Was ist der Mehrbedarf bei Schwerbehinderung?
Der Mehrbedarf für schwerbehinderte Bürgergeld – Beziehende ist ein monatlicher Zuschlag, der gesetzlich als Nachteilsausgleich gewährt wird. Diese Unterstützung beträgt in der Regel 35 % des maßgeblichen Regelsatzes, was für Einzelpersonen etwa 197 Euro und für Partner oder volljährige Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft rund 177 Euro pro Monat bedeutet.
Die Zahlung des Mehrbedarfs gilt sowohl für Bürgergeld-Empfänger als auch für Personen, die Leistungen der Grundsicherung beziehen. Der Zweck: Menschen mit Schwerbehinderung sollen in Bezug auf die gesellschaftliche Teilhabe wirksam unterstützt und Benachteiligungen ausgeglichen werden.
Voraussetzungen: Wer hat Anbspruch auf den Mehrbedarf bei Schwerbehinderung?
Für den Anspruch auf den monatlichen Mehrbedarf müssen folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:
- Es liegt ein offiziell anerkannter Schwerbehindertenausweis vor (mindestens GdB 50).
- Die leistungsberechtigte Person ist erwerbsfähig und bezieht Bürgergeld (ab Juli 2026: Neue Grundsicherung) oder Grundsicherung im Alter.
- Es werden Eingliederungshilfe-Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder zur Förderung von Schul- oder Hochschulbildung bezogen.
Diese Regelungen betreffen nicht nur die Hauptantragsteller, sondern können auch für Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft gelten, sofern ein entsprechender Schwerbehindertenausweis und Leistungsbezug vorliegen.
Anspruchsgrundlagen: § 2 SGB IX und SGB II
Die Definition der relevanten Schwerbehinderung erfolgt nach § 2 Abs. 1 SGB IX. Demnach liegt eine Schwerbehinderung vor, wenn körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe für mindestens sechs Monate erheblich einschränken. Für den Mehrbedarf gelten zusätzlich die Regelungen aus dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), die insbesondere die Verknüpfung von Erwerbsfähigkeit und Leistungsbezug verlangen.
Mehrbedarf Höhe: Was wird monatlich gezahlt?
Die konkrete Höhe des Mehrbedarfs richtet sich nach dem aktuellen Eckregelsatz für Bürgergeld-Empfänger:
Status | Regelsatz 2025 / 2026 | Mehrbedarf (35%) |
---|---|---|
Alleinstehende | 563 € | 197,05 € |
Partner in Bedarfsgeme. | 506 € | 177,10 € |
Der Mehrbedarf wird als monatlicher Zuschlag zum Bürgergeld Regelsatz ausgezahlt und automatisch angepasst, wenn sich der Eckregelsatz erhöht. Es besteht kein Unterschied für Personen, die Grundsicherung statt Bürgergeld erhalten – die Beitragsberechnung läuft identisch.
Antrag und Nachweis: So klappt’s mit der Beantragung
Ein separater Antrag für den Mehrbedarf ist nicht nötig. Es genügt, bei der Bürgergeld-Antragstellung einen gültigen Schwerbehindertenausweis sowie den Bezug von Eingliederungshilfe nachzuweisen. Das zuständige Jobcenter nimmt dann die Prüfung vor und setzt den Mehrbedarf automatisch fest.
Wichtig: Der Anspruch auf Mehrbedarf beginnt immer erst mit Vorlage und Anerkennung der erforderlichen Unterlagen beim Jobcenter. Nachträgliche Rückzahlung gibt es nicht! Ebenso wenig wird das Bürgergeld rückwirkend gezahlt.
Beantragung in Kurzform:
- Bürgergeld-Antrag einreichen und den Schwerbehindertenausweis beilegen.
- Nachweis über die Eingliederungshilfe (z.B. zur Teilhabe am Arbeitsleben oder zur Förderung der Ausbildung/Schule).
- Prüfung der Unterlagen und Festsetzung des Mehrbedarfs durch Jobcenter.
Typische Fragen zum Mehrbedarf bei Schwerbehinderung
Gilt der Mehrbedarf auch für Kinder mit Schwerbehinderung?
Ja, sofern Kinder Teil einer Bedarfsgemeinschaft sind und die übrigen Voraussetzungen wie Bezug von Eingliederungshilfe zutreffen.
Muss der Mehrbedarf jährlich neu beantragt werden?
Nein, solange die Schwerbehinderung und der Bezug der Hilfen bestehen, wird der Zuschlag fortlaufend gewährt und jeweils angepasst.
Kann der Mehrbedarf für mehrere Personen in der Bedarfsgemeinschaft gezahlt werden?
Ja, für jede leistungsberechtigte und schwerbehinderte Person wird der Mehrbedarf separat berechnet und ausgezahlt.
Wird der Mehrbedarf rückwirkend gewährt?
Nein, eine rückwirkende Zahlung für den Mehrbedarf ist ausgeschlossen. Der Anspruch entsteht erst ab Anerkennung beim Jobcenter.
Kann der Mehrbedarf durch andere Sozialleistungen ergänzt werden?
Ja, weitere Leistungen wie Wohngeld oder Pflegehilfen können möglich sein, aber sie werden separat geprüft und beantragt.
Gibt es Unterschiede beim Mehrbedarf zwischen Bürgergeld und Grundsicherung?
Nein, die Berechnungsbasis und Anspruchsvoraussetzungen sind identisch.
Weiterführende Tipps: Was sollte ich beachten?
- Alle notwendigen Unterlagen sollten dem Bürgergeld-Antrag möglichst frühzeitig beigefügt werden, um Verzögerungen zu vermeiden.
- Bei Fragen hilft eine Beratung beim Jobcenter sowie Sozialverbänden wie dem VdK.
- Die Höhe des Mehrbedarfs wird regelmäßig angepasst – informieren Sie sich über jährliche Änderungen der Regelsätze!
Zusammenfassung: Mehrbedarf bei Schwerbehinderung: Staatliche Unterstützung
Schwerbehinderte mit Anspruch auf Bürgergeld oder Grundsicherung können monatlich bis zu 200 Euro zusätzlich erhalten. Dieser Nachteilsausgleich beträgt 35% des Regelsatzes.
Voraussetzungen und Antragstellung
- Schwerbehinderung nachweisen
- Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung
- Antrag beim zuständigen Amt stellen
Informieren Sie sich über Anspruchsberechtigte und den Antragsprozess für diesen wichtigen finanziellen Zuschuss bei Schwerbehinderung.