zieht den fälligen Betrag dann automatisch von Ihrem Konto ein – Sie müssen sich um nichts mehr kümmern.
Warum kommt es zu dieser Änderung?
Die Umstellung wird mit gestiegenen Papier- und Portokosten sowie dem Wunsch nach mehr Nachhaltigkeit begründet. Die Umstellung soll Ressourcen sparen und den Verwaltungsaufwand reduzieren. Die Änderung betrifft ausschließlich Überweisungszahler – wer bereits das Lastschriftverfahren nutzt, muss nichts tun.
Was tun, wenn Sie das Schreiben nicht erhalten haben?
Die Umstellung erfolgt schrittweise. Einige Beitragszahler haben das Schreiben bereits erhalten, andere werden es in den kommenden Wochen bekommen. Bis das Schreiben bei Ihnen eintrifft, bleibt alles wie gewohnt. Sobald Sie die Einmalzahlungsaufforderung erhalten haben, gelten die neuen Regeln.
Zusammenfassung: Das sollten Sie jetzt tun
- Warten Sie das Schreiben mit den neuen Zahlungsterminen ab.
- Bewahren Sie das Schreiben sorgfältig auf.
- Tragen Sie die Termine in Ihren Kalender ein oder richten Sie einen Dauerauftrag ein.
- Überlegen Sie, ob ein Wechsel zum SEPA-Lastschriftverfahren für Sie sinnvoll ist.
Mit diesen Maßnahmen sind Sie bestens vorbereitet und vermeiden unnötige Zusatzkosten.
Fazit:
Die Umstellung beim Rundfunkbeitrag für Überweisungszahler bringt mehr Eigenverantwortung, aber auch die Chance, den Zahlungsprozess zu vereinfachen. Wer sich rechtzeitig organisiert, hat keine Nachteile zu befürchten – im Gegenteil: Mit Dauerauftrag oder Lastschriftverfahren wird die Zahlung des Rundfunkbeitrags zum Selbstläufer.