Am 22. Juni 2026 machten Tausende Städte, Gemeinden und Kreise in ganz Deutschland mit dem historisch ersten bundesweiten Aktionstag „Kommunen am Limit“ auf ihre dramatische Finanzsituation aufmerksam. Im Mittelpunkt der Kritik steht ein Posten, der die kommunalen Haushalte wie kein anderer belastet: die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Die Ausgaben haben sich seit 2012 mehr als verdoppelt – und ein Ende des Anstiegs ist nicht absehbar.
Rekorddefizit und explodierende Sozialausgaben
Die Zahlen, die das Statistische Bundesamt Anfang April 2026 veröffentlichte, sind alarmierend: Die kommunalen Kern- und Extrahaushalte in Deutschland verzeichneten im Jahr 2025 ein Finanzierungsdefizit von 31,9 Milliarden Euro – das höchste seit der deutschen Wiedervereinigung. Damit wurde der bisherige Rekord aus dem Jahr 2024 mit 24,8 Milliarden Euro noch einmal deutlich übertroffen. Rund 7,5 Prozent aller kommunalen Ausgaben konnten nicht mehr durch reguläre Einnahmen gedeckt werden und mussten über Kassenkredite finanziert werden.
Den größten Anteil an dieser Entwicklung trägt ausgerechnet die Eingliederungshilfe: Die kommunalen Ausgaben für diesen Bereich wuchsen 2025 um satte 11,2 Prozent auf nunmehr 25,2 Milliarden Euro – das entspricht einem Zuwachs von 2,5 Milliarden Euro in einem einzigen Jahr. Im Vorjahr hatte der Anstieg gegenüber 2023 sogar fast 13 Prozent betragen. Seit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) im Jahr 2020 beschleunigt sich die Ausgabendynamik mit einer Geschwindigkeit, die viele Kommunen an ihre finanzielle Schmerzgrenze treibt.
Wer bezieht Eingliederungshilfe – und was kostet sie?
Rund 1,03 Millionen Menschen in Deutschland erhielten 2024 Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX. Das ist ein Anstieg um 1,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Hinter dieser Zahl verbirgt sich ein breites Spektrum an Unterstützungsleistungen: von persönlicher Assistenz im Alltag über betreutes Wohnen bis hin zu Leistungen zur Teilhabe an Bildung und Beschäftigung.
Die Kosten je Leistungsberechtigten variieren dabei erheblich je nach Bundesland. Laut einer aktuellen Erhebung des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) lagen die Nettoausgaben je berechtigter Person im Jahr 2026 zwischen rund 17.700 Euro und fast 44.900 Euro – je nach Wohnort also bis zum Zweieinhalbfachen. Diese regionalen Unterschiede zeigen, wie unterschiedlich die Versorgungsstrukturen und Bedarfsermittlungspraktiken in den Bundesländern ausgeprägt sind.
Die Finanzierungsarchitektur: Ein strukturelles Versagen
Ein zentrales Problem liegt in der Finanzierungssystematik. Der Bund beteiligt sich seit dem Jahr 2018 mit jährlich rund fünf Milliarden Euro an den kommunalen Sozialausgaben – ein Beitrag, der seitdem trotz massiv gestiegener Kosten nicht dynamisch angepasst wurde. Nordrhein-Westfalen hatte bereits 2023 im Bundesrat gefordert, diesen Bundesbetrag mindestens zu verdoppeln und künftig an die tatsächliche Kostenentwicklung zu koppeln – bislang ohne durchschlagenden Erfolg.
Zwar beschloss das Bundeskabinett im April 2026 das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz (LKEG), das den Ländern ab 2026 bis 2029 jeweils eine Milliarde Euro zusätzlich bereitstellt. Die Kommunalverbände bewerten diese Maßnahme jedoch als deutlich unzureichend. In Bochum beispielsweise wird das Defizit im Stadthaushalt 2026 auf rund 128 Millionen Euro prognostiziert – nach einem Überschuss von 26 Millionen Euro noch im Jahr 2024. Die Gesamtschulden der deutschen Kommunen liegen mittlerweile bei 165 Milliarden Euro, darunter mehr als 15 Milliarden Euro an Kassenkrediten, die ausschließlich zur Deckung laufender Ausgaben aufgenommen werden.
| Kennzahl | Wert / Zeitraum |
|---|---|
| Kommunales Gesamtdefizit 2025 | 31,9 Mrd. Euro (Rekord seit 1990) |
| Ausgaben Eingliederungshilfe 2025 | 25,2 Mrd. Euro (+11,2 % ggü. 2024) |
| Ausgaben Eingliederungshilfe 2024 | ~22,7 Mrd. Euro (+12,9 % ggü. 2023) |
| Leistungsberechtigte bundesweit (2024) | ca. 1,03 Millionen Personen |
| Nettokosten je Person 2026 (je nach Bundesland) | 17.701 – 44.883 Euro |
| Bundesbeteiligung (seit 2018, nicht dynamisiert) | 5 Mrd. Euro / Jahr |
| Kommunaler Investitionsstau (KfW-Panel 2026) | 231,22 Mrd. Euro |
LVR und LWL schlagen Alarm: „Wer bestellt, bezahlt“
Besonders deutlich wurde der Ruf nach einer neuen Finanzierungsordnung beim Aktionstag vom 22. Juni 2026, an dem sich die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) als überörtliche Träger der Eingliederungshilfe ausdrücklich beteiligten. Beide Verbände tragen als Kommunalkörperschaften einen erheblichen Teil der NRW-weiten Eingliederungshilfekosten und finanzieren sich über die sogenannte Landschaftsumlage, also jährliche Pflichtbeiträge ihrer 53 Mitglieder – darunter 22 kreisfreie Städte, 30 Kreise und die StädteRegion Aachen.
LWL-Direktor Dr. Georg Lunemann brachte das Kernproblem auf den Punkt: Wer bundesweit bessere Standards für Menschen mit Behinderungen beschließe, müsse auch für deren Finanzierung sorgen. Eingliederungshilfe sei keine regionale Fürsorgesache, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auf Bundesrecht beruhe – und damit eine Bundesfinanzierungspflicht begründe.
LVR-Direktorin Ulrike Lubek ergänzte, dass die kommunale Familie keinen Spielraum mehr für neue Aufgaben ohne entsprechende Gegenfinanzierung habe. Steigende Landschaftsumlagen träfen auf Kommunen, die bereits bei freiwilligen Leistungen wie Kulturangeboten, Sportstätten und Jugendprogrammen kräftig sparen müssten.
Ursachen des Kostenanstiegs: Nicht nur das BTHG
Die politische Debatte um die Kostentreiber ist vielschichtig. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat in einer aktuellen Analyse herausgearbeitet, dass das BTHG selbst nur rund zehn bis zwölf Prozent des Gesamtanstiegs – also etwa eine Milliarde Euro – erklären kann. Den deutlich größeren Anteil treiben die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung sowie der wachsende Kreis der Leistungsberechtigten. Die Ausgaben je Leistungsberechtigten stiegen zwischen 2020 und 2024 um rund 24,5 Prozent.
Ein weiterer Faktor, den Fachkreise zunehmend kritisch diskutieren, ist der durch das BTHG aufgebaute bürokratische Apparat: Das sogenannte pädagogische Personal in der Eingliederungshilfe hat sich zwischen 2016 und 2023 von rund 1.900 auf nahezu 5.800 Stellen verdreifacht, wie ein Gutachten des Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) belegt. Diese Stellen stehen nicht unmittelbar für die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen zur Verfügung, treiben aber die Kosten erheblich in die Höhe.
Reformdebatte 2026: Dialog ja, Einigung noch nicht
Seit September 2025 läuft zwischen Bund, Ländern und Kommunen ein Dialogprozess über die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe. Sozialverbände wie die Lebenshilfe und der SoVD kritisieren, dass dieser Prozess bislang ohne ausreichende Einbindung der Behindertenverbände und Betroffenenorganisationen stattfindet. Konkrete Ergebnisse hatte die Bundesregierung ursprünglich bis zum Sommer 2026 angekündigt – ob dieser Zeitplan eingehalten wird, ist derzeit offen.
Im Gespräch ist unter anderem ein Bundesteilhabegeld als neues Finanzierungsinstrument. Sozialverbände sehen solche pauschalierten Ansätze jedoch skeptisch: Der SoVD betont, dass individuelle Teilhaberechte nicht unter Haushaltsvorbehalt gestellt werden dürften. Leistungsberechtigte hätten keine Sonderrechte, sondern elementare Ansprüche auf Bildung, Wohnen und Alltagsunterstützung – Grundrechte, die nicht weggespart werden könnten.
FAQ: Eingliederungshilfe und kommunale Finanzkrise
Was ist die Eingliederungshilfe und wer hat Anspruch darauf?
Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung nach dem SGB IX (Teil 2), die Menschen mit wesentlichen Behinderungen zusteht. Sie umfasst Leistungen zur Bildung, zur sozialen Teilhabe, zum Wohnen und zur Arbeit. Träger sind in der Regel die überörtlichen Sozialhilfeträger – in NRW die Landschaftsverbände LVR und LWL.
Warum steigen die Kosten der Eingliederungshilfe so stark?
Die Kostendynamik hat mehrere Ursachen: allgemeine Lohn- und Preissteigerungen, ein wachsender Kreis an Leistungsberechtigten sowie der durch das Bundesteilhabegesetz 2020 entstandene Verwaltungsapparat. Hinzu kommt, dass die Bundesbeteiligung von fünf Milliarden Euro jährlich seit 2018 nicht an die Kostenentwicklung angepasst wurde.
Was fordert der Aktionstag „Kommunen am Limit“ konkret?
Die kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund) verlangen eine vollständige Beseitigung des kommunalen Finanzierungsdefizits, die konsequente Anwendung des Konnexitätsprinzips („Wer bestellt, bezahlt“), eine dynamisierte Bundesbeteiligung an den Sozialausgaben und den Abbau bürokratischer Hürden.
Drohen jetzt Kürzungen bei der Eingliederungshilfe?
Die Reformdebatte ist politisch heiß umstritten. Kommunen und einige Politiker sprechen von einer „Reform der Reform“ des BTHG. Sozialverbände lehnen Leistungskürzungen klar ab und verweisen auf die UN-Behindertenrechtskonvention sowie das Grundgesetz. Die Bundesregierung hat bis Sommer 2026 konkrete Reformvorschläge angekündigt, ohne bislang ein abgestimmtes Ergebnis vorzulegen.

