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Schwerbehinderung: bis zu 200 Euro monatlich zusätzlich erhalten – Bürgergeld Zuschuss 2025 und 2026!

Schwerbehinderte Menschen haben in Deutschland besondere Ansprüche im Rahmen des Bürgergeldes und der Grundsicherung. Insbesondere der sogenannte Mehrbedarf sorgt für einen finanziellen Zuschuss von bis zu 200 Euro monatlich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dieser Artikel auf Bürger & Geld, dem Nachrichtenmagazin des Vereins Für soziales Leben e.V., erläutert ausführlich, wie der Mehrbedarf für Schwerbehinderte berechnet wird, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und wie der Antrag richtig gestellt wird. Zudem werden häufige Fragen beantwortet und die gesetzliche Grundlage detailliert erklärt.

Was ist der Mehrbedarf bei Schwerbehinderung?

Der Mehrbedarf für schwerbehinderte Bürgergeld – Beziehende ist ein monatlicher Zuschlag, der gesetzlich als Nachteilsausgleich gewährt wird. Diese Unterstützung beträgt in der Regel 35 % des maßgeblichen Regelsatzes, was für Einzelpersonen etwa 197 Euro und für Partner oder volljährige Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft rund 177 Euro pro Monat bedeutet.

Die Zahlung des Mehrbedarfs gilt sowohl für Bürgergeld-Empfänger als auch für Personen, die Leistungen der Grundsicherung beziehen. Der Zweck: Menschen mit Schwerbehinderung sollen in Bezug auf die gesellschaftliche Teilhabe wirksam unterstützt und Benachteiligungen ausgeglichen werden.

Voraussetzungen: Wer hat Anbspruch auf den Mehrbedarf bei Schwerbehinderung?

Für den Anspruch auf den monatlichen Mehrbedarf müssen folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:

  • Es liegt ein offiziell anerkannter Schwerbehindertenausweis vor (mindestens GdB 50).
  • Die leistungsberechtigte Person ist erwerbsfähig und bezieht Bürgergeld (ab Juli 2026: Neue Grundsicherung) oder Grundsicherung im Alter.
  • Es werden Eingliederungshilfe-Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder zur Förderung von Schul- oder Hochschulbildung bezogen.

Diese Regelungen betreffen nicht nur die Hauptantragsteller, sondern können auch für Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft gelten, sofern ein entsprechender Schwerbehindertenausweis und Leistungsbezug vorliegen.

Anspruchsgrundlagen: § 2 SGB IX und SGB II

Die Definition der relevanten Schwerbehinderung erfolgt nach § 2 Abs. 1 SGB IX. Demnach liegt eine Schwerbehinderung vor, wenn körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe für mindestens sechs Monate erheblich einschränken. Für den Mehrbedarf gelten zusätzlich die Regelungen aus dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), die insbesondere die Verknüpfung von Erwerbsfähigkeit und Leistungsbezug verlangen.

Mehrbedarf Höhe: Was wird monatlich gezahlt?

Die konkrete Höhe des Mehrbedarfs richtet sich nach dem aktuellen Eckregelsatz für Bürgergeld-Empfänger:

StatusRegelsatz 2025 / 2026Mehrbedarf (35%)
Alleinstehende563 €197,05 €
Partner in Bedarfsgeme.506 €177,10 €

Der Mehrbedarf wird als monatlicher Zuschlag zum Bürgergeld Regelsatz ausgezahlt und automatisch angepasst, wenn sich der Eckregelsatz erhöht. Es besteht kein Unterschied für Personen, die Grundsicherung statt Bürgergeld erhalten – die Beitragsberechnung läuft identisch.

Antrag und Nachweis: So klappt’s mit der Beantragung

Ein separater Antrag für den Mehrbedarf ist nicht nötig. Es genügt, bei der Bürgergeld-Antragstellung einen gültigen Schwerbehindertenausweis sowie den Bezug von Eingliederungshilfe nachzuweisen. Das zuständige Jobcenter nimmt dann die Prüfung vor und setzt den Mehrbedarf automatisch fest.

Wichtig: Der Anspruch auf Mehrbedarf beginnt immer erst mit Vorlage und Anerkennung der erforderlichen Unterlagen beim Jobcenter. Nachträgliche Rückzahlung gibt es nicht! Ebenso wenig wird das Bürgergeld rückwirkend gezahlt.

Beantragung in Kurzform:

  • Bürgergeld-Antrag einreichen und den Schwerbehindertenausweis beilegen.
  • Nachweis über die Eingliederungshilfe (z.B. zur Teilhabe am Arbeitsleben oder zur Förderung der Ausbildung/Schule).
  • Prüfung der Unterlagen und Festsetzung des Mehrbedarfs durch Jobcenter.

Typische Fragen zum Mehrbedarf bei Schwerbehinderung

Gilt der Mehrbedarf auch für Kinder mit Schwerbehinderung?

Ja, sofern Kinder Teil einer Bedarfsgemeinschaft sind und die übrigen Voraussetzungen wie Bezug von Eingliederungshilfe zutreffen.

Muss der Mehrbedarf jährlich neu beantragt werden?

Nein, solange die Schwerbehinderung und der Bezug der Hilfen bestehen, wird der Zuschlag fortlaufend gewährt und jeweils angepasst.

Kann der Mehrbedarf für mehrere Personen in der Bedarfsgemeinschaft gezahlt werden?

Ja, für jede leistungsberechtigte und schwerbehinderte Person wird der Mehrbedarf separat berechnet und ausgezahlt.

Wird der Mehrbedarf rückwirkend gewährt?

Nein, eine rückwirkende Zahlung für den Mehrbedarf ist ausgeschlossen. Der Anspruch entsteht erst ab Anerkennung beim Jobcenter.

Kann der Mehrbedarf durch andere Sozialleistungen ergänzt werden?

Ja, weitere Leistungen wie Wohngeld oder Pflegehilfen können möglich sein, aber sie werden separat geprüft und beantragt.

Gibt es Unterschiede beim Mehrbedarf zwischen Bürgergeld und Grundsicherung?

Nein, die Berechnungsbasis und Anspruchsvoraussetzungen sind identisch.

Weiterführende Tipps: Was sollte ich beachten?

  • Alle notwendigen Unterlagen sollten dem Bürgergeld-Antrag möglichst frühzeitig beigefügt werden, um Verzögerungen zu vermeiden.
  • Bei Fragen hilft eine Beratung beim Jobcenter sowie Sozialverbänden wie dem VdK.
  • Die Höhe des Mehrbedarfs wird regelmäßig angepasst – informieren Sie sich über jährliche Änderungen der Regelsätze!

Zusammenfassung: Mehrbedarf bei Schwerbehinderung: Staatliche Unterstützung

Schwerbehinderte mit Anspruch auf Bürgergeld oder Grundsicherung können monatlich bis zu 200 Euro zusätzlich erhalten. Dieser Nachteilsausgleich beträgt 35% des Regelsatzes.

Voraussetzungen und Antragstellung

  • Schwerbehinderung nachweisen
  • Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung
  • Antrag beim zuständigen Amt stellen

Informieren Sie sich über Anspruchsberechtigte und den Antragsprozess für diesen wichtigen finanziellen Zuschuss bei Schwerbehinderung.

Weiterführende Info

Bürgergeld Mehrbedarf bei Schwerbehinderung

Redakteure

  • Peter Kosick

    Jurist und Redakteur

    Peter Kosick hat an der Universität Münster Rechtswissenschaften studiert und beide juristische Staatsexamen in Nordrhein-Westfalen mit Erfolg abgelegt. Er arbeitet als freiberuflicher Jurist, ist Autor verschiedener Publikationen und hält Vorträge im Bereich Arbeits- und Sozialrecht. Seit mehr als 30 Jahren engagiert er sich im sozialen Bereich und ist seit der Gründung des Vereins "Für soziales Leben e.V." dort Mitglied. Peter Kosick arbeitet in der Online Redaktion des Vereins und ist der CvD. Seinen Artikeln sieht man an, dass sie sich auf ein fundiertes juristisches Fachwissen gründen. Peter hat ebenfalls ein Herz für die Natur, ist gern "draußen" und setzt sich für den Schutz der Umwelt ein. Seine Arbeit im Redaktionsteam von buerger-geld.org gibt ihm das Gefühl,  etwas Gutes für das Gemeinwohl zu tun.

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  • ik
    Experte:

    Sozialrechtsexperte und Redakteur

    Ingo Kosick ist ein renommierter Experte im Bereich des Sozialrechts in Deutschland. Er engagiert sich seit über 30 Jahren in diesem Feld und hat sich als führende Autorität etabliert. Als Vorsitzender des Vereins Für soziales Leben e.V., der 2005 in Lüdinghausen gegründet wurde, setzt er sich für die Unterstützung von Menschen ein, die von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen sind. Der Verein bietet über das Internet Informationen, Beratung und Unterstützung für sozial benachteiligte Menschen an. Ingo Kosick ist zudem ein zentraler Autor und Redakteur auf der Plattform buerger-geld.org, die sich auf Themen wie Bürgergeld, Sozialleistungen, Rente und Kindergrundsicherung spezialisiert hat. Seine Artikel bieten fundierte Analysen und rechtlich aufgearbeitete Informationen, die Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen sollen. Durch seine langjährige Erfahrung und sein Engagement hat Ingo Kosick maßgeblich dazu beigetragen, dass sozial benachteiligte Menschen in Deutschland besser informiert und unterstützt werden können.

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